Mitteilungsvorlage - VO/0150/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit ihrem Schreiben vom 09.06.2020 hat die Fraktion der FDP die beigefügte Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung zur Zweifachsporthalle gestellt.

Die Anfrage der FDP-Fraktion wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1: Ist es zutreffend, dass in der Zweifachturnhalle noch Reparatur­maß­nahmen durchzuführen sind ?

Antwort der Verwaltung:

Es ist richtig, dass im Erdgeschoss der Zweifachhalle in den Sanitärzellen des Regie­raums und der Lehrerumkleide noch Baumängel zu beseitigen sind.

Es handelt sich bei den in diesen beiden Räumen durchzuführenden Arbeiten um den noch ausstehenden dritten Abschnitt der Sanierung aller Sanitärräume im Erd­ge­schoss der Zweifachhalle. Die Verwaltung hatte über die erforderlichen Sanierungs­arbeiten, die in der Folge festgestellter Wasserschäden in den vier Duschbereichen der Herren- und Damenumkleiden durchzuführen waren, mehr­fach ausführ­lich berichtet (siehe Vorlagen im Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe VO/0074/18, VO/0026/18, VO/4262/17), zuletzt in der Sitzung des Ausschusses am 12.02.2019 im TOP 1.3 (VO/0020/19).

Zur Feststellung bautechnischer Mängel wurden in den beiden Sanitärzellen des Regie­­raumes und der Lehrerumkleide Boden­fliesen entnommen. Der Sanitär­bereich des Regieraumes ist seitdem gesperrt, der­jenige der Lehrerumkleide war und ist weiterhin nutzbar.

 

Frage 2: Wenn ja, wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen ?

Antwort der Verwaltung:

Die Mängelbeseitigungen sollen nach Möglichkeit im laufenden Jahr durchgeführt werden.

Anders als bei den beiden vorangegangenen deutlich größeren und umfangreicheren Sanierungsabschnitten, bei denen je­weils Wasser­schäden erheblichen Umfangs eine rasche Behebung erfor­derten, liegen in den beiden Sanitärzellen Baumängel vor, die zwar zu behe­ben sind, jedoch zu keinem Schaden geführt haben.

Um die Sanitärzelle des Regieraumes wieder nutzen zu können, wird die Fehlstelle im Bodenbelag kurzfristig beigearbeitet.

 

Frage 3: Mit welchen Anschaffungskosten wurde die Halle bilanziert ?

Antwort der Verwaltung:

Die Zweifachsporthalle wurde unter der Nummer IM 110304H424 mit einem Betrag von 3.555.919,- €  inklusive der Eigenleistungen bilanziert.

Zusätzlich wurden für die Zweifachhalle erforderliche eigenständige Wirtschaftsgüter in einer Höhe von rund 233.350,- €  bilanziert.

 

Frage 4: Welche Kosten haben die bisher angefallenen Reparaturarbeiten verursacht, und wie hoch war der städtische Anteil nach Abzug der Gewährleistungsbeträge ?

Antwort der Verwaltung:

Die Gesamtsanierungskosten wurden durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen der Gebäudeversicherung der Stadt Wegberg auf rund 120.000,- € geschätzt. Eine Kostenfeststellung nach Abschluss der beiden ersten großen Sanierungsab­schnit­te kann nicht vorgenommen werden, da ein Großteil der Arbei­ten im Rahmen der Gewähr­leistung vorgenommen wurde und die tatsächlich entstandenen Kosten der Verwaltung daher nicht bekannt sind.

Der Kostenanteil, der durch die Stadt Wegberg zu tragen war, beläuft sich auf rund 27.800,- €.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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