Mitteilungsvorlage - VO/0121/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Sommerferien hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem evangelischen Jugendheim und dem Haus St. Georg aus Watern wieder ein buntes und umfangreiches Ferienprogramm geplant.

 

Nach dem jetzigen Stand der Coronaschutzverordnung und den Bestimmungen der Coronabetreuungsverordnung und der damit verbundenen Hygiene- und Verhaltensvorschriften ist eine Durchführung des Ferienprogrammes –so wie geplant- aber leider nicht möglich.

 

Die einzelnen Veranstaltungen sind immer für mehrere Kinder ausgerichtet (mindestens 8 Teilnehmer), da die Angebote sonst nicht umgesetzt werden können. Teilweise nehmen bis zu 100 Personen an Einzelveranstaltungen teil. Die Veranstaltungen sind darauf ausgerichtet, dass die Kinder gemeinsam etwas unternehmen. Sofern die Kinder auf Distanz gehalten werden müssten, würde dies dem Sinn und Zweck des Angebotes widersprechen und sicherlich auch den Kindern keinen Spaß machen.

 

Es steht derzeit noch nicht fest, ob und ggf. unter welchen Auflagen die Sporthallen in den Sommerferien genutzt werden können. Die Nutzung der Sporthallen ist für die Kinder und die Vereine, die dort ihre Angebote umsetzen, aber unverzichtbar.

 

Leider sind die Risiken und insbesondere die zu erwartenden Einschränkungen und Auflagen für Umsetzung der geplanten Angebote unkalkulierbar und damit ist das Ferienprogramm nicht umsetzbar.

 

Ferner gehört ein nicht geringer Prozentsatz der Betreuenden allein aufgrund ihres Alters zur Risikogruppe. 

Neben den Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Ferienprogrammes ist bereits die zentrale Anmeldung in der Wegberger Mühle derzeit nahezu undurchführbar.   Erfahrungsgemäß kommen bis zu 200 Personen zur Anmeldung. Ein Abstand der Wartenden von 1,50 Metern kann ohne größeren Aufwand und bei einer zu erwartenden Warteschlange von bis zu 250 Metern nicht sichergestellt werden.

 

Im Vorfeld des Ferienprogrammes werden Aushilfskräfte eingestellt, die Beschäftigungsverträge erhalten. Vor dem Hintergrund einer möglichen Undurchführbarkeit entsteht hierdurch ein zusätzliches finanzielles Risiko für die Stadt.

 

Die Verwaltung beabsichtigt aus den oben genannten Gründen, in diesem Jahr das Ferienprogramm nicht wie geplant durchzuführen. Soweit die Verordnungen und sonstige Vorschriften es zulassen, sollen alternativ kurzfristig einzelne Veranstaltungen angeboten werden. Dies muss aber situativ und kurzfristig entschieden werden.

 

Die Leiterin des evangelischen Jugendheimes hat mitgeteilt, dass sie ihr Angebot (2 x jeweils eine Woche Ferienprogramm „Ferienspiele mit dem EvHA“), das in der Zeit vom 06. bis 18. Juli 2020 vorgesehen war, streichen wird. Sie erklärte, dass sie nicht garantieren könne, dass der Mindestabstand und Kontaktverbote eingehalten werden können, zumal sie nicht über ausreichende Räumlichkeiten verfügt, um die Kinder in kleineren Gruppen zu betreuen. Hinzu käme, dass viele Aktivitäten auf Gemeinsamkeit ausgerichtet sind, die aber unter Einhaltung der Bestimmungen nur sehr eingeschränkt stattfinden könnten.

 

Der Kooperationspartner „Haus St. Georg“ teilte mit, dass dort Überlegungen anstehen, dass geplante Programm unabhängig von der Verknüpfung zum Ferienprogramm der Stadt Wegberg durchzuführen. Es stünden aber noch Gespräche aus, in welcher Form dies erfolgen kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten. Soweit Einzelveranstaltungen angeboten werden, werden die entstehenden Kosten über das Produktsachkonto  060201/533950  im Rahmen des Haushaltsansatzes abgewickelt.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales beschließt in diesem Jahr kein Ferienprogramm durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Sommerferien kurzfristig einzelne Veranstaltungen anzubieten, soweit es die Rechtslage zulässt und die Hygiene- und Kontaktvorschriften eingehalten werden können.

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