Entscheidungsvorlage - VO/0095/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

In der Vorlage des vorherigen Tagesordnungspunktes dieser Ausschusssitzung hat die Verwaltung über den Stand der Baumaßnahme „Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche der Sporthalle Beeck“ berichtet.

Im Gebäude der Sporthalle Beeck sind unabhängig von dieser Sanierung diverse weitere bauliche Maßnahmen erforderlich. Die Durchführung ist  - bis auf eine dieser Maßnahmen -  zwingend erforderlich. Die Kosten wurden bereits berechnet. Die Maß­nahmen werden nachfolgend erläutert.

 

  1. Maßnahmen des baulichen Brandschutzes im Untergeschoss der Sporthalle

Die Gemeinschaftsgrundschule Beeck ist mit der ihr angegliederten Sport­halle neben der Katholischen Grundschule Arsbeck das einzige städtische Gebäude besonderer Nutzung, das noch über kein genehmigtes Brandschutzkonzept ver­fügt. Für das Schulgebäude sind zwar anlässlich von Instandhaltungsmaß­nah­men in der Vergan­gen­heit einzelne gutachterliche Stellungnahmen zum Brand­schutz erstellt worden, diese umfassen und betrachten aber nicht das Objekt in seiner Gesamtheit.

Daher wurden für das Schulgebäude und die Sporthalle die Erstellung umfäng­licher Brandschutzkonzepte in Auftrag gegeben, um diese einer Genehmigung zu­zuführen.

Das nun fertige Konzept für die Sporthalle stellt erhebliche Defizite des bauli­chen Brandschutzes im Un­ter­­geschoss des Gebäudes fest. Die erforderlichen Maß­nah­­men wur­den mit dem Gut­­achter bereits abgestimmt und geplant. Sie dienen vor allem der Sicher­stellung der Flucht- und Rettungswege für die unter­schied­lichen Nutzer des Kellergeschosses:

-          Schulnutzung (Kunstunterrichtsraum sowie Fahrradabstellräume)

-          Schießverein (Vereinsräumlichkeiten mit Schießstand)

-          Räume der ehrenamtlichen Grünpflege (die „Rentnerband“)

-          zukünftig: Räumlichkeiten des Stadtsportverbands

Im Detail handelt es sich bei den erforderlichen Maßnahmen insbesondere um den Rück- und Neubau ei­ner Vielzahl brandschutztechnisch unqualifi­zierter Wän­de zwischen den verschiedenen Nutzungseinheiten im Keller, um Rauch- und Brand­schutz­türen sowie um den Einbau einer internen Alarmie­rungs­anla­ge im  Ge­­bäu­de.

Insgesamt werden die Kosten für diese Maßnahmen inklusive der Planungs­leis­tun­gen auf 87.500,- €  brutto geschätzt.

Vorbehaltlich der bauordnungsrechtlichen Ge­neh­mi­­gung sind die Ertüchtigun­gen zwin­gend umzu­setzen.

(Info: Für das Schulgebäude liegt das Brandschutzkonzeptes ebenfalls bereits in Form eines Entwurfes vor)

 

  1. Sicherstellung der Trinkwasserhygiene in den Räumlichkeiten des Schieß­vereins

Die Räumlichkeiten des Schießvereins im Untergeschoss der Sporthalle verfü­gen über einen Trinkwasseranschluss, der den Anforderungen der Trinkwas­ser­­ver­ordnung nicht genügt und daher zu sanieren ist.

Die Kosten der Ertüchtigungen sind mit insgesamt 8.900,- €  brutto berechnet.

Die Ertüchtigungen an der Trinkwasseranlage sind zwingend durchzuführen.

 

  1. Herstellung von Räumlichkeiten für den Stadtsportverband

Der Stadtsportverband, der eine Vielzahl der Wegberger Sportvereine vertritt und auch in der Vergangenheit vermehrt stadtweite Sportveranstaltungen (z.B. Mathe schützt nicht vor ertrinken“, „Streetbasketballturnier“, „Sport im Park“, Sport­ab­zeichen) organisiert und durchgeführt hat, benötigt dringend Räumlich­keiten als Geschäftsstelle und als Lager für Werbeträger, Sportutensilien und Aus­rüstungs­gegenstände. Bereits seit Jahren wurde von der Verwaltung immer wieder nach entsprechenden Räumlichkeiten gesucht.

