Entscheidungsvorlage - VO/0159/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Frau Erste Beigeordnete Karneth hat zusammen mit der Fraktionsvorsitzenden der CDU Fraktion, Ratsfrau Petra Otten, im Wege einer Dringlichkeitserklärung nach § 60 Absatz 1 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) über den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 im Bereich der Offenen Ganztagschule entschieden.

 

Die Fraktionsvorsitzenden und die fraktionslosen Ratsmitglieder wurden hierüber bereits informiert. Auf die beiliegende Dringlichkeitsentscheidung VO/0157/20 wird insoweit Bezug genommen.

 

Die Entscheidung ist gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 der GO NRW in der nächsten Ratssitzung zu genehmigen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW über den Erlass der Elternbeiträge im Bereich der Offenen Ganztagschule Primarbereich für die Monate Juni und Juli 2020.

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Anlagen

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