Entscheidungsvorlage - VO/0200/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebskostenabrechnung für die Erhebung von Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Theissen, Ulrike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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25.08.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Betriebskostenabrechnung für die Erhebung von Friedhofsgebühren im Haushaltsjahr 2019 schließt mit einem Zuschussbedarf von 132.957,43 € ab.
Erläuterungen:
Dieses Defizit ergibt sich insbesondere aus folgenden Faktoren:
Zu a, b, c, d, e, h, l) Bei diesen Positionen konnten betragsmäßig leichte Verbesserungen in einer Gesamthöhe von 24.552,81 € verzeichnet werden.
Zu m2, i, j) Die Kosten sind um 44.351,92 € gestiegen. Diese Entwicklung wird sich mit Blick auf die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 noch deutlich verstärken, da zusätzliches Personal für den Baubetriebshof eingestellt wurde bzw. wird und neue Fahrzeuge aktiviert wurden, so unter anderem ein neuer Friedhofsbagger. Dadurch werden deutlich höhere Verrechnungssätze für die Gebührenkalkulation 2021 erwartet.
Zu f1 und f2) die Bewirtschaftungskosten allgemein und für die Abfallentsorgung sind im Vergleich zur Abrechnung 2018 um 3.845,31 € gestiegen.
Zu IV) Die Einnahmen aus Friedhofsgebühren und die Vergabe von Nutzungsrechten beliefen sich 2019
auf 443.364,25 € (Konten 632100/632180) und waren damit um 102.795,25 € geringer als im Vorjahr. Gleichzeitig stiegen die Kosten für diesen Bereich wie zuvor beschrieben um 44.351,92 €, bedingt unter anderem durch die Übernahme der Pflege auf den Friedhöfen Wegberg, Beeck, Arsbeck und Klinkum zum 01.07.2019. Die Verträge betreffend der externen Pflege der Friedhöfe Wildenrath, Dalheim, Merbeck, Rickelrath, Tüschenbroich und Rath-Anhoven liefen noch bis zum 31.05.2020. Darüber hinaus tragen die deutlich verminderten Einnahmen vor dem Hintergrund des sich ändernden Bestattungsverhalten der Nutzungsberechtigten zu einem erheblichen Teil des Gesamtdefizits bei. Die je nach Bestattungs- und Grabart zu erhebenden Gebühren weichen teilweise erheblich voneinander ab. So wurden deutlich weniger neue Grabstätten verkauft. Die Zahl der Bestattungen lag 2019 um 10 niedriger als kalkuliert. Die Urnenbestattungen auf bestehenden Grabstätten und die Wahl günstigerer Grabarten stieg deutlich an. Die gebuchten Einnahmen werden derzeit noch auf die Richtigkeit der Zuordnung zum Haushaltsjahr 2019 hin geprüft.
Ausgehend von dem in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesenen Defizit und in Erwartung der steigenden Verrechnungssätze für Personal und Fahrzeug/Maschinenkosten des Baubetriebshofes geht die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 von einem erhöhten Gebührenbedarf aus, der für die im Anschluss zu erlassende neue Gebührensatzung noch abschließend zu kalkulieren ist. Eine entsprechende Vorlage ist zur Vorberatung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01. Dezember 2020 vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,9 kB
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(wie Dokument)
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754,9 kB
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