Mitteilungsvorlage - VO/0118/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der FC Wegberg Beeck hat mit Schreiben vom 11.03.2020 den beiliegenden Antrag gestellt.

 

Es wird beantragt, das sportlich genutzte Gelände am Kiefernweg in Beeck in „Günter-Stroinski-Sportpark“ zu benennen. Das weitläufige Gelände umfasst zwei Sportplätze, zwei Kleinspielfelder, eine Tribüne, Parkplätze und weitere Aufbauten.

 

Grundsätzlich ist der Rat der Stadt Wegberg nach der Zuständigkeitsordnung (§ 1 Absatz 2 Buchstabe d) für „die Namensgebung für städtische Gebäude und Einrichtungen“ zuständig.

 

Im vorliegenden Fall umfasst das sportlich genutzte Gelände auch den Bereich des ehemaligen Aschenplatzes, den der Verein in Eigenregie zum Kunstrasenplatz umgebaut hat und der im Eigentum der Stadt steht. Dies macht allerdings nur einen begrenzten Teil des „Sportparks“ aus, so dass die Namensgebung nach Auffassung der Verwaltung nicht durch den Rat beschlossen werden muss.

 

Ohne Verpflichtung zum Beschluss soll der Rat aber mit dieser Vorlage von der Absicht des Vereins unterrichtet werden.

 

Die Verwaltung befürwortet die beabsichtigte Umbenennung, mit der der Verein beabsichtigt den langjährigen Sponsor, Mäzen und Vorsitzenden des Vereins, der kürzlich verstorben ist, posthum zu ehren.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, dem Verein mitzuteilen, dass seitens der Stadt keine Einwände gegen die beabsichtigte Namensgebung bestehen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr nimmt die Absicht des Vereins zur Kenntnis.

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Anlagen

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