Entscheidungsvorlage - VO/0125/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzbericht insbesondere Auswirkungen der Corona-Pandemie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzentwurfes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften, berichtet die Kämmerin im Haushaltsjahr 2020 dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ jeweils zum Ende eines Vierteljahres, erstmalig zum 30. Juni 2020 über die finanzielle Lage.
Dieser Bericht soll notwendige und unterstützende Informationen für operative und strategische Entscheidungen liefern. Weiter soll auf Basis des Berichtswesens die Wirtschaftlichkeit des Ressourceneinsatzes analysiert und Erfolgs- und Rationalisierungspotentiale aufgezeigt werden.
Zeitlicher Rahmen des Berichtswesens und der Haushaltswirtschaft
Der vorliegende Quartalsbericht 2020 erfolgt auf Grundlage der lfd. Buchführung des Haushaltsjahres 2020 bis zum 28.05.2020 und aller bis zur Erstellung dieses Berichtes bekannten Daten. Aufgrund des Vorlaufs zur Erstellung dieses Berichtes und der Fristen im Sitzungsdienst war eine Berücksichtigung von Juni Buchungen nicht möglich.
Die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 erfolgt grundsätzlich wieder im Zeitrahmen der Vorjahre. Aufgrund der anstehenden Kommunalwahl und der erst späten Konstituierung des Rates ist aber mit einer Verabschiedung der Haushaltssatzung im Dezember 2020 nicht zu rechnen. Um allen Entscheidungsträgern einen fairen Zeitraum zu bieten, um sich mit dem Zahlenwerk und dessen Auswirkungen zu beschäftigen ist folgende Zeitschiene angedacht: Der Entwurf zur Haushaltssatzung 2021 der Stadt Wegberg soll im Dezember 2020 in den Rat der Stadt eingebracht worden. Die Beratung des Haushaltsentwurfs im Haupt- und Finanzausschuss soll im Januar 2021 stattfinden, die Beschlussfassung des Rates über den Haushalt 2021 ist für Februar 2021 vorgesehen.
Der kommende II. Quartalsbericht zum 30.09.2020 wird dem Rat der Stadt fristgerecht vorgelegt werden.
Allgemeine Entwicklungen
In der nachfolgend aufgeführten Erläuterung der einzelnen Kostenarten und Konten treten Fälle auf, bei denen ein Sachverhalt Auswirkungen auf verschiedene Positionen des Ergebnisses hat. Daher soll nun zunächst ein Überblick über wichtige übergreifende Entwicklungen des Haushaltsjahres – insbesondere in Hinsicht auf die COVID-19-Pandemie - gegeben werden. Die Nummerierung entspricht der Ziffern im Ergebnisplan:
(1) Steuern und ähnliche Abgaben
Die Erträge aus der Grundsteuer B (Konto 401200) liegen gemäß den bisherigen Veranlagungen mit voraussichtlich rd. 5,021 Mio. € um rd. 0,021 Mio. € leicht über dem Ansatz der Haushaltsplanung 2020. Durch weitere Zugänge und Neubewertungen von Grundstücken kann somit der geplante Haushaltsansatz im Jahr 2020 voraussichtlich erreicht werden. Für die Haushaltsplanung 2021 ist eine Neukalkulation des Ansatzes unter Berücksichtigung einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 491 v.H. im Jahr 2020 auf dann 550 v.H. im Jahr 2021 entsprechend der HSK-Maßnahme durchzuführen.
Die Erträge aus der Gewerbesteuer (Konto 401300) waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung mit 8.191.989 € geplant worden. Aufgrund der derzeitigen Kenntnisse liegen die Erträge bei 7.389.476 €. Maßgeblich verantwortlich sind hierfür die Umstände aus der COVID-19-Pandemie. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar vorherzusehen, ob sich die Ertragslage erhöht oder nicht doch wie eher vermutet noch weiter absinkt. Das alles wird unmittelbar beeinflusst durch die Schutzmaßnahmen der Bundes-und Landesregierung, die die Unternehmen in unterschiedlicher Härte treffen. Die Folgen der Pandemie werden im Jahr 2020 nicht abschließend beurteilbar sein, so dass diese Erträge auch bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2021 vorsichtig zu bewerten sind. Die Erträge aus der Gewerbesteuer sind generell stark einzelfallabhängig und insgesamt nur schwierig im Voraus einzuschätzen, hinzu kommt nun noch, dass die Folgen der Pandemie nicht absehbar sind.
