Entscheidungsvorlage - VO/0143/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat am 07.05.2019 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (Beitragssatzung OGS Primarbereich) beschlossen. Hiernach sind von den Eltern monatlich gestaffelte Elternbeiträge gemäß der ermittelten Einkommensstufe zu entrichten.

 

Aufgrund der Entwicklungen in der Coronavirus-(COVID-19)-Pandemie hat der Landrat des Kreises Heinsberg auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ab dem 26.02.2020 alle Schulen im Kreisgebiet geschlossen. Die Regelung wurde durch das Land NRW zunächst verlängert. Nach und nach wurde der Schulbesuch wieder möglich gemacht und ab dem 15.06.2020 sollen alle Schüler*innen der Grundschulen wieder beschult werden. Eine regelmäßige Betreuung der Schüler*innen in der offenen Ganztagsgrundschule, kann auch erst ab diesem Zeitpunkt wieder erfolgen. Am 29. Juni 2020 beginnen die Sommerferien, so dass auch im Juli nur eine Ferienbetreuung stattfinden kann.

 

Durch das Land NRW wurde mit Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mitgeteilt, dass die Elternbeiträge im Bereich der offenen Ganztagsgrundschule für den Monat April 2020 ausgesetzt werden sollen. Angesichts der besonderen Lage im Kreis Heinsberg ist der Erlass der Elternbeiträge gleichzeitig auch für den Monat März 2020 erfolgt (VO 0077/20). Für den Monat Mai wurde mit Vorlage VO/0102/20 eine gleichlautende Dringlichkeitsentscheidung getroffen.

 

Ab dem 8. Juni 2020 startet in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb. Um Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen für die Kindertageseinrichtungen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Die konkrete Abwicklung obliegt den Kommunen (Jugendämter). Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen hälftig.

 

Der Städte- und Gemeindebund (StGB) hat hinsichtlich der Möglichkeit einer Reduzierung der Elternbeiträge für die außerunterrichtlichen schulischen Betreuungsangebote (OGS) der Monate Juni und Juli generell und über 50 Prozent hinaus mitgeteilt, dass noch keine weiteren Informationen des zuständigen Ministeriums bekannt seien. Insoweit bleibt es nach derzeitigem Stand dabei, dass die Beiträge auch für die OGS um die Hälfte gekürzt werden können und das Land den Kommunen anschließend die Hälfte der entfallenen Einnahmen erstatten wird.

 

Zur Vereinheitlichung der Regelungen im Kreis Heinsberg würde der Landrat es begrüßen, die entsprechenden Elternbeiträge für ausgefallene Betreuungsangebote der OGS für die Monate Juni und Juli 2020 in allen Kommunen des Kreises so zu erlassen.

 

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die Beiträge hälftig für die Monate Juni und Juli 2020 auszusetzen. Es handelt sich –unter Berücksichtigung der zu erwartenden Erstattung des Landes- für Juni und Juli dabei um einen weiteren freiwilligen Verzicht auf Erträge im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule in Höhe von ca. 21.546,00 € (Stand 01.06.2020), daher ist es erforderlich, dass die im HSK befindlichen Kommunen einen entsprechenden Beschluss unter den Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde stellen.

 

Die Einziehung der Elternbeiträge der Monate Juni und Juli wurde zunächst ausgesetzt. Die Eltern müssen für eine Erstattung keinen gesonderten Antrag stellen. Sie werden zusätzlich durch Aushänge und die Presse über die Vorgehensweise informiert.

 

Der Verzicht auf die hälftigen Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli soll unmittelbar nach Zustimmung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg in der Form erfolgen, dass für Juni keine Beiträge und für Juli die vollen Beiträge eingezogen werden. Im Jahresausgleich wird sichergestellt, dass hierdurch keine Familie benachteiligt wird. Alle Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg, sowie der Kreis selbst, haben bereits angekündigt für ihre Bereiche eine im Ergebnis gleiche Regelung umsetzen zu wollen.

 

Mit Blick auf die Ferienbetreuung in den Sommerferien prüft die Landesregierung derzeit die Möglichkeit, außerhalb der OGS zusätzliche Ferienangebote für weitere Gruppen von Schülerinnen und Schülern zu finanzieren.

 

Soweit die ursprünglich geplante Ferienbetreuung in den Sommerferien in Anspruch genommen werden soll, sollen auch die hierfür entstehenden Beiträge (§ 8 Absatz 4 der Beitragssatzung OGS) eingezogen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Berechnung des Einnahmeausfalls für die Stadt Wegberg von 87.138,00 € ist in der Tabelle dargestellt. Dieser Ausfall ist in der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt.

Die ausgefallenen Beiträge für März sind bereits hälftig erstattet worden. Für April sind die ausgefallenen Beiträge zur Erstattung angemeldet. Eine Regelung des Landes für die Monate Juni und Juli wird -wie bereits dargestellt- erwartet, liegt aber im Erlass noch nicht vor. Es wird weiter davon ausgegangen, dass das Kreisjugendamt die aus sozialen Gründen ausgefallenen Teilbeiträge weiter übernimmt.

 

Folgende Einnahmeausfälle sind damit derzeit im Rahmen der Beitragserstattungen zu erwarten:

 

Monat

Soll-Beiträge

Ist-Beiträge

Erstattungen

Land/Kreis

Einnahme­ausfall Stadt

März 2020:

45.000,00 €

0,00 €

22.500,00 €

22.500,00 €

April 2020:

43.092,00 €

0,00 €

21.546,00 €

21.546,00 €

Mai 2020:

43.092,00 €

0,00 €

21.546,00 €

21.546,00 €

Juni 2020:

43.092,00 €

21.546,00 €

10.773,00 €

10.773,00 €

Juli 2020:

43.092,00 €

21.546,00 €

10.773,00 €

10.773,00 €

Gesamt:

217.368,00 €

43.092,00 €

87.138,00 €

87.138,00 €

 

Die Summen werden für jeden Monat noch abschließend ermittelt (dies hängt auch von einer nachträglichen Einstufung der Eltern in eine andere Einkommensstufe ab). Insoweit handelt es sich um vorläufige Beträge, die sich noch leicht verändern können.

 

 

Alternativen:

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat reduziert - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch den Kreis Heinsberg-  die Elternbeiträge, die auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagschule im Primarbereich“ für die Monate Juni und Juli 2020 entstanden sind bzw. entstehen werden, auf 50 % der festgelegten Beträge.

 

Die Umsetzung soll aus pragmatischen Gründen so erfolgen, dass die Beitrage von den Eltern für Juni nicht und für den Juli voll erhoben werden.

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