Entscheidungsvorlage - VO/0157/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat am 07.05.2019 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (Beitragssatzung OGS Primarbereich) beschlossen. Hiernach sind von den Eltern monatlich gestaffelte Elternbeiträge gemäß der ermittelten Einkommensstufen zu entrichten.

 

Aufgrund der Entwicklungen in der Coronavirus-(COVID-19)-Pandemie hatte der Rat bereits Beitragsbefreiungen für die Monate März, April und Mai 2020 (VO 0077/20 und VO/0102/20) beschlossen. Vor dem Hintergrund einer angekündigten gesetzlichen Regelung hat der Rat am 23.06.2020 weiter beschlossen, die Elternbeiträge, die für die Monate Juni und Juli 2020 entstanden sind bzw. entstehen werden, auf 50 % der festgelegten Beiträge zu reduzieren.

 

Durch Erlass vom 07.07.2020 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen wird entgegen der ersten Verlautbarungen nun aber empfohlen, die Elternbeiträge im Bereich der offenen Ganztagsgrundschule für die Monate Juni und Juli 2020 komplett auszusetzen und so die Eltern weiter zu entlasten. Die Landesregierung hat im Erlass geregelt, dass der tatsächliche Ertrags- bzw. Einzahlungsausfall für Juni und Juli 2020 jeweils zur Hälfte vom Land Nordrhein-Westfalen und von der Kommune getragen wird.

 

Die örtlich zuständige Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg wird seitens des Ministeriums in diesem Fall darum gebeten, von der Durchsetzung der Beitragserhebung mit kommunalaufsichtlichen Mitteln in sämtlichen haushaltsrechtlichen Fallkonstellationen abzusehen und hat dies bereits auch erklärt.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 23.06.2020 war vorgesehen, dass die Beiträge für den Monat Juni 2020 nicht und für den Monat Juli 2020 voll erhoben werden. Ein Verzicht für Juli kann daher erst nach Fassung eines Dringlichkeitsbeschlusses erfolgen. Eltern müssen für eine Erstattung etwaiger geleisteter Juli-Beiträge keinen gesonderten Antrag stellen. Sie werden über die städtische Internetseite, öffentliche Aushänge und durch die Presse über die Vorgehensweise informiert und erhalten über das am 31.07.2020 abgeschlossene Beitragsjahr einen abschließenden Bescheid.

 

Die nächste planmäßige Ratssitzung soll laut Sitzungskalender am 01.09.2020 stattfinden. Auch der Haupt- und Finanzausschusses tagt planmäßig erst am 20.08.2020. Um die betroffenen Eltern unmittelbar zu entlasten, beabsichtigt die Verwaltung, den kompletten Verzicht auf die Erhebung der Beiträge für die Monate Juni und Juli 2020 sofort umzusetzen. Die ordentliche Sitzungsfolge reicht für eine Umsetzung dieser Planung jedoch nicht aus. Aus diesem Grunde soll eine Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) herbeigeführt werden.

 

Die getroffene Eilentscheidung ist dem Rat gem. § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Vereinbarungsgemäß sind die Fraktionsvorsitzenden über die Dringlichkeitsentscheidung bereits vorab informiert worden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Einnahmeausfall beträgt für den Monat Juni 43.092,00 € und für Juli 42.860,00 € (insgesamt 85.952,00 €). Dieser Ausfall ist in der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt.

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für die Monate Juni und Juli 2020 einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall mit 50 % zu übernehmen. Es wird daher mit einem Einnahmeverlust der Stadt in Höhe von 42.976,00 € gerechnet.

 

Alternativen:

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 4 GO NRW beschließen Frau Erste Beigeordnete Christine Karneth und Ratsfrau Petra Otten, Fraktionsvorsitzende der CDU:

 

Die Stadt Wegberg erlässt für die Monate Juni und Juli 2020 die Elternbeiträge, die auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagschule im Primarbereich“ zu zahlen wären. Bereits gezahlte Elternbeiträge werden von der Verwaltung ohne vorherigen Antrag der Eltern erstattet.

 

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