Bei der Entwicklung der Erträge aus der Gewerbesteuer ist immer auch zu berücksichtigen, dass die Steuerkraft der Stadt Wegberg in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen (Konto 411100) für die Folgejahre einfließen wird, und dass Steuermindererträge im Jahr 2020 dann zu höheren Zuweisungen in den Folgejahren führen würden. Auf Grund der gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen wird sich auch bei der Gewerbesteuerumlage (Konten 534110) im Jahr 2020 eine Reduzierung des Aufwands ergeben.
Auf Grundlage der bislang eingegangenen Abrechnungen konnte eine Vergnügungssteuer (Konto 403100) in Höhe von rd. 17.786 € verbucht werden, dies würde einer Reduzierung gegenüber der Haushaltsplanung von rd. 7.200 € entsprechen. Bei der Vergnügungssteuer ist die starke Abhängigkeit der Erträge von der Entwicklung im Einzelfall zu beachten. Auf Grund der Schutzmaßnahmen und zeitweisen Schließung von Spielhallen etc. ist mit rückläufigen Erträgen zu rechnen. Hier ist weiter zu berücksichtigen, dass bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 eine Ansatzreduzierung im Vergleich zu den Vorjahren stattfand, da ein deutlicher Rückzug von Automatenaufstellern im Stadtgebiet zu verzeichnen ist.
Die ersten Abschläge für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und an der Umsatzsteuer sind zwischenzeitlich eingegangen und verbucht worden. Für die Einkommenssteuer beträgt dieser 3.898.594,54 € und für die Umsatzsteuer 389.485,28 €.
(2) Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Schlüsselzuweisung vom Land (Konto 411100) wurde mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW 2020 festgesetzt und bei der Haushaltsaufstellung bereits berücksichtigt. Hier ist also nicht mit großen Planabweichungen zu rechnen.
(4) Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Die voraussichtliche Gesamtsumme der Erträge aus Verwaltungsgebühren (Konto 431100) liegt mit rd. 107.901 € um rd. 190.000 € unter dem Ansatz der Haushaltsplanung 2020. Aufgrund der frühen Berichtserstattung ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass der geplante Ansatz erreichten werden wird.
Die Erträge aus Abfallbeseitigungsgebühren (Konto 432120) liegen gemäß den bisherigen Veranlagungen im Jahr 2020 mit voraussichtlich rd. 1.919.952 € mit 18.952 € über dem Ansatz der Haushaltsplanung.
Die Benutzungsgebühren (432100) liegen zum jetzigen Zeitpunkt 138.661 € unter dem Ansatz. Hier zeichnet sich ab, dass durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beispielsweise keine Friedhofshallen vermietet werden durften.
(5) Privatrechtliche Leistungsentgelte
Der Rückgang der Erträge aus Mieten (Konto 441100) um rd. 8.872 € im Vergleich zur Haushaltsplanung 2020 auf nunmehr rd. 78.477 € resultiert im Wesentlichen daraus, dass durch die Absage und das Verbot sämtlicher Veranstaltungen nach Februar 2020 keine Mieten für das Forum generiert werden konnten. Die Mieterträge für das Forum wurden bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 mit 15.800 € beziffert, verbucht wurden bislang 2.500 €. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieses Delta im Jahr 2020 geschlossen werden kann.
(6) Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Kostenerstattungen vom Land (Konto 448100) erfolgen für unterschiedliche Bereiche. Wesentlich sind hier die Erstattungen der FlüAG-Mittel und der Integrationspauschale.
Bei den Kostenerstattungen vom übrigen Bereich (Konto 448800) handelt es sich um eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte, u.a. werden hier die Spenden für das Ferienprogramm, die Rückerstattung von Sitzungsgeldern und die Gelder für das Schulschwimmen verbucht. Gemäß der Entscheidung im Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales soll in diesem Jahr das Ferienprogramm nicht in der gewohnten Form stattfinden. Den Sponsoren wurden angeboten, die eingegangen Spendengelder zu erstatten oder im nächsten Jahr zu verwenden.
(11) Personalaufwendungen
Die Gesamtsumme der Personalaufwendungen bewegt sich bislang im Rahmen der geplanten Ansätze. Auffällig ist hier jedoch, dass die Beihilfeaufwendungen um 308.021 € über dem Ansatz bei 426.624 € (Ansatz: 118.603 €) liegen.
