Mitteilungsvorlage - VO/0137/20
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage der Ratsfrau Annette Dahmen-Langela gem. § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg hier: Onlinezugangsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Müller-Deilmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.05.2020 hat Ratsfrau Annette Dahmen-Langela die beigefügte Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung gestellt.
Bevor die Verwaltung die Fragen beantwortet, möchte sie folgendes ausführen:
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die öffentliche Verwaltung, ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31.12.2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und ihre Portale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Bereitstellung und den Betrieb (zumindest bis Ende 2022) eines landesweiten Portalangebots zu finanzieren, das den Anforderungen des OZG genügt und von allen Kommunen genutzt werden kann, die ein solches Portal nicht aus eigener Kraft aufbauen können oder wollen.
Nach erster Beratung im Gemeinsamen IT-Lenkungsausschuss der kommunalen Spitzenverbände sind in einem Workshop mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Dachverbands Kommunaler IT-Dienstleister (KDN) Ende 2019 Anforderungen an ein zentrales Portalangebot, Basisdienste und die Entwicklungsumgebung erarbeitet worden.
"Es macht keinen Sinn, wenn jede Kommune ein eigenes Verwaltungsportal erstellt. Darum arbeiten wir an einem zentralen Portalangebot, das nicht nur den Datenschutz gewährleistet, sondern auch anspruchsvolle Funktionen bereitstellt, zum Beispiel Authentifizierungsverfahren, sichere Bezahldienste, einen Dokumentensafe oder ein Formularmanagement", erläuterte Erik Lierenfeld (Vorsitzender des Gemeinsamen IT-Lenkungsausschusses der kommunalen Spitzenverbände, Bürgermeister von Dormagen)
Das landesweite Portalangebot soll allen Städten, Kreisen und Gemeinden zur Verfügung stehen. Sämtliche Dienste aus kommunalen, Landes- und Bundesportalen sollen in den Portalverbund.NRW integriert werden und über gängige Suchmaschinen auffindbar sein. Eine zentrale Rolle für die Entwicklung der Angebote spielen die Anbindung an bereits bestehende Portale der Kommunen und die nutzerfreundliche Gestaltung.
Die Anfrage der Ratsfrau Annette Dahmen-Langela wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Frage a: Welche Maßnahmen wurden in Wegberg ergriffen, um sicher zu stellen, dass das Onlinezugangsgesetz fristgerecht umgesetzt werden kann?
Antwort der Verwaltung:
Die Stadt Wegberg nimmt am Projekt "Serviceportal für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen" teil. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Kreis Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen wird unter technischer Mitwirkung der regio iT ein Serviceportal entwickelt. Zukünftig können hierüber Bürger und Unternehmen Online-Dienstleistungen beantragen. Einzelheiten hierzu sind in der Vorlage VO/0286/19 (Sitzung des Rates am 29.10.2019) ausgeführt.
Frage b: Welche weiteren Maßnahmen sollen wann ergriffen werden?
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung beabsichtigt, den Weg zur Umsetzung des OZGs gemeinsam mit den Kommunen (insbesondere im Kreis Heinsberg) zu gehen. Deswegen sind einerseits die Erfahrungen aus dem Serviceportal auszuwerten und andererseits die derzeitigen Bestrebungen einer bundes- und landeseinheitlichen Lösung weiterzuverfolgen. Vgl. hierzu auch die Beantwortung unter e).
Frage c: Wer ist innerhalb der Stadtverwaltung dafür zuständig, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ermöglichen?
Antwort der Verwaltung:
Über Rahmenbedingungen (personelle und finanzielle Ressourcen) entscheidet auf Vorschlag der Verwaltungsleitung letztendlich die Politik im Rahmen des Haushalts- und Stellenplans. Mit den aktuellen Aufgaben der Umsetzung des OZGs ist der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung (hier: IT-Abteilung) betraut.
Frage d: Haben Weiterbildungen für Mitarbeiter der Verwaltung im Bereich Digitalisierung stattgefunden? Wenn ja, welche?
Antwort der Verwaltung:
Im Rahmen von einzelnen Digitalisierungsprojekten werden im Bedarfsfall Weiterbildungen/Schulungen angeboten.
Im Maßnahmenplan des Personalentwicklungskonzeptes wird unter Nummer 9 folgende Maßnahme aufgeführt: „Bis zum 31.12.2020 ist eine Fortbildungsreihe zur "Digitalen Kompetenz" durch den Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung aufgelegt. Unter digitale Kompetenz verstehen wir: 1. Verständnis von sozialen Medien/digitalen Medien, Datenschutz, Datenverständnis, digitale Transformation begreifen / verinnerlichen.“ Die für den Stellenplan 2020 angemeldeten Stellenanteile (0,8 VZÄ) sind in diesen nicht aufgenommen worden. Durch die Corona Pandemie waren außerdem viele andere Arbeiten vordringlich. Daher stehen bezüglich dieser Maßnahme die Aktivitäten noch am Anfang.
Frage e: Kann mit dem heutigen Tage prognostiziert werden, dass es der Stadt Wegberg gelingen wird, das Onlinezugangsgesetz fristgerecht umzusetzen?
Antwort der Verwaltung:
Obwohl alle Verwaltungsleistungen, die die Kommunen erbringen, nach dem OZG online angeboten werden sollen, können und müssen die Kommunen nicht alle Leistungen eigenständig digitalisieren.
Dies wäre angesichts der hohen Zahl von Leistungen, die in Kommunen erbracht werden, wohl auch nicht realisierbar.
Deshalb arbeiten Bund und Länder gemeinsam mit Pilotkommunen daran, möglichst viele Verwaltungsleistungen nach dem Prinzip „einer für alle/einer für viele“ bundesweit flächendeckend umzusetzen.
Das Land unterstützt finanziell den Aufbau und Betrieb eines zentralen Portalangebots. Darüber hinaus sieht die Vereinbarung der Großen Koalition auf Bundesebene zur Bewältigung der Lasten der Coronakrise weitere Fördermittel für die Beschleunigung der Umsetzung des OZGs vor.
Damit zeichnet sich nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen ein Weg ab, wie alle Kommunen in NRW bis 2022 befähigt werden können, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und ihre Verwaltungsportale miteinander – und mit dem Serviceportal des Landes – zu einem Portalverbund zu verknüpfen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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673 kB
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