Mitteilungsvorlage - VO/0101/20
Grunddaten
- Betreff:
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Interkommunale Beschaffung eines Gerätes zur thermischen Unkrautbekämpfung mit der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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19.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2020 sind für die Beschaffung eines Gerätes zur thermischen Unkrautbekämpfung insgesamt 200.000€ eingeplant. Wie im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bereits bekanntgegeben, soll die Beschaffung gemeinsam mit der Stadt Erkelenz getätigt werden.
Nach der Genehmigung der Haushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr wurden mit den Kollegen aus Erkelenz erste Gespräche zum Ablauf geführt. Ferner wurden im Zeitraum bis zur Erstellung dieser Vorlage bereits gemeinsam erste Geräte verschiedener Anbieter im Einsatz getestet.
Weiterhin fanden bereits Gespräche mit einer Mitarbeiterin der Kommunalagentur NRW statt, in denen es darum ging, welche Modelle der gemeinsamen Beschaffung durch zwei Kommunen in Frage kommen.
Für die nächsten Wochen sind noch weitere Vorführungen von in Frage kommenden Modellen bzw. Herstellern/ Händlern geplant und zum Teil auch bereits terminiert. Hierbei geht es darum festzulegen, welches thermische Verfahren am ehesten geeignet erscheint, also ob die Bekämpfung mit Heißschaum, Heißwasser, Heißdampf, Heißwasser + - dampf – Gemisch, und ob mit oder ohne Sensorik erfolgt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für die Maßnahme wurden unter dem Investitionscode 011800 – B060 200.000€ in den Haushalt eingestellt. Je nach Variante der gemeinsamen Beschaffung wird die Investitionssumme zwischen den Städten Erkelenz und Wegberg aufgeteilt oder aber von einer Kommune in Gänze getragen und das Gerät im Anschluss über eine vertraglich vereinbarte Laufzeit an die jeweils andere Kommune vermietet. Die verschiedenen Varianten haben je-weils Vor- und Nachteile. Vor Allem gilt es, im Voraus zu prüfen, in wie weit Belange des Steuerrechts tangiert wer-den könnten.
Sollte das Gerät beispielsweise durch die Stadt Erkelenz beschafft und die Stadt Wegberg angemietet werden, würden hierzu konsumtive (und keine investiven) Mittel benötigt, die im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 nicht berücksichtigt wurden.
Die Verwaltung wird weiter berichten, auf welcher Basis das Gerät beschafft worden sein wird.
Alternativen:
Keine Alternativen