(13) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen setzen sich aus einer Vielzahl von Positionen zusammen. Insgesamt wurden die Sach- und Dienstleistungen im Jahr 2020 mit 12,149 Mio. € geplant. Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2020 erfolgte erst Mitte April 2020, so dass zum jetzigen Berichtszeitpunkt nur gut sechs Wochen bei vielen Ansätzen bewirtschaftet werden konnten. Aus diesem Grund beträgt die Differenz zwischen Ansatz und tatsächlichem Ist-Wert derzeit 8,422 Mio. €.
Bei den Kosten der Datenverarbeitung (Konto 527900) sind in der Haushaltsplanung 2019 zusätzliche Mittel für die Anschaffung eines Programms für die Kredite und das Vertragsmanagement geplant worden. Das Vertragsmanagement ist unumgänglich für die Einführung des § 2b UStG. In der Haushaltsplanung 2020 kommt der Digitalisierung eine noch größere Rolle zu, u.a. mit erheblichen Investitionen im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms “DigitalPakt Schule“.
Durchgehend durch mehrere Produkte wurden für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und der notwendigen Schutzmaßnahmen bislang 13.076,61 € ausgegeben. Der Gesamtbetrag verteilt sich wie folgt:
- Einrichtung Homeoffice-Plätze: 2.069,14 € Tendenz steigend, da monatliche Lizenzen damit verbunden sind.
- Spuckschutze: 2.620, 56 €
- Schutzmasken: 4.879,42 € (Erstattung Land NRW: 1.832 €)
- Reinigung: 3.128,24 €
- Handys: 304,50€
- Bücher Grundschule: 74,75 €
- Sitzungen im Forum: 2.273,01 €
(14) Bilanzielle Abschreibungen
Die bilanziellen Abschreibungen mit denen der Werteverlust des städtischen Vermögens dargestellt wird, werden erst mit den Jahresabschlussarbeiten verbucht. Der in der Prognose dargestellte Wert von insgesamt rd. 6,454 Mio. € entspricht wie bei den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten dem aktuellen Stand der Anlagenbuchführung. Die Kalkulation der Abschreibungen und der Auflösung von Sonderposten für die Haushaltsplanung 2021 erfolgt auf Grundlage des aktuell vorhandenen Anlagevermögens, der voraussichtlich noch im Jahr 2020 erfolgenden Zugänge zum Anlagevermögen und den geplanten investiven Maßnahmen für die Folgejahre.
(15) Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen stellen den größten Anteil der Gesamtaufwendungen (gemessen an der Haushaltsplanung 2020) dar. Mit Ausnahme der ebenfalls den Transferaufwendungen zugeordneten freiwilligen Zuwendungen sind hier ausschließlich Aufwendungen zusammengefasst, die auf Grund gesetzlicher Regelungen an andere Träger öffentlicher Verwaltung oder an Empfänger sozialer Leistungen zu zahlen sind und seitens der Stadt Wegberg nicht beeinflussbar sind.
Die Festsetzungen für die allgemeine Kreisumlage (Konto 537210) sowie für die Mehrbelastungen für das Kreisjugendamt (Konto 537220), die Kreismusikschule sowie die Förderschule (Konto 537600) für das Jahr 2020 durch den Kreis Heinsberg sind bereits erfolgt und entsprechen grundsätzlich der Haushaltsplanung. Aufgrund der Entwicklungen der Corona bedingten Mehraufwendungen des Kreises ist bei der Haushaltsplanung 2021 von einer steigenden Kreisumlage auszugehen.
Zusätzlich eingegangen ist inzwischen die Abrechnung der Mehrbelastungen für das Jahr 2018. Bei der Jugendamtsumlage ergibt sich hier eine erhebliche Erstattung in Höhe von 203.150 €. Mit insgesamt rd. 21,113 Mio. € (Vorjahr rd. 19,989 Mio. €) stellen die Umlagen an den Kreis Heinsberg jedoch weiterhin die mit Abstand größte Aufwandsposition im Haushalts der Stadt Wegberg dar.
(16) Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen setzen sich ebenfalls aus einer Vielzahl von einzelnen Positionen zusammen. Insgesamt ergeben sich hier im Jahr 2020 voraussichtliche Aufwendungen in Höhe von rd. 1,280 Mio. €. Die derzeitige höhere Differenz zwischen Planansatz und Ist-Wert (-2.057.189,48 €) ist auch hier auf die erst im April erfolgte Genehmigung des Haushalts 2020 zurückzuführen.
