Entscheidungsvorlage - VO/0103/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 28.01.2020 wurden in der Vorlage VO/0018/20 vier geplante Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vorgestellt. Durch den Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe wurde die weitere Umsetzung der Maßnahme beschlossen. Hierbei handelt es sich um die folgenden vier PV-Anlagen:

 

Nr.

Gebäude

Anlagengröße

Investitionskosten

1

Kindertagesstätte Merbeck

~ 13,5 kWp

~ 20.500,00 €

2

Kindertagesstätte Harbeck

~ 15,0 bis 17,5 kWp

~ 27.000,00 €

3

Grundschule Wildenrath

~ 15,0 kWp

~ 24.000,00 €

4

Philosophenweg 88

~ 4,8 kWp

~ 9.000,00 €

 

Bezüglich der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen im Allgemeinen sowie speziell der oben genannten wird auf Vorlage VO/0018/20 verwiesen sowie auf das Ertragsergebnis der bisherigen städtischen PV-Anlagen, siehe Vorlage VO/0057/20 in dieser Sitzung.

 

Im Zuge der Haushaltsberatung für das Jahr 2020 wurde die Installation der PV-Anlagen Nr. 3 und 4 auf das Jahr 2021 geschoben. Für das Jahr 2021 ist gemäß genehmigter Haushaltssatzung zudem die Errichtung von zwei weiteren PV-Anlagen auf Gebäuden der Zentralkläranlage vorgesehen. Diese wurden in der Vorlage VO/0031/18 dem Fachausschuss vorgestellt:

 

Nr.

Gebäude

Anlagengröße

Investitionskosten

5

Gebläsestation

~ 7,8 kWp

~ 14.500,00 €

6

Altes Betriebsgebäude

~ 8,4 kWp

~ 16.500,00 €

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der generellen Wirtschaftlichkeit der PV-Anlagen und zur Senkung der Kosten des Gebührenhaushaltes vor, die Anlagen Nr. 3 bis 6 zusammen mit den beiden PV-Anlagen an den Kindertagesstätten bereits in diesem Jahr umzusetzen. Die erforderlichen Finanzmittel für diese PV-Anlagen könnten außerplanmäßig aus den Maßnahmen 110301 T 520 (Verlängerung der Druckleitung vom RÜB zur KA Dalheim) und 110301 T 140 (Ertüchtigung Rechengebäude KA Wegberg) in einer Höhe von insgesamt maximal 90.000,00 € zur Verfügung gestellt werden.

Durch die gemeinsame Ausschreibung von somit insgesamt sechs PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 65 kWp erhofft sich die Verwaltung günstigere Ausschreibungsergebnisse und somit niedrigere Installationskosten durch erzielbare Synergieeffekte bei den anbietenden Firmen sowie verwaltungsintern.

 

Die erforderlichen Netzanfragen wurden beim zuständigen Netzbetreiber, der NEW Netz GmbH, gestellt. Die entsprechenden Einspeisezusagen für alle sechs PV-Anlagen liegen der Verwaltung zwischenzeitlich vor.

Im nächsten Schritt werden (wurden) in der 19. und 20. KW 2020 die Vergabeunterlagen als VOB-Ausschreibung mit Leistungsprogramm durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft erstellt. Bei einer Zustimmung durch den Fachausschuss könnte die Ausschreibung durch die ZVS Viersen voraussichtlich Ende der 21. oder in der 22. KW 2020 veröffentlicht werden. Nach Vergabe der Bauleistung soll eine kurzfristige Errichtung der PV-Anlagen erfolgen, sodass vermutlich zum Ende der Sommerferien mit einer Inbetriebnahme der Anlagen gerechnet werden kann.

Bei den beiden PV-Anlagen der Kindertagesstätten ist die letztliche Umsetzung der Maßnahme auch vom Baufortschritt der jeweiligen Erweiterungsmaßnahme abhängig.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für die einzelnen PV-Anlagen sind im Haushaltsplan 2020 Mittel unter folgenden Investitionsmaßnahmen vorgesehen bzw. können gemäß obiger Darstellung außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Gebäude

Investitionsnummer

Investitionskosten

Haushaltsansatz

Kindertagesstätte Merbeck

01 13 04 H 929

~ 20.500,00 €

19.500,00 €

Kindertagesstätte Harbeck

01 13 04 H 927

~ 27.000,00 €

28.000,00 €

Grundschule Wildenrath

01 13 04 H 921

~ 24.000,00 €

27.000,00 €
(für 2021)

Philosophenweg 88

01 13 04 H 916

~ 9.000,00 €

9.500,00 €
(für 2021)

Kläranlage, Gebläsestation

11 03 01 H 011

~ 14.500,00 €

16.000,00 €
(für 2021)

Kläranlage,
Altes Betriebsgebäude

11 03 01 H 012

~ 16.500,00 €

21.500,00 €
(für 2021)

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt die Errichtung der sechs genannten Photovoltaikanlagen im Jahr 2020 und beauftragt die Verwaltung die dargestellte Vorgehensweise umzusetzen.

 

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