Bereits in 2017 hat der TKSV am 14.03.2017 (s. VO/3979/17) den folgenden Be­schluss gefasst:

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr beauftragt die Verwal­tung, den Stadtsportverband Wegberg e.V. bei der Suche geeigneter Räumlich­keiten zu unterstützen. Da der Stadtsportverband durch die Vereine keine Finan­zierung erfährt, soll die Überlassung kostenfrei erfolgen. Im zuständigen Aus­schuss soll hierzu berichtet werden.

Im Untergeschoss der Sporthalle befindet sich am Gebäude ein seitlicher Ne­ben­­eingang. Von dem Flur, in den man gelangt, werden Räume erschlossen, die für die Sporthallen- und schulische Nutzung in der aktuell vorhandenen Größe nicht erforderlich sind. Daher können Räume baulich abgetrennt und für ein kleines Büro mit rund 10 m² und für einen Lagerraum mit ca. 26 m² Nutz­fläche für den Stadt­sport­verband umgenutzt werden.

Der Fachbereich Bildung und Soziales hatte bereits zu Beginn der Planungen für die Sanierung der Sanitärbereiche über mögliche Räumlichkeiten im Sporthallen­gebäude mit dem Stadtsportver­band gesprochen. Ursprünglich war ein Büro im Erdgeschoss der Sport­halle angedacht. Hierfür hätte jedoch ein neuer Außen­zugang mit Treppe herge­stellt werden müssen. Die Einrichtung im Unter­ge­schoss ist die finanziell günsti­gere und zudem räumlich bessere Alternative.

Die Kosten hierfür sind mit rund 13.200,- €  brutto berechnet.

Die Herstellung der Räumlichkeiten für den Stadtsportverband ist nicht zwin­gend erforderlich. Die mögliche Überlassung der Räume wurde von der Ver­waltung mit dem Stadtsportver­band jedoch bereits vorabgestimmt und wird dem Aus­schuss daher als sinnvolle und praktikable Maßnahme mit einem über­schaubaren Kostenaufwand zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

  1. Ausbau des Raumes für die behinderten- und rollstuhlgerechte WC-Anlage

Nach den Bestimmungen der BauONW § 49 – Barrierefreies Bauen  müssen „…bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, im erforderlichen Umfang barrierefrei sein“.

In der Vorlage der Verwaltung mit Vorstellung der Sanierung der Sanitär- und Um­klei­debereiche der Sporthalle (Sitzung am 06.02.2018, TOP 1.8) wurde erläutert, dass „…im besonders großzügig bemessenen Umkleideraum der Herren die technischen Vorkehrungen und Vorrüstungen für ein eventuelles späteres behinderten- und rollstuhlgerechtes WC mit Vorraum getroffen werden.“

Eine der Bestimmungen der bauordnungsrechtlichen Genehmigung wird es sein, die (zunächst nur vorgerüstete) behinderten- und rollstuhlgerechte WC-Anlage mit Schaffung eines barrierefreien Zugangs auch tatsächlich herzu­stellen. Dies wird voraussichtlich nicht sofort, jedoch kurz­fristig in den nächsten ein bis zwei Jahren erfolgen müssen.

Die Kosten für den Ausbau des Raumes, der für die WC-Anlage vorgesehen ist, sowie für den barrierefreien Zugang (Rampe im Außen­bereich) sind mit insge­samt 61.000,- €  inklusive der Planungsleistungen berech­net.

Die Umsetzung wird vorbehaltlich der bauordnungsrechtlichen Genehmigung zwar zwingend erforderlich sein, kann voraussichtlich aber auch um ein bis zwei Jahre auf einen späteren Termin verschoben werden. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss dennoch den sofortigen Ausbau vor, da eine um ein bis zwei Jahre verschobene Umsetzung, wenn überhaupt, nur einen kurzfristigen und rela­tiv kleinen finanziellen Vorteil bietet.

