Entscheidungsvorlage - VO/0220/18-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 11.05.2018 gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, der Rat möge beschließen:

  1. Es wird kostenfreies Parken für elektronisch betriebene Fahrzeuge im Stadtgebiet eingeführt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung von Ladestationen im öffentlichen Raum zu prüfen und vorzubereiten. Dabei sind mögliche Förderprogramme auszuschöpfen.

 

 

Nach der bereits erfolgten Umsetzung des Punktes 2 wird in dieser Vorlage der Antrag zu 1. wiederaufgegriffen.

 

Der Antrag zielt auf die Einführung gebührenfreien Parkens für elektronisch betriebene Fahrzeuge auf allen bewirtschafteten Parkflächen im Stadtgebiet ab.

 

Zurzeit gibt es im Stadtgebiet 8 Ladesäulen für E-Fahrzeuge auf 6 öffentlichen Parkflächen. Dabei stehen 4 Ladesäulen auf bewirtschafteten (Burgstraße 6, Grachtstraße gegenüber Hausnummer 4, Passage Alt Berk) und 4 auf nicht bewirtschafteten (Holtumer Straße gegenüber Hausnummer 25, Am Bahnhof gegenüber Hausnummer 5, Maaseiker Straße 67) öffentlichen Parkflächen. An jeder Ladesäule können gleichzeitig 2 Fahrzeuge aufgeladen werden. Im Stadtgebiet sind also 16 Parkplätze für E-Fahrzeuge verteilt.

 

Für E-Fahrzeuge ausgewiesene Parkplätze auf den nichtbewirtschafteten Parkflächen lassen ein unbegrenztes Parken auch ohne Ladevorgang zu. Für E-Fahrzeuge ausgewiesene Parkplätze auf bewirtschafteten Parkflächen erlauben während der Bewirtschaftungszeiten einen bis zu vierstündigen Ladevorgang bei Parkscheibenpflicht. Außerhalb der Bewirtschaftungszeit ist auch dort unbegrenztes Parken für die E-Fahrzeuge möglich.

 

Die NEW AG hat für ihre Ladesäulen eine Auswertung gemacht, die den Tag der jeweiligen Inbetriebnahme bis zum 31.12.20219 umfasst. Die Auswertung ist in der Tabelle 1 wiedergegeben.

Ferner hat die NEW AG der Verwaltung mitgeteilt, dass nach ihrer Auswertung ein Fahrzeug im Schnitt 1,54 Stunden lang an der Ladesäule angeschlossen ist, unabhängig von der tatsächlichen (zumeist kürzeren) Dauer des eigentlichen Ladevorgangs.

Wendet man diese durchschnittliche Verweildauer auf die einzelnen Standorte an, so ergibt sich folgende Rechnung:

Standort Burgstraße 6 (an der Grünanlage):

121 Ladevorgänge an 365 Betriebstagen (2019) bedeutet, dass im Schnitt pro Tag an dieser Ladesäule (mit 2 Andockstellen) nur 0,33 Ladevorgänge stattfanden, pro Steckdose also 0,165 Ladevorgänge pro Tag.

Bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 1,54 Stunden pro Ladevorgang bedeutet das, dass an diesem Standort jede der beiden Ladestellen im Schnitt nur 0,25 Stunden pro Tag genutzt wurde.

Standort Passage Alt Berk:

878 Ladevorgänge an 365 Betriebstagen (2019) bedeutet, dass im Schnitt pro Tag an dieser Ladesäule (mit 2 Andockstellen) 2,4 Ladevorgänge stattfanden, pro Steckdose also 1,2 Ladevorgänge pro Tag.

Bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 1,54 Stunden pro Ladvorgang bedeutet das, dass an diesem Standort jede der beiden Ladestellen im Schnitt lediglich 1,85 Stunden pro Tag genutzt wurde.

Auch auf den nicht bewirtschafteten Parkflächen mit unbegrenzter Parkdauer ist keine signifikante Auslastung festzustellen. Dort variieren die Ladevorgänge pro Ladesäule (mit 2 Andockstationen) von 0,57 bis 1,82 (0,29 bis 0,91 pro Steckdose) pro Tag (Nutzungsdauer zwischen 0,44 und 1,4 Stunden pro Tag und Steckdose). Die Werte können der Tabelle 2 entnommen werden.

Angesichts dieser Zahlen lässt sich kein Bedürfnis erkennen, E-Fahrzeugen generell und überall im Stadtgebiet gebührenfreies Parken zu ermöglichen.

Sollten die Zulassungszahlen für E-Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen signifikant ansteigen, würde die Verwaltung das Mittel der Parkbevorrechtigung dem Mittel der Parkgebührenbefreiung vorziehen, zumal die Parkraumbewirtschaftung eine erfolgreiche HSK-Maßnahme ist. Möglich wäre zum Beispiel, auf nicht bewirtschafteten Parkplätzen gezielt einzelne bevorrechtigte Parkplätze für E-Fahrzeuge auszuweisen.

Die Verwaltung wird auch für das Jahr 2020 die NEW AG um eine Auswertung der Ladeaktivitäten an den Ladesäulen bitten und im zuständigen Ausschuss berichten. Ebenso wird sie die Entwicklung der Zulassungszahlen für E-Fahrzeuge beobachten.

 

Tabelle 1:

 

 

 

Anzahl Lade-vorgänge

Menge geladener kWh

Anzahl

Lade-

vorgänge

Menge

Geladener

kWh

 

Straße

2018

2018

2019

2019

in Betrieb seit

Burgstraße 6

 

 

121

1853

03.12.2018

(365 Tage

in 2019)

Burgstraße 6

 

 

438

4983

03.12.2018

(365 Tage

in 2019)

Grachtstraße ggüb. 4

 

 

119

1131

24.05.2019

(222 Tage

in 2019)

Holtumer Straße ggüb. 25

 

 

333

2976

23.05.2019

(223 Tage in 2019)

Am Bahnhof ggüb. 5

 

 

316

2491,5

10.07.2019

(174 Tage

in 2019)

Am Bahnhof ggüb. 5

 

 

116

1104

10.07.2019

(174 Tage

In 2019)

Maaseiker Straße 67

 

 

100

451,4

10.07.2019

(174 Tage

in 2019)

Passage Alt Berk

417

4958,6

878

9888

11.07.2018

(365 Tage

in 2019)

 

 

 

 

 

 

Summe:

417

4958,6

2421

24877,9

 

 

 

Tabelle 2:

 

Straße

Anzahl der durchschnittlichen Ladevorgänge pro Tag in 2019

Durchschnittliche  Nutzungsdauer in Stunden pro Tag

Burgstraße 6

0,33

0,5   : 2 =  0,25

Burgstraße 6

1,2

1,85 : 2 =  0,93

Grachtstraße ggüb. 4

0,54

0,8   : 2=   0,4

Holtumer Straße ggüb. 25

1,49

2,3   : 2 =  1,15

Am Bahnhof ggüb. 5

1,82

2,8   : 2 =  1,4

Am Bahnhof ggüb. 5

0,67

1,03 : 2 =  0,52

Maaseiker Straße 67

0,57

0,88 : 2 =  0,44

Passage Alt Berk

2,4

3,70 : 2 =  1,85

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr empfiehlt dem Rat eine generelle Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen.

 

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Anlagen

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