Empfehlungsvorlage - VO/0097/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 04.06.2019 hat die CDU-Fraktion einen Antrag (siehe Anlage 1) gestellt, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, einen Behindertenbeauftragten für die Stadt Wegberg zu berufen. Die Person solle ehrenamtlich tätig sein und die „Anliegen der Menschen mit Handicap gegenüber Verwaltung und Politik zur Sprache bringen“; sie solle an „Ausschüssen des Rates teilnehmen dürfen und informationsberechtigt sein für sachdienliche Auskünfte aus der Verwaltung“.

 

Bisherige Entwicklung

 

Für die Sitzung des Rates am 28.04.2020 (TOP 3.1) hat die Verwaltung den aktuellen Sachstand zusammengefasst und darauf hingewiesen, dass die Stadt Wegberg dieses Thema bereits jetzt sehr ernst nehme und schon erste Schritte in diese Richtung unternommen habe (Unterstützung des Projektes „Wir setzen ein Zeichen - Wegberg, eine Stadt für Menschen mit Handicap“, Bereitstellung von Räumlichkeiten im Rathaus für die KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen) für deren wichtige Arbeit mit den Wegberger Bürgern).

Außerdem hat die Stadt Wegberg die Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit in der Stadt Wegberg – Barrierefrei bauen“ ins Leben gerufen. Neben dem Quartiersentwickler der Stadt besteht diese Arbeitsgruppe aus Menschen mit und ohne Behinderung. Diese Arbeitsgruppe gibt den Wegberger Bürgern u.a. Hilfestellung bei der Umsetzung der barrierefreien Gestaltung des zu planenden Gebäudes, gibt Tipps zu gut funktionierenden Materialien, die praktisch, wirksam und kostengünstig sind usw. Ein Flyer hierzu kann auf der Internetseite der Stadt abgerufen werden.

 

In der Stadt Wegberg haben vor einiger Zeit auch Vortreffen für einen „Lokalen Teilhabekreis für Menschen mit und ohne Behinderung“, der sich für ein gleichberechtigtes Miteinander einsetzt, stattgefunden.

 

Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 28.4.2020 beauftragt, das weitere Verfahren für die Bestellung eines Behindertenbeauftragten (m/w/d) aufzuzeigen und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales vorzustellen.

 

Weiteres Verfahren für Wegberg

 

Die möglichen Leistungen und Tätigkeiten eines Behindertenbeauftragten (m/w/d) hat die Quartiersentwicklung in Form eines Satzungsentwurfs dargestellt (siehe Anlage 2). Sie hat dies deshalb getan, da § 13 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen festlegt, dass das Nähere zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Satzung bestimmen.

In den Satzungsentwurf sind Beispiele anderer Kommunen mit eingeflossen.

 

Die Satzung soll hauptsächlich die Aufgaben und Befugnisse des / der Beauftragten regeln, damit er / sie erfolgreich handeln und den Menschen helfen kann.

Zu den Aufgaben zählt beispielsweise die Anregung von Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abzubauen oder deren Entstehen entgegen zu wirken. Aufgabe soll auch sein die Bedürfnisse und Erwartungen der Menschen mit Behinderung in Wegberg zu ermitteln. Konkrete   Beratungsleistungen im Arbeitstag gehören ebenso dazu wie der Informationsaustausch mit den Beauftragten anderer Kommunen oder der Kontakt zu Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden.

 

Mit der Aufgabe verbunden ist das Recht auf frühzeitige Information zu städtischen Planungen und Vorhaben sowie das Recht, an allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse beratend als Teil der Verwaltung teilzunehmen und Stellungnahmen abzugeben, sofern es um die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen geht.

Einmal jährlich ist ein Bericht im Fachausschuss und Rat vorgesehen.

 

Bei einer Umsetzung muss die Verwaltung einen entsprechenden Raum sowie technische Ausstattung bereitstellen; auch entstünden Aufwendungen für eine Aufwandsentschädigung. Mittel hierfür sind derzeit nicht im Haushalt eingeplant.

Infolge der Beteiligungsrechte bei entsprechenden Verwaltungsverfahren und –prozessen könnte sich eine Verlängerung von Bearbeitungszeiten ergeben, Erhebungen hierfür liegen allerdings nicht vor.

 

Aufgrund knapper finanzieller und personeller Ressourcen der Stadtverwaltung muss einer / einem Behindertenbeauftragten bewusst sein, dass nicht alles, was wünschenswert ist oder die Ideen und Hinweise hilfesuchender Menschen sofort umgesetzt werden können. Auch kann es Spannungen aufgrund unterschiedlicher Zielsetzungen geben.

Gleichwohl hält die Verwaltung es für richtig, den Weg der Herstellung von Barrierefreiheit offensiv zu beschreiten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Für die Finanzierung der entsprechenden Aufwandsentschädigung und der Sachmittel sind für den Haushalt 2020 und die mittelfristige Ergebnisplanung keine Mittel eingeplant. In Anlehnung an die derzeitige Entschädigungsverordnung (siehe § 2 Abs. 2 Entwurf der Satzung) entstünden monatliche Aufwendungen in Höhe von 300,10 €

Die benötigten Mittel in Höhe von jährlich (gerundet) 3.602 € für die Aufwandsentschädigung sollen in die Haushaltsberatungen 2021 eingebracht werden. Die erforderlichen Sachmittel werden entsprechend ermittelt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales empfiehlt dem Rat für 2021 die Position eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (m/w/d) einzurichten und der Verwaltung die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 einzuplanen.

 

  1. Der Ausschuss Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales empfiehlt dem Rat auf der Grundlage des § 13 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz NRW – BGG NRW) den Entwurf der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Wegberg unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zu beschließen.
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Anlagen

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