Mitteilungsvorlage - VO/0163/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Chronologie der Vorgänge zur Radwegsituation in und um Uevekoven
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Kryeziu, Blerina
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
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Entscheidung
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18.08.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Chronologische Entwicklung der Radwegsituation in und um Uevekoven
Die Chronologie wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am 22.11.2016 mit der Vorlage Nr. 3838/16 dargestellt. Insbesondere wurden die am 02.06.2015 beantragten Fahrradschutzstreifen für Radfahrer/innen auf der L3/Erkelenzer Straße behandelt.
Da die Verkehrssituation der Ortsdurchfahrt Uevekoven erneut in der Sitzung des WBUV vom 19.05.2020 thematisiert wurde, möchte die Verwaltung noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Bürgergruppe Uevekoven nach Würdigung der Einwände des Landesbetriebes Straßenbau NRW gegen die Anlegung von Fahrradschutzstreifen bzw. Angebotsstreifen entschieden hat. Die angeführten Bedenken waren auch für die örtliche Straßenverkehrsbehörde ausschlaggebend, die Maßnahme nicht weiter zu verfolgen. Es ist unbestritten, dass durch die Anlegung von Fahrradschutzstreifen die Sicherheit für Radfahrer im fließenden Verkehr erhöht wird, auf der anderen Seite Kraftfahrzeugfahrer durch die „verbreiterte“ Fahrbahn nach Wegfall der Parkmöglichkeiten am Straßenrand zu schnellerem Fahren verleitet werden.
Hinzu kam im Abwägungsprozess, dass nur ein Teil der Ortsdurchfahrt tatsächlich für die Anlegung von Schutzstreifen/Angebotsstreifen geeignet ist und gerade in diesem Bereich erhöhter Parkdruck immer wieder zu beobachten ist.
Dennoch hat die Verwaltung im Zusammenhang mit den Fahrbahndeckenerneuerungen der L 364 und in Teilen der L3 und L400 durch den Landesbetrieb, Änderungen beantragt, die zur Sicherheit der Radfahrer vor allem im Kreuzungsbereich zum Schulzentrum beitragen sollten.
Auch in 2017 wurden erneut Maßnahmen besprochen, um eine verbesserte Einfädelung des Radverkehrs von der Barbarastraße in den Verlauf der Erkelenzer Straße zu ermöglichen. Auch diese Überlegung wurde unter Sicherheitsaspekten kritisch gesehen und es wurden größte Bedenken seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW geäußert. Aus diesem Grund wurde die zunächst beabsichtigte Aufweitung der Fahrbahn im Einmündungsbereich der Straße Zum Wasserwerk über den Teilrückbau des dort sehr breiten Gehweges und Anlegung rot eingefärbten Fahrradschutzstreifens nicht umgesetzt. Daher wird der Antrag der CDU- Fraktion vom 17.08.2015 aus der Liste der offenen Anträge hinsichtlich dieses noch nicht umgesetzten Teilantrages nicht mehr aufgegriffen.
Derzeit liegt der Verwaltung die Anregung eines Bürgers zur Anlegung eines Radweges durch Uevekoven vor, der als Bürgerantrag gewertet wurde. Zu den Möglichkeiten einer Realisierung finden in Kürze noch einmal Gespräche mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW statt. Hierzu wird in einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Ausschusses WBUV berichtet.
Die übrigen Verbesserungen zum Schutz der Fußgänger wurden bereits im Laufe des Jahres 2019 umgesetzt (Gehwegverbreiterung an der Erkelenzer Straße/Einmündung Barbarastraße sowie Neuanlegung eines ca. 30 m langen Gehweges auf der der Kapelle gegenüberliegenden Straßenseite).
Somit ist folgendes festzuhalten:
- Der Wunsch Fahrradschutzstreifen bzw. Angebotsstreifen anzulegen wurde letztendlich von der Bürgergruppe Uevekoven und der Verwaltung aufgegeben.
- Andere Maßnahmen um den Radverkehr sicher auf der Straße zu führen waren bzw. sind aufgrund der Gegebenheiten der Erkelenzer Straße nicht umsetzbar.
- Die zunächst gewünschten und angedachten Maßnahmen hätten zu einer Verschlechterung und nicht zu einer Verbesserung der Sicherheit des fließenden Verkehrs geführt. Des Weiteren konnte eine Lösung für die Folgeprobleme des ruhenden Verkehrs nicht aufgezeigt werden. Dies ist auch den Stellungnahmen des Landesbetriebes in den zahlreichen Vorlagen in der Vergangenheit zu entnehmen.
Der gesamte Verlauf ist anhand der in der Anlage 1 aufgelisteten Vorlagen und ihrer Inhalte noch einmal nachzuvollziehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,2 kB
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