Der barrierefreie Zugang und die WC-Anlage wird es geh­behinderte Menschen (Besucher, Eltern und Angehörige von Schü­lern oder Vereinsmitgliedern) ermöglichen, die bisher nur über Treppen erreichbare Sporthalle schwellenlos zu erreichen.

 

Vorschlag der Verwaltung

Auf die Herstellung von Räumlichkeiten für den Stadtsportverband (Punkt 3.) könnte aufgrund fehlender zwingender Erfordernis verzichtet werden. Der Ausbau des Raumes für die behinderten- und rollstuhlgerechte WC-Anlage könnte zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Dadurch würden die Kosten für die aktuelle Maßnahme insgesamt um rund 74.200,- €  verringert.

Da der Ausbau der WC-Anlage jedoch ohnehin kurzfristig in den nächsten Jahren zu erfolgen hat, und die Verwaltung mit der Suche nach Räumlichkeiten für den Stadtsportverband beauftragt wurde (Beschluss TKSV), wird vorgeschlagen alle vorbeschriebenen baulichen Maß­nahmen der Punkte 1. bis 4. im Zuge der Sanierung der Sanitär- und Umkleide­bereiche der Sporthalle mit weiter zu planen und auch durchzuführen.

Die Gesamtbaukosten der Maßnahmen 1. bis 4. betragen inklusive der erforder­lichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen  170.600,- €.

 

 

Termine

Die Durchführung der Maßnahmen soll im Zuge der Sanierung der Sanitär- und Um­kleidebereiche erfolgen, so dass hierfür die gleiche Terminschiene vorgesehen ist:

Ausführungsplanung und Erstellung der Leistungs-

verzeichnisse sowie Beginn Ausschreibungsverfahren:  ca. Juni 2020

Baubeginn:        ca. August 2020

Fertigstellung:       Frühjahr 2021

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Nach Abstimmung mit der Kämmerin sind die baulichen Maßnahmen im Unter­geschoss der Sporthalle und der Ausbau der behinderten- und rollstuhlgerechten WC-Anlage in finanztechnischer Hinsicht der Investitionsmaßnahme 011304 H577 – Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche der Turnhalle Beeck  zuzuordnen.

Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes waren die erforderlichen baulichen Maßnahmen im Untergeschoss der Sporthalle, der finanzielle Ansatz hierfür und die Durchführung der Maßnahmen bis in das Haushaltsjahr 2021 hinein, noch nicht bekannt. Da die Fertigstellung der Maßnahmen erst im Frühjahr 2021 geplant ist, muss dies bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 berücksichtigt werden. Um im Vorfeld Ausschreibungen durchführen zu können, werden je nach Entwicklung der finanziellen Lage überplanmäßige Auszahlungen notwendig werden. Es ist vor­gese­hen weitere Mittel aus dem KInvFöG II für diese Maßnahmen zu beantragen. Die genaue Höhe der Fördersumme kann erst ermittelt werden, wenn eine Entscheidung des Ausschusses vorliegt, welche Maßnahmen­teile durchgeführt werden sollen.

Bei der Gesamtbetrachtung der Maßnahme sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass sich die Stadt Wegberg im Haushaltssicherungskonzept befindet und freiwillige Leistungen nicht durchgeführt werden dürfen. Auch wenn Inves­titionsmaßnahmen den Ergebnishaushalt nur durch die Höhe der Abschreibungen beeinflussen, so führt dennoch jede Investitionsmaßnahme und jede Steigerung der Kosten einer Investiti­onsmaßnahme zu einer Erhöhung des Kreditbedarfs und damit zu einer höheren Ver­schuldung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt die Durch­füh­rung aller aufgeführten baulichen Maßnahmen der Punkte 1. bis 4. im Unterge­schoss der Sporthalle Beeck, sowie den Ausbau des Raumes für die behinderten- und rollstuhlgerechten WC-Anlage mit barrierefreiem Zugang im Zuge der Sanie­rung der Sanitär- und Umkleidebereiche der Sporthalle, wie im Vorlagen­text beschrieben.

 

 

Alternative

Ein alternativer Beschlussvorschlag ergibt sich gegebenenfalls aus der Diskussion im Ausschuss.

 

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