(20) Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Bei den Zinsaufwendungen (Konten 551600 und 551700) werden sowohl die Zinsaufwendungen für Investitionskredite wie auch für Liquiditätskredite (“Kassenkredite“) abgebildet.
Die derzeitige Liquiditätslage der Stadt hat die Inanspruchnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung im Jahr 2020 bislang nur kurzfristig notwendig gemacht. Allerdings werden weitere Zahlungen für Investitionen und Vorgaben durch die COVID-19-Pandemie erfolgen, so dass im Verlauf des Jahres 2020 mit einer allgemein niedrigeren Liquidität zu rechnen ist, was auch weiterhin die zumindest vorübergehende Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten erforderlich machen könnte.
Die Zinsaufwendungen konnten in den vergangenen Jahren durch den kontinuierlichen Abbau der Verschuldung stetig reduziert werden. Aufgrund der steigenden Verschuldung in der mittelfristigen Planung, wird dieser Trend voraussichtlich nicht zu halten sein.
Fazit und Ausblick:
Die vorstehenden textlichen Darstellungen machen deutlich, dass die vorherrschende Corona-Krise massiv Einfluss auf die finanzielle Entwicklung der Stadt Wegberg nimmt.
Ertragsausfälle sind in erster Linie bei der Gewerbesteuer, der Grundsteuer B und der Vergnügungssteuer zu verzeichnen. Durch die Reduzierung der Vorausleistung der Gewerbesteuer ist zum jetzigen Zeitpunkt und der Beantragung von Stundungen verschiedener Steuerpflichten, ist mit einer Ertragsreduzierung von mindestens 800.000 € zu rechnen, dabei ist von einem steigenden Trend auszugehen, je länger sich die Corona-Krise und die daraus resultierenden Maßnahmen hinziehen. Durch den verstärkten Einsatz des bestehenden Personals für prioritäre Aufgaben im Bereich Corona, kann nicht gewährleistet werden, dass Buß- und Verwarnungsgelder in anderen Bereichen im gewohnten Umfang erstellt werden. Auch hier ist mit einem Rückgang zu rechnen.
Die Stadt Wegberg befindet sich seit 2015 im Haushaltssicherungskonzept und ist verpflichtet im Jahr 2024 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Hierfür wurden bereits im Jahr 2015 gemeinsam von Rat und Verwaltung umfangreiche Sparmaßnahmen erarbeitet um dieses Ziel zu erreichen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch sehr schwierig, eine Aussage zu den Konsequenzen der Corona-Krise auf das bestehende Haushaltssicherungskonzept zu treffen. Derzeit sind die beschlossenen Sparmaßnahmen noch nicht durch die Corona-Krise in der Umsetzung gefährdet. Inwieweit durch den Rückgang der Erträge weitere Sparmaßnahmen erforderlich sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Liquidität der Stadt Wegberg stabil zu bewerten und es wurden in diesem Jahr bis zum 30.04.2020 Liquiditätskredite in Höhe von insgesamt 6.000.000 € benötigt. Diese wurde bereits insgesamt zurückgezahlt und es wurde Ende Mai ein neuer Liquiditätskredit in Höhe von 2.000.000 € aufgenommen.
Die Regierungskoalition auf Bundesebene hat sich am 04. Juni 2020 auf ein umfangreiches Konjunkturpaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt. Auf die Kommunen kommen Entlastungen von rund 20 Milliarden Euro zu. Nach dem Beschluss müssen die entsprechenden Gesetze noch geändert bzw. neu erlassen werden. Damit ist in den nächsten Wochen und Monaten zu rechnen. Die Auswirkungen können erst dann konkret abgesehen werden.
Damit die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen durch die Corona-Pandemie deutlich darstellbar sind, auch im Hinblick auf Bilanzierungserleichterungen, die den Kommunen durch die geänderten Gesetze in Aussicht gestellt sind, werden in Infoma extra Sachkonten angelegt, auf denen diese Aufwendungen und Auszahlungen gebucht werden. So ist dauerhaft kurzfristig auswertbar, welche finanziellen Auswirkungen die Corona-Pandemie für die Stadt Wegberg hatte.
Die Entwicklung der städtischen Finanzen wird durch den Fachbereich Finanzwirtschaft intensiv beobachtet, damit gemeinsam mit den betroffenen Fachbereichen schnelle Lösungen im Sinne der Stadt Wegberg gefunden werden können.
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