Entscheidungsvorlage - VO/0102/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat am 07.05.2019 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (Beitragssatzung OGS Primarbereich) beschlossen. Hiernach sind von den Eltern monatlich gestaffelte Elternbeiträge gemäß der ermittelten Einkommensstufe zu entrichten.

 

Aufgrund der Entwicklungen in der Coronavirus-(COVID-19)-Pandemie waren ab dem 26.02.2020 alle Schulen im Kreisgebiet geschlossen.

Eine Betreuung für die Schüler*innen im Bereich der offenen Ganztagsgrundschule konnte zuletzt nur im Rahmen einer Notbetreuung für bestimmte Personenkreise durchgeführt werden. An dieser Situation wird sich auch bis Ende Mai 2020 nichts grundlegend ändern.

 

Daher soll auch auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen für den Monat Mai 2020 verzichtet werden. Dies soll auch für Eltern gelten, für die oder für deren Kinder eine Ausnahmereglung nach der Coronabetreuungsverordnung gilt und deren Kinder einen entsprechenden Betreuungsanspruch wahrnehmen.

 

Bereits für den Monat April wurden per Dringlichkeitsentscheidung die Beiträge ausgesetzt.

 

Die Einziehung der Elternbeiträge des Monats Mai wurde zunächst von der Verwaltung ausgesetzt. Per Dauerauftrag an die Stadt überwiesene Beträge können aber erst nach diesem Dringlichkeitsbeschluss erstattet werden.

 

Die Eltern müssen für eine Erstattung keinen gesonderten Antrag stellen. Sie werden über Aushänge und durch die Presse über die Vorgehensweise informiert.

 

Durch das Land NRW wurde mit Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mitgeteilt, dass die Elternbeiträge im Bereich der offenen Ganztagsgrundschule auch für den Monat Mai 2020 ausgesetzt werden sollen. Die ausgefallen Einnahmen werden zu 50 % vom Land übernommen.

 

Die nächste planmäßige Ratssitzung soll laut Sitzungskalender am 23.06.2020 stattfinden. Um die betroffenen Eltern unmittelbar zu entlasten, möchte die Verwaltung den Verzicht auf die Erhebung der Beiträge für den Monat Mai sofort umsetzen. Die ordentliche Sitzungsfolge reicht für eine Umsetzung dieses Planes jedoch nicht aus. Aus diesem Grunde soll eine Entscheidung gem. § 60 Absatz 1 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) herbeigeführt und nicht von der Möglichkeit des § 60 Absatz 1 Satz 2 GO Gebrauch gemacht werden.

 

Die getroffene Eilentscheidung ist dem Rat gem. § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Vereinbarungsgemäß sind die Fraktionsvorsitzenden über die Dringlichkeitsentscheidung bereits informiert worden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Einnahmeausfall beträgt für den Monat Mai ca. 42.000,00 €. Dieser Ausfall ist in der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt.

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Mai 2020 einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall mit 50 % zu übernehmen.

 

 

Alternativen:

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 4 GO NRW beschließen Herr Bürgermeister Michael Stock und Ratsfrau Petra Otten:

 

Die Stadt Wegberg erlässt die Elternbeiträge, die auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagschule im Primarbereich“ für den Monat Mai 2020 entstanden sind. Bereits gezahlte Elternbeiträge werden von der Verwaltung ohne vorherigen Antrag der Eltern erstattet.

 

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