Entscheidungsvorlage - VO/0168/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW zur Verlängerung des Geltungsbereichs der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Verlauf der Kreuzherrenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Kryeziu, Blerina
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.08.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bahnhofstraße geht auf der Höhe der Sparkasse in die Kreuzherrenstraße über. Auf der Bahnhofstraße vom Kreisverkehrspunkt herkommend sowie in diesem Teil der Kreuzherrenstraße ist bereits bis zur Höhe der Tiefgarage eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet.
Mit Bürgerantrag vom 04.02.2020 wurde beantragt, die bereits angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kreuzherrenstraße bis zur Ampelkreuzung zu verlängern. Hier wurde unter anderem vorgebracht, dass vor allem in der Nacht Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen werden und die Aufhebung der Begrenzung auf 30 km/h in Höhe der Tiefgarage dazu beiträgt, dass die Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich beschleunigen. Auch der LKW-Verkehr soll hier mit überhöhter Geschwindigkeit fahren.
Auf Anfrage bei der Kreispolizeibehörde Heinsberg wurden gegen die Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung keine Bedenken geäußert, sodass die Verwaltung diese umsetzen wird.
Die Kreispolizeibehörde Heinsberg konnte allerdings Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Bereich bisher nicht bestätigen. Ebenso ist der Bereich nicht auffällig, was die Unfallhäufung betrifft. Es wurde jedoch vorgeschlagen, zusammen mit dem Bezirksdienst die Situation weiter zu beobachten.
Die Stadt Wegberg, als Straßenverkehrsbehörde, wird Messungen in diesem Bereich durchführen und das Ergebnis an den Bezirksdienst weiterleiten. Sollte dann festgestellt werden, dass tatsächlich enorme Überschreitungen festgehalten werden können, wird noch einmal um Radarmessungen durch die Polizeibehörde gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
117,7 kB
|
