Entscheidungsvorlage - VO/0109/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung beabsichtigt, für den Baubetriebshof zwei neue Fahrzeuge zu beschaffen.

Hierbei geht es a) um ein Fahrzeug für den Spielplatzkontrolleur und b) um eine Ersatzbeschaffung.

 

Derzeit fährt der Spielplatzkontrolleur mit dem Fahrzeug HS 2722 von Spielplatz zu Spielplatz um dort die vorgeschriebenen Kontrollen im Sinne der Spielplatzsicherheit und kleinere Wartungsarbeiten durchzuführen. Hierbei ist er nicht auf eine hohe Nutzlast angewiesen, weshalb für den Spielplatzkontrolleur ein Elektro - Fahrzeug beschafft werden soll. Die Ausstattung soll sich grob an jenem Elektrofahrzeug orientieren, welches aktuell für die beiden Elektriker des Baubetriebshofes in Betrieb genommen worden ist. Hiermit kann der Kontrolleur alle benötigten Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfkörper und dergleichen transportieren. Die Reichweite des Akkus reicht für die Dauer eines Tages vollkommen aus, sodass hier kein Dieselfahrzeug von Nöten ist. Attraktiv wird das Fahrzeug als E-Mobil (abgesehen von den Vorzügen im Sinne des Klimaschutzes) aufgrund der in Aussicht stehenden Förderung in Höhe von 40% des Kaufpreises.

 

Das derzeit vom Spielplatzkontrolleur genutzte Fahrzeug (HS 2722) wird phasenweise bereits jetzt von den Gärtnern und mitunter auch von den Kollegen des Straßenbauabteilung eingesetzt (an entsprechenden Tagen nutzt der Spielplatzkontrolleur beispielsweise das ehemalige Fahrzeug des Streckenwartes (VW Caddy), welches jedoch im Regelfall zur Durchführung von Bestattungen (bei Urnenbestattungen), als Transportfahrzeug für die Kollegen der Werkstatt oder als Dienstwagen für die Fachbereichsleitung genutzt wird. Nach Erhalt des E-Fahrzeugs für den Spielplatz – Kontrolleur soll der Ersatz für den HS 2722 primär bei den Gärtnern eingesetzt werden.

Das Fahrzeug HS 2722 ist das älteste Pritschenfahrzeug im Fuhrpark des Baubetriebshofes (Baujahr: 1998), wurde in 02/2002 bei einem Kilometerstand von 28.000km gebraucht beschafft und weist (Stand: 06.05.2020) einen Kilometerstand von 272.128km auf. Das Fahrzeug hat in 2019 einen Reparaturaufwand von (externe Kosten) 2.208,12€ und zusätzlich 55,75 Personalstunden erzeugt; In 2020 waren es (Stand 06.05.) bereits externe Kosten in Höhe von 3.727,21€, welche das Fahrzeug verursachte, die benötigten Personalstunden wurden noch nicht erfasst, dürften jedoch ebenfalls bereits bei einem Umfang von ca. 65-70 Stunden liegen. Man erkennt hieran den „Trend“, dass bei der derzeitigen Nutzung mit weiter zunehmendem Reparaturaufwand zu rechnen ist, sodass eine Neubeschaffung anzuraten ist. Im Falle dieser Beschaffung kommt trotz der durchaus attraktiven Fördermöglichkeiten keine Beschaffung mit einer alternativen Antriebsweise in Betracht, da die zu erzielenden Nutzlasten im Bereich der E-Mobilität für den vorgesehenen Einsatzzweck nach wie vor nicht ausreichen.

 

Unter den vorgenannten Gründen sieht die Verwaltung die Beschaffung der beiden Fahrzeuge als unumgänglich an, und beabsichtigt die entsprechenden Ausschreibungsverfahren in Kürze einzuleiten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für das Elektrofahrzeug wurden im Haushalt 2020 unter der Investitionsnummer 01 18 00 – B 065 (Fahrzeug Spielplatzkontrolleur) 45.000€ eingeplant. Bei Erhalt der 40% - igen Förderung wird der Eigenanteil, welcher durch die Stadt Wegberg zu tragen ist, deutlich geringer ausfallen. Derzeit besteht verwaltungsseitig keine Kenntnis dar-über, warum ein etwaiger Förderantrag möglicherweise abgelehnt werden könnte, weshalb die Förderung mehr oder weniger sicher eingeplant werden kann.

Für das Pritschenfahrzeug wurden im laufenden Haushalt unter der Investitionsnummer 01 18 00 – B 052 ebenfalls 45.000€ veranschlagt, was mit Blick auf die letzten, entsprechend beschafften Fahrzeuge auch ausreichen dürfte.

Die Maßnahme 01 18 00 – B052 ist im HHP mit „Pritschenfahrzeug 3,5t, Ersatzfahrzeug HS B 2711“ bezeichnet. Der Ersatz für dieses Fahrzeug (HS B 2711) wurde (anstelle eines anderen Fahrzeugs) bereits 2019 ausgeschrieben und steht derzeit kurz vor der Auslieferung. Hintergrund ist, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung der mittelfristigen Ergebnisplanung zur damaligen Zeit von einer anderen Priorisierung bei den Ersatzbeschaffungen ausgegangen wurde, als es sich zwischenzeitlich ergeben hat.

Die Verwaltung wird nach erfolgter Maßnahme über die Submissionsergebnisse berichten.

Beide Fahrzeuge werden über einen Zeitraum von 9 Jahren abgeschrieben.

 

Alternativen:

Keine Alternativen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach erfolgter Beschaffung kurz über die Submissionsergebnisse und den Erhalt der Fahrzeuge zu berichten.

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