Entscheidungsvorlage - VO/0104/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Als Vorstand der Partei Die Linke. Wegberg hat Herr Rüdiger Birmann folgenden Antrag gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, dass ab sofort auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch – synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) mehr eingesetzt werden.“ Ferner soll(/en) aus Sicht des Antragstellers

a) „private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet“ werden,

b) „bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte initiiert“ werden

c) „bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert“ werden,

d) „private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien Bewirtschaftung auf[ge]fordert“ werden

e) „Bürger*innen über die Bedeutung von Biodiversität in der Stadt informiert und [jenen] gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern auf[ge]zeigt“ werden.

 

Zunächst wird auf die Vorlage VO/ 0010/ 19-2 und die zugehörigen Beschlüsse verwiesen, wonach seit der Beschlussfassung im WBUV vom 10.09.2019 durch den Baubetriebshof ohnehin bereits keine glyphosathaltigen Herbizide mehr eingesetzt werden (dürfen).

 

Wie aus der Beratungsfolge vorgenannter Vorlage hervorgeht, wurde bzw. wird (abgesehen von glyphosathaltigen Herbiziden) durch den Baubetriebshof ohnehin nur eine sehr überschaubare Menge an entsprechenden Mitteln eingesetzt. Die Verwaltung hat gegen einen noch weitergehenden Verzicht keine besonderen Vorbehalte, weist jedoch auch an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die Instandhaltung sämtlicher Grünanlagen durch eine maximale Einschränkung bei der Anwendung von Herbiziden einen höheren (vorrangig personellen) Aufwand erfordert, um den derzeit bestehenden Pflegezustand beibehalten zu können.

Zu beachten ist jedoch, dass ein gänzlicher Verzicht auf sämtliche, chemische Pflanzenschutzmittel nicht anzuraten ist. Bei der Bekämpfung der üblichen Wildkräuter (> Spontan – Vegetation) kann unter dem Vorbehalt der im letzten Absatz getätigten Ausführungen auf Herbizide verzichtet werden. Es sollte jedoch die Möglichkeit offengehalten werden, im Bedarfsfalle mit (im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes) zugelassenen, chemischen Mitteln gegen so genannte Neophyten, also invasive Pflanzenarten vorgehen zu können. Entsprechend deklarierte Pflanzenarten wurden (kurz zusammengefasst) teils bewusst, teils unbewusst aus anderen Teilen der Erde eingeführt und hier ausgesäht. Neophyten besitzen unter Anderem die Eigenschaften, durch enthaltene Stoffe/ Gifte eine Gefahr für Menschen und (Haus-) Tiere darzustellen (Beispiel: Herkulesstaude/ Jakos - Kreuzkraut) oder durch überaus große(n) Vermehrungsdrang, Wuchs- und Konkurrenzstärke die heimische Vegetation zu überwuchern und perspektivisch zu verdrängen (Beispiel: japanischer Knöterich). Sollte das Aufkommen entsprechender Pflanzenarten in den nächsten Monaten/ Jahren weiter zunehmen wäre mehr als ratsam, für die Bekämpfung notfalls auf chemische Mittel zurückgreifen zu können.

Eine weitere Einschränkung des herbeizuführenden Beschlusses sollte darin bestehen, weiterhin beispielsweise tierische Schädlinge bekämpfen zu dürfen, welche eine Gefahr für Mensch und (Haus-) Tier darstellen (Beispiel: Eichenprozessionsspinner).

Die Verwaltung schlägt hierzu eine alternative Beschlussformulierung (siehe Beschlussvorschlag vor).

 

Um kurz auf die weiteren Unterpunkte einzugehen, sei folgendes ergänzt. Zu a) ist zu sagen, dass sowohl zuletzt als auch fortan keine Unternehmen mit der Ausbringung von Herbiziden beauftragt werden und wurden. Künftig kann bei der Beauftragung von externen Dienstleistern (sofern dies überhaupt erfolgt) noch der Hinweis gegeben werden, dass der Einsatz von Herbiziden nicht gestattet ist. Die Umwandlung vieler öffentlicher Flächen in bienen- und insektenfreundliche Blühflächen (b) erfolgt sukzessive bereits seit Mitte 2017. Bei der Verpachtung von Flächen für landwirtschaftliche Nutzung (c) werden in der Regel langfristige Verträge geschlossen, die derzeit noch Gültigkeit haben. Eine Information, beispielsweise zum Verzicht auf Schottergärten (e) wurden den Bürgern beim Versand der Grundsteuerbescheide übermittelt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Beschluss an sich verursacht keine finanzielle Auswirkung. Der Vollständigkeit halber sei aber auch hier nochmals erwähnt, dass der Verzicht auf Glyphosat an einigen Stellen zu erhöhtem Personalaufwand führen wird. An manchen Stellen werden hierdurch deutlich mehr Personalstunden fällig. Dieser personelle Mehraufwand kann nicht durch das bestehende Personal aufgefangen werden und wird in letzter Konsequenz möglicherweise dazu führen, dass die Pflegestandards in manchen Bereichen reduziert werden müssen.

 

Alternativen:

Keine Alternativen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ferner beschließt der WBUV, dass durch den Baubetriebshof oder durch die Stadt Wegberg beauftragte Dienstleister keine chemischen Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden dürfen. Ausnahmen hiervon dürfen gemacht werden, wenn dies zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, zum Schutze der städtischen und allgemeinen Infrastruktur und zum Schutz der heimischen Vegetation erforderlich und ein wirksamer Schutz anders nicht zu realisieren ist.

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Anlagen

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