Entscheidungsvorlage - VO/0046/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Junge Union Stadtverband Wegberg hat am 28.10.2019 den beiliegenden Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) gestellt.

 

Ziel des Antrages ist es, bei der Planung der Feuerwache eine freie Fläche im Außenbereich des Gebäudes als „Graffiti-Wand“ einzuplanen.

 

Die Verwaltung begrüßt die Initiative, eine „Graffiti-Wand“ einzurichten, an der Jugendliche ihr Hobby legal ausüben können.

 

Hierzu gab es in der Vergangenheit bereits einige Initiativen. So ist eine private Hauswand am Parkplatz „Reuschenberg“ an der Venloer Straße in Absprache mit der Streetworkerin, Frau Wernery, durch Graffiti gestaltet worden. An der Skaterbahn wurde eine Sitzgruppe aus Beton durch Graffiti gestaltet und der dortige Unterstand kann dauerhaft (Übersprühen ist erlaubt) als Graffiti-Fläche genutzt werden.

 

Aktuell ist ein weiteres Projekt im Bereich des Schulzentrums geplant, das im April 2020 durchgeführt werden soll. Hierzu liegt auch bereits ein Förderbescheid vor.

 

Wie die Auflistung zeigt, beschäftigt sich die Verwaltung bereits seit längerer Zeit mit dem Thema und wird auch noch weitere Flächen, die legal besprüht werden können, zur Verfügung stellen.

 

Eine Fläche an der geplanten Feuerwache eignet sich nach Meinung der Verwaltung nicht hierzu. Zum einen ist die geplante Holzfassade für ein Besprühen mit Graffitti nicht geeignet. Zum anderen soll der Bereich um die Feuerwache von anderen Nutzungen freigehalten werden, um eine Einsatzfähigkeit der Feuerwehr im Ernst- oder Übungsfall nicht unnötig zu behindern.

 

Im Bereich des Schul- und Sportzentrums befinden sich noch genügend potentielle Flächen, die auch in weiteren Projekten legal besprüht werden können.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales hält das Gelände der neuen Feuerwache nicht für geeignet, um dort ein Graffiti-Projekt umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Schul- und Sportzentrum in Absprache mit den Beteiligten weitere entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen.

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Anlagen

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