Mitteilungsvorlage - VO/0063/20
Grunddaten
- Betreff:
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Informelle Verlängerung der Einleiterlaubnis der Kläranlage Wegberg-Mitte in die Schwalm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Reimann, Tobias
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Kenntnisnahme
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19.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.03.2019 hat die Stadt Wegberg für die Kläranlage Wegberg-Mitte auf Antrag vom 19.06.2006 die widerrufliche und befristete Erlaubnis erhalten, gereinigtes Abwasser aus der Kläranlage in die Schwalm einzuleiten. Diese Erlaubnis ist bis zum 31.12.2021 befristet. Mit einem Schreiben vom 18.02.2020 hat die Stadt Wegberg einen Antrag zur informellen Verlängerung der Einleiterlaubnis bis zum 31.12.2025 gestellt. Mit folgenden Sachverhalten wird dieser Antrag begründet.
Mit der neuen Einleiterlaubnis vom 15.03.2019 erhielt die Stadt Wegberg diverse Auflagen zur Durchführung komplexer Messprogramme:
- Nebenbestimmung 7.2.2., zusätzliche Überwachung von Parametern neben den in der Selbstüberwachungsverordnung bereits vorgesehenen
- 6-mal jährlich Chrom ges., Chrom VI, Sulfat, MBAS, Quecksilber und Cadmium
- täglich Chlorid
- Nebenbestimmung 7.3.11., Analyse von diversen Parametern im Kläranlagenablauf sowie das Gewässer oberhalb und unterhalb der Einleitungsstelle
- insgesamt 32 verschiedene Parameter (siehe Email vom 17.04.2019)
- alle vier Wochen zeitgleich an den drei Messstellen
- Nebenbestimmung 7.3.16, Untersuchung auf Arzneimittelwirkstoffe im Kläranlagenablauf sowie ober- und unterhalb der Einleitung im Gewässer.
Anstelle der in Nebenbestimmung 7.3.16 geforderten Untersuchungen führt die Stadt Wegberg freiwillig und in Absprache mit der Bezirksregierung eine Machbarkeitsstudie zur Elimination von Mikroschadstoffen durch, die einen verwaltungstechnisch noch höheren Aufwand erfordert.
Darüber hinaus hat sich seit Anfang 2020 die Abwasserzusammensetzung im Zulauf der Kläranlage stark verändert. Grund hierfür ist die teilweise Produktionsverlagerung der im Stadtgebiet angesiedelten Lederfabrik. Dies führt aufgrund fehlender Frachten zu erheblich verringerten Belastungszuständen, auf die unsere Kläranlage nicht eingestellt ist. Da sich die biologischen Prozesse nur sehr träge an die neuen Situationen anpassen ist davon auszugehen, dass die verfahrenstechnischen Anpassungen mehrere Monate und Jahre dauern können um einen optimalen Betrieb sicherzustellen. Hinzu kommt, dass geprüft werden müsste, ob die in der Nebenbestimmung 7.2.2. geforderten Analysen, die wegen des o.g. Indirekteinleiters eingeführt wurden, noch notwendig sind.
Des Weiteren wird bis zum 31.12.2023 von allen Kläranlagenbetreibern gefordert, einen Bericht über die geplanten und eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung der ab 01.01.2029 durchzuführenden Phosphorrückgewinnungen, vorzulegen. Auch in diesem Bereich befindet sich die Stadt Wegberg bereits im Planungsprozess.
Um alle diese neuen Gegebenheiten in die nächste Einleiterlaubnis einbringen zu können, hat die Stadt Wegberg mit o.g. Schreiben eine informelle Verlängerung der bestehenden Einleiterlaubnis bis zum 31.12.2025 beantragt.
Ergänzung vom 24.04.2020:
Mit Schreiben vom 23.04.2020 wurde uns von der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass es nach Prüfung des Antrages für zweckmäßig gehalten wird, die Entscheidung über eine Verlängerung auf das 4. Quartal 2021 zu verschieben. Bis dahin liegen die Ergebnisse der Messprogramme sowie der Machbarkeitsstudie vor und es wurden Erfahrungen mit geänderten Betrieb der Anlage gesammelt. Die Ergebnisse sollen in einer Besprechung gemeinsam diskutiert und im nächsten Schritt die Erlaubnis dementsprechend angepasst werden. Bis dahin muss kein neuer Erlaubnisantrag gestellt werden.
