Entscheidungsvorlage - VO/0093/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 12.03.2020 formuliert die „Anwohnergemeinschaft IJK Bücher Straße“ ihren „Einspruch bzw. Widerspruch“ gegen den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren III-4C, Arsbeck – Auf dem Kamp, 3. Teilbebauungsplan vom 26.02.2019, zu den Gestaltungsentwürfen und zu einem diesbezüglichen „Durchführungsbeschluss“. Dieses Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt. Personenbezogene Angaben sind aus Gründen des Datenschutzes geschwärzt. Im Vorhinein zu diesem Schreiben fanden bereits mehrere Gespräche zwischen Vertreten der Anwohnergemeinschaft und verschiedenen Verwaltungsmitarbeitern statt. 

 

Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 31.03.2020 geantwortet, dass eine zeitnahe Einbringung und Entscheidung über das vorgenannte Schreiben der Anwohnergemeinschaft aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich sei. Verbunden mit der Hoffnung von einer Beteiligung des Ausschusses absehen zu können, wurden ferner die Möglichkeiten für die Bürger sich im laufenden Bebauungsplanverfahren einzubringen wiedergegeben (siehe Anlage 2).

 

Die Anwohnergemeinschaft hat daraufhin mit Schreiben vom 07.04.2020 (siehe Anlage 3) zunächst erwidert, dass es sich hierbei um einen „Einspruch mit entsprechenden Rechtsfolgen für die Verwaltung handelt“. Hierauf hat die Verwaltung mit Schreiben vom 09.04.2020 (siehe Anlage 4) hingewiesen, dass ein Einspruchsrecht gegen einen Aufstellungsbeschluss für Bürger nach der Gemeindeordnung nicht existiere. Wunschgemäß wurde der genannte Schriftverkehr den Ausschussmitgliedern bereits vorab übersendet.

 

Mit Schreiben vom 14.04.2020 (siehe Anlage 5) stellt nun die Anwohnergemeinschaft fest, dass es sich bei dem Schreiben vom 12.03.2020 um eine Anregung bzw. Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NRW handelt.

Somit wird dieser Sachverhalt dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Rechtslage stellt sich wie folgt dar:

Gemäß § 7 (7) Buchstabe c der Hauptsatzung der Stadt Wegberg soll von der Prüfung vorgebrachter Anregungen und Beschwerden abgesehen werden, wenn u.a. deren Behandlung einen Eingriff in ein Verwaltungsverfahren bedeuten würde. Dieser Tatbestand liegt aufgrund des laufenden Bebauungsplanverfahrens hier vor. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Antrag zurückzuweisen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt den Antrag der Anwohnergemeinschaft „IJK Bücher Straße“ vom 12.03.2020 gemäß § 7 (7) Buchstabe c  der Hauptsatzung der Stadt Wegberg vom 22.02.2017, in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 19.02.2020, zurückzuweisen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller erneut auf die Möglichkeit hinzuweisen, im Rahmen der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungen des Bebauungsplanverfahrens III-4C ihre Anregungen als Stellungnahme zu äußern.

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Anlagen

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