Mitteilungsvorlage - VO/0110/20
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU - Fraktion gemäß §2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg, Hier: Zeitplan zur Beseitigung der Gehwegschäden im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Kenntnisnahme
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19.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU – Fraktion hat gemäß §2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg einen Antrag mit dem folgenden Wortlaut gestellt:
„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Zeitplan zur Beseitigung der zahlreichen Gehwegschäden im Stadtgebiet aufzustellen.“
In der Begründung zum Antrag wird darauf verwiesen, dass „man derzeit an zahlreichen Stellen [im Stadtgebiet] Hinweisschilder finden [kann], die auf Gehwegschäden aufmerksam machen“.
In der Tat wird an verschiedensten Stellen im Stadtgebiet mit entsprechenden Warnschildern auf Gehwegschäden hingewiesen. Die zunehmende Notwendigkeit zur Errichtung der entsprechenden Schilder ist dadurch begründet, dass die Mehrzahl der städtischen Straßen nebst den begleitenden Bäumen dem gleichen Entstehungs-, also Bauzeitraum zuzuordnen ist. Wie bereits in anderen Vorlagen berichtet, stellen Wurzeln von Bäumen ein zunehmendes Problem bei der Erhaltung der Verkehrssicherheit auf den Geh- und Radwegen dar. Das Problem wird durch die trockenen Sommermonate der letzten Jahre verschärft, da die Bäume sich dort das Wasser „suchen“, wo es am ehesten vorkommt, also oberflächennah.
Andere Gründe für die Verschlechterung vom Zustand an Gehwegen sind schwerer gewordene bzw. werdende private PKW, deren Last für viele Gehwegquerungen zwischen den Straßen und den anliegenden Grundstücken schlicht zu hoch ist, auf Gehwege ausweichende PKW (sei es zum Parken oder um Hindernissen auszuweichen), oder die Wurzeln von Bäumen und/ oder Sträuchern, welche von Privatgrundstücken her unter die Gehwege wachsen und dort zu Schäden führen.
Letztgenannte Schäden stellen als Problem eine Besonderheit dar, da die Beseitigungspflicht beim Besitzer der verursachenden Pflanze liegt und es sich derzeit als nicht einfach darstellt, den Beseitigungsanspruch gegenüber den Verursachern durchzusetzen. Eine Schadensbeseitigung durch städtisches Personal oder von der Stadt beauftragte Unternehmen ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch dahingehend problematisch, dass durch die Beseitigung der Wurzeln a) die Standsicherheit der Bäume gefährdet werden kann und b) Schäden an den Pflanzen entstehen können (Versorgungsschatten > teilweises Absterben der oberirdischen Pflanzenteile).
In den vergangenen Wochen und Monaten, hat die Verwaltung bereits eine Vielzahl an Schadstellen ausbessern und hiernach die errichteten Schilder einholen können. Die Anzahl der errichteten Warnschilder, welche im Übrigen dazu dienen, die Bürger*innen im Sinne der versicherungstechnischen Belange zumindest auf die bestehenden Schäden hinzuweisen, konnte so bereits stark reduziert werden. Auch weiterhin liegt sowohl beim Einsatz des eigenen Personals als auch bei der bedarfsweisen Beauftragung des Hausmeister – Unternehmens zur Beseitigung von Schäden auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ein Hauptaugenmerk darauf, die Anzahl der bestehenden Warnbeschilderung durch eine sukzessive Reparatur der Schadstellen zu reduzieren.
Derzeit läuft das Stellenbesetzungsverfahren für die beiden neuen Kollegen/ *innen der Straßenbaukolonne, sodass das zusätzliche Personal beim Baubetriebshof zur zweiten Jahreshälfte zur Verfügung stehen dürfte.
Nach Erhalt des zusätzlichen Personals bestehen zusätzliche Kapazitäten zur Beseitigung der Schäden, sodass die Schäden dann noch zügiger repariert werden können.
Die Verwaltung sichert zu, die bestehenden Schäden und somit die Anzahl der errichteten Beschilderungen bis zum Ende des dritten Quartals 2020 bereits erheblich zu reduzieren. Erklärtes Ziel ist es ferner, bis zum Ende des laufenden Jahres dafür Sorge zu tragen, die „flächendeckenden“ Bereiche (Beispiel St. Maternusstraße in Merbeck) vollständig bearbeitet zu haben, sodass die jeweils errichtete Beschilderung entbehrlich wird. Spätestens ab Anfang 2021 sollen Stellen mit auf Gehwegschäden hinweisende Beschilderungen im Stadtgebiet vereinzelte Ausnahmen sein und erkannte Schäden deutlich zeitnäher behoben werden. Ausnahmen können in Bereichen entstehen, wo die Beschilderung auf Schäden hinweist, welche von privaten Bäumen verursacht werden, da die Verwaltung nur bedingt Einfluss auf die Bearbeitung entsprechender Stellen nehmen kann.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Kosten zur Instandsetzung entsprechender Schäden werden im Produkt 12 01 01 getragen. Externe Kosten für Materialien, welche von eigenem Personal benötigt werden, sind im Sachkonto 5221 20 (Instandsetzung Straßen), Kosten für beauftragte Dienstleister im Sachkonto 5221 21 (Instandsetzung Straßen durch Dritte) abgedeckt.
Kosten zur Beseitigung von Schäden, welche aus den verschiedensten Gründen durch Dritte ausgelöst werden, werden jenen, wenn verwaltungsrechtlich möglich, in Rechnung gestellt.
Alternativen:
Keine Alternativen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt wie im Sachverhalt geschildert zu verfahren, also die Anzahl der errichteten Warnbeschilderungen bis zum Ende des laufenden Jahres bestenfalls auf „0“ zu setzen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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50 kB
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