Entscheidungsvorlage - VO/0192/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 08.06.2020 hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, den Antrag gestellt:

 

„Die Stadt Wegberg schließt sich dem „Bündnis sicherer Häfen“ an. Die Stadt Wegberg verpflichtet sich freiwillig, zusätzlich 10 % mehr Aufnahmeplätze für Flüchtlinge zur bestehenden Verteilungsquote nach dem Königsteiner Schlüssel anzubieten.“

 

Begründung:

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Wegberg zeigt sich nicht gleichgültig gegenüber dem Elend der Flüchtlinge in den griechischen Lagern, vor allem auf Lesbos in dem Lager Moria. Gerade das Schicksal von Kindern und begleitenden Minderjährigen dort ist schwer zu ertragen. Die erschütternden Zustände in dem völlig überfüllten Lager sind für uns zutiefst menschenunwürdig. In Zeiten der Covid 19 Pandemie stellt dies zudem eine noch größere Herausforderung an die dort tätigen internationalen Hilfsdienste und Menschenrechtsverbände dar.

 

Bereits 153 Städte in Deutschland haben sich dem „Bündnis sichere Häfen“ angeschlossen und signalisiert, dass sie bereit sind mehr Flüchtlinge aufzunehmen als die Zuteilung erfordert. Wir möchten damit ein klares Signal für Menschlichkeit und Solidarität setzen. In NRW gehören Städte wie beispielsweise Arnsberg, Düsseldorf, Dortmund, Köln und Krefeld dazu.

 

Dieser Beschluss wird gestützt durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Daraus ergibt sