Entscheidungsvorlage - VO/0139/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 06.04.2020 die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 unter einer Auflage genehmigt. Mit dieser Auflage wird die Verwaltung verpflichtet, zum 30. Juni 2020 einen Bericht über den Umsetzungsstand der Haushaltssicherungsmaßnahmen vorzulegen.

 

Der Bericht besteht aus einer Gesamtübersicht der Maßnahmen, den Übersichten der Einzelmaßnahmen und einer fachlichen Betrachtung der Finanzwirtschaft.

 

Das Schreiben der Kommunalaufsicht betrachtet vor allem folgende HSK-Maßnahmen kritisch: „Veranstaltungen im Stadtmarketing (Nr. 3)“, Reduzierung oder Streichung von Theaterveranstaltungen (Nr. 11)“ und die „Anhebung der Beitragssätze KAG (Nr. 12)“.

 

Die HSK-Maßnahme „Veranstaltungen im Stadtmarketing“ konnte im Jahr 2019 erstmals Einsparbeiträge erzielen. Anstatt der angestrebten 11.466 € wurde immerhin ein Einsparbeitrag von 9.054 € erzielt. Hier zeigt sich, dass die vorgelegte Produktkritik wichtig war und an der Umsetzung weiter festzuhalten ist.

 

Die HSK-Maßnahme „Reduzierung oder Streichung von Theaterveranstaltungen“

Das langjährige Theaterabonnement der Stadt soll auf der Basis der Ausgaben 2015 einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 8.000,00 € jährlich erbringen. Da eine Senkung der Ausgaben nicht möglich erscheint, sollte der Betrag durch moderate Erhöhung der Eintrittsgelder erzielt werden. Die Eintrittspreise wurden vom Rat in 2018 drastisch angehoben. In der Folge sank die Anzahl der Abonnenten deutlich. Hierdurch konnte der anvisierte Konsolidierungsbeitrag nicht erreicht werden. In der Zwischenzeit gab es eine erfolgreiche Sponsorensuche, mit der die Vorgaben des Rates zur Fortführung des Abonnements eingehalten worden wären. Durch die Corona-Pandemie können derzeit aber keine Verträge mit Tourneetheatern abgeschlossen werden, da die Verträge zur Abnahme der Leistung und zur Zahlung der vereinbarten Preise führen würden. Die wirtschaftlich sehr unsichere Situation hat im Übrigen dazu geführt, dass einige Sponsorenzusagen zurückgezogen wurden.

Für die Spielzeit 2020/2021 wird wegen der Corona-Pandemie kein Theaterabonnement durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Maßnahmen innerhalb der Corona-Pandemie ist angedacht, Einzelveranstaltungen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel – unter Beachtung der HSK-Notwendigkeiten – durchzuführen.

 

Die Maßnahme „Anhebung der Beitragssätze KAG“ wird erst ab dem Jahr 2023 wieder mit Einsparbeiträgen geplant. Durch die Verschiebung von Straßensanierungsmaßnahmen ist bereits jetzt absehbar, dass auch nicht vorzeitiger mit Einsparungen in diesem Bereich zu rechnen ist. Ebenfalls haben die politischen Diskussionen um den § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) zu einer deutlichen Verzögerung geführt.

 

Im Gesamtergebnis können die bisher nicht umgesetzten Maßnahmen oder negativ verlaufenden Maßnahmen, derzeit durch überdurchschnittlich verlaufende Maßnahmen aufgefangen werden. Dies befreit jedoch nicht von der Verantwortung die Konsolidierungsbeiträge in den vorgesehenen Maßnahmen zu erzielen und das Handeln so anzupassen, dass eine Erreichung dieses Ziels möglich ist. Die Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2015 diente zum einen der Darstellung eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2024, es diente aber auch dazu, Maßnahmen darzustellen, die ein verändertes Handeln bei Entscheidungsprozessen mit sich bringen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes zur Kenntnis.

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Anlagen

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