Mitteilungsvorlage - VO/0108/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung eines E-Fahrzeugs (Ausschreibung 2019)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
19.05.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im November 2019 wurde durch die zentrale Vergabestelle des Kreises Viersen die Lieferung eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs zur Verwendung durch die Elektriker beim Baubetriebshof öffentlich ausgeschrieben.
Nach Vorliegen des Submissionsergebnisses wurde hierzu ein Förderantrag gestellt, der eine Förderung der Investitionssumme in Höhe von 40% der Gesamtsumme in Aussicht gestellt hat. Parallel wurde (unter Einhaltung aller Förderungs – relevanten Themen) der Auftrag zur Lieferung erteilt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Förderantrag positiv beschieden wird.
Am Freitag, den 17.04.2020 erhielt die Stadt Wegberg den positiven Förderbescheid, sodass der Lieferant um Auslieferung gebeten wurde.
Dieser Bitte kam der Lieferant nach und lieferte das Fahrzeug konform aller Vorgaben der Ausschreibung am 05.05.2020 aus. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Nissan E-NV 200, mit einer für 5 Jahre bzw. 100.000km garantierten Reichweite (> Akku – Kapazität) von 280km.
Das Fahrzeug steht nun zur Verfügung und wird künftig klimaschonend eingesetzt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Das Submissionsergebnis lag bei 46.900,01€. Anhand dieses Wertes wurde die in Aussicht gestellte Förderung beim Fördergeber unter Mitsendung der Angebotsunterlagen beantragt. Dem (positiven) Förderbescheid ist zu entnehmen, dass die Fördersumme einer Höhe von 18.380€ und somit einem Wert von knapp unter 40% der Gesamtsumme entspricht. Dies liegt daran, dass die Lieferung der mit ausgeschriebenen Winterreifen (Wert: 950,00€) aus Sicht des Fördergebers nicht förderfähig ist, sodass die 40% - ige Förderung ausgehend von einer Summe von 45.950€ berechnet wurde. Der verbleibende Anteil (28.520,01€) wurde im Rahmen einer Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2020 übertragen.
Alternativen:
Keine Alternativen
