Mitteilungsvorlage - VO/0187/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird unter dem Programmtitel „Heizen mit erneuerbaren Energien“ seit dem 01.01.2020 mit erhöhten Förderquoten die Erneuerung von Heizungsanlagen unter Einsatz regenerativer Energien gefördert. Je nach Art der Heizungsanlage und des Gebäudes werden 20% bis 45% der förderfähigen Kosten als nicht rückzuzahlender Zuschuss gewährt.

Bei der Planung der Heizungsanlage für die Erweiterung der Kindertagesstätte Merbeck wurde in Abstimmung zwischen Fachplaner und Verwaltung entschieden, die Ölbrennwertheizung des Bestandsgebäudes rückzubauen und durch eine Wär­me­pumpen­anlage (Luft-Wasser-Wärmepumpe) für das gesamte erweiterte Gebäude zu ersetzen. Durch den Zu­schuss­bonus für den Rückbau der (nicht austausch­pflichtigen) Ölheizung von zusätzlich 10% wird für die Heizungsanlage in Merbeck die maximale Förderquote von insgesamt 45% der anrechen­baren Kosten angesetzt, was einem Betrag von bis zu 49.500,- € entspricht.

Die Verwaltung hat den Antrag auf Zuwendung auf dem online-Portal am 15.07.2020 gestellt. Die Bearbeitungszeit des Antrags beim BAFA nimmt ca. zehn Wochen in Anspruch. Die Verwaltung wird über eine eventuelle Zuwendung berich­ten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt Kenntnis.

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