Entscheidungsvorlage - VO/0111/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU Fraktion gemäß §2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg, Hier: Herstellung insektenfreundlicher Bepflanzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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19.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU – Fraktion hat gemäß §2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg einen Antrag mit dem folgenden Wortlaut gestellt:
„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, städtische Freiflächen in ungefährer Größe von insgesamt 5ha mit Streublumenwiesen und insektenfreundlichen Bepflanzungen zu versehen.“
Bereits seit etwa Mitte 2017 werden durch den Baubetriebshof sukzessive verschiedene Flächen in gleich-sam optisch ansprechende und für Insekten wertvolle Beete umgewandelt. Zu Beginn dieser Arbeiten wurde ausschließlich mit Staudenmischpflanzungen gearbeitet, seit Anfang 2019 werden (nach anfänglichen, kleinflächigen Tests in 2017 und 2018) auch immer häufiger Einsaaten von Wildblumenmischungen vorgenommen. Inzwischen wurden auch große Bereiche mit Narzissen bepflanzt, damit die Insekten auch im Frühjahr bereits Pflanzen zur Nahrungssuche finden. Als Beispiele für mit Stauden gestaltete Beete (teilweise auch schon vor 2017 angelegt) sind folgende Bereiche zu nennen:
- Grünfläche im Kreuzungsbereich Maaseiker Straße/ Grachtstraße/ Tüschenbroicher Straße
- Grünfläche im Einmündungsbereich Fußbachstraße/ Schwalmaue
- Beete entlang der Burgstraße und dem Burgparkplatz
- Beete rund um die Ramachers Mühle und das Rathaus
- Beet am Parkplatz Gelderner Weg/ Kreuzherrenstraße
- Böschungen im Bereich Kreuzherrenstraße/ Markusstraße
- Beete auf dem Blütenweg + Grüner Winkel
- Fahrbahnteiler Holtumer Straße/ Grenzlandring
- Straßenbeete auf der Krefelder Straße und der St. Maternusstraße (Höhe Kirche)
- Beete im Bereich der Grundschule Wildenrath + Dorfplatz Wildenrath
- Beete an der B57 in Rath – Anhoven
- Beete an der Grünanlage Ecke Rather Straße/ Buchholzer Straße
Beispiele für Wildblumeneinsaaten sind:
- Kreisverkehre auf der Friedrich List Allee
- Fahrbahnteiler Friedlich List Allee, Höhe Hundeschule Lynn
- Fahrbahnteiler B57, Höhe Rheinweg
- Streifen im Rasen Friedhof Wegberg
- Streifen im Rasen hinter den Wartehallen, Schwalmaue
- Streifen im Rasen zwischen Burgstraße und Burgparkplatz
- Streifen im Rasen Grünfläche An der Kull/ Am Bahnhof
- Streifen im Rasen, Grünfläche Heidekamp/ Zugang Spielplatz In der Heide
Manche der genannten Stellen wurden als einjährige Saaten angelegt und müssen noch in diesem Frühjahr mit einer Nachsaat versehen werden.
Eine Validation, wie groß die insektenfreundlichen Flächen bislang insgesamt sind wurde bislang nicht vorgenommen, wobei 50.000m², also 5 Hektar, hierbei deutlich unterschritten sein dürften. Derzeit sieht es die Verwaltung als schwierig an, diese Fläche überhaupt zu erreichen.
Um die angestrebte Flächengröße annähernd zu erreichen, ist für die nächsten Wochen geplant Gespräche mit der Friedhofsverwaltung zu führen, ob gegebenenfalls Freiflächen auf Friedhöfen genutzt werden können. Weitere Gespräche sind mit der Liegenschaftsverwaltung angedacht, um möglicherweise größere, derzeit ungenutzte Flächen zu finden. Sofern es hier potentielle Flächen geben sollte, könnte hier mit Wildblumensaatgut eine blühende, insektenfreundliche Gestaltung geschaffen werden.
In den innerstädtischen bzw. innerörtlichen Bereichen, in denen die Teilflächen naturgemäß kleiner sind, spielt die Ästhetik aus Sicht der Verwaltung eine große Rolle. Daher gilt auch bei Wildblumeneinsaaten hier „Klasse statt Masse“. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Etablierung einer Einsaat nicht zwangsläufig so einfach ist, wie man es sich zunächst vorgestellt hat. Bis zur vollständigen Begrünung der Fläche müssen auch bei Wildblumensaaten Pflegegänge durchgeführt werden, um die Flächen möglichst frei von Spontanvegetation zu halten und die Bewässerung vorzunehmen. Daher ist schlicht nicht möglich, auf einmal große Flächengrößen herzustellen, ohne dass das Ergebnis hierunter leidet. Trotzdem werden weiterhin sukzessive Flächen gesucht und analysiert, um auch diese optisch ansprechend und möglichst ökologisch wertvoll umzugestalten.
Ebenfalls fortgesetzt werden soll die stückweise Umgestaltung vom tristen Straßenbegleitgrün in blühende Staudenflächen. Diese sind optisch deutlich hochwertiger und vom Pflegeaufwand nach erfolgter Etablierung deutlich geringer einzustufen. Gleichsam entsteht ein höherer Wert für Insekten wie Hummeln und Bienen. Auch bei dieser Art der Herstellung blühender Flächen gilt, dass die Umgestaltung an sich zwar zügig geht, der Pflegeaufwand im ersten Jahr jedoch recht hoch ist, um die Fläche bis zum so genannten Flächenschluss (Zeitpunkt, wenn die gewünschte Bepflanzung für einen dichten Bewuchs sorgt, welcher das Unkrautwachstum einschränkt bzw. unterbindet) „sauber“ zu halten. Wenn sich in den umgestalteten Flächen einmal Wildkräuter etabliert haben, sind diese nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand wieder dauerhaft herauszubekommen. Daher gilt auch hierbei, die Umgestaltung sehr behutsam und Schritt für Schritt vorzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Kosten zur Beschaffung von Pflanz- und Saatgut sowie für erforderliche Nebenarbeiten werden, je nach Einsatzort, über die konsumtiven Sachkonten 12 01 01 – 5221 25 (Straßenbegleitgrün) oder 13 01 00 – 5221 00 (Park- + Gartenanlagen) gedeckt. Sofern sich die Möglichkeit bietet auch großflächigere Bereiche auf Friedhöfen oder sonstigen Liegenschaften zu versehen, wird die Verwaltung prüfen, wie die benötigten Mittel möglichst kurzfristig zusammengestellt werden können.
Alternativen:
Keine Alternativen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umgestaltung diverser Flächen weiterhin voranzutreiben, wenn möglich mit steigender Intensität. Ferner wird der Auftrag an die Verwaltung erteilt wie skizziert zu verfahren und auch große Flächen zu suchen, die mit Wildblumenmischungen eingesät werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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57,9 kB
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