Entscheidungsvorlage - VO/0035/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Kirchliche Jugendheime hier: Zuschussgewährung 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales (BIS)
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26.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die kirchlichen Jugendheime „Haus Schalom“ und „St. Martin“ haben für das Jahr 2020 wieder einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten gestellt.
Ein Zuschuss für diesen Zweck soll nach Entscheidung des Rates im Zusammenhang mit dem HSK zukünftig pauschal gewährt werden. Jährlich ist hierzu ein Antrag erforderlich. Über die Auszahlung soll dann im Fachausschuss entschieden werden, soweit eine gültige Haushaltssatzung vorliegt und Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Die Vorlage einer Jahresabrechnung wird von der Verwaltung jeweils eingefordert, um die zweckgemäße Verwendung des Zuschusses sicherzustellen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2020 entsprechend der HSK-Maßnahme eingebracht und stehen beim Produktsachkonto 06 02 01; 53 18 00 (Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von 17.000,00 € zur Verfügung.
Eine Auszahlung erfolgt erst nach Genehmigung der Haushaltssatzung durch den Kreis Heinsberg.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales beschließt, die Jugendarbeit in den kirchlichen Jugendheimen in 2020 wie folgt zu fördern:
- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “St. Martin” der Kath. Kirchengemeinde Wegberg mit 8.500,00 €.
- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “Haus Schalom” der Evang. Kirchengemeinde Wegberg mit 8.500,00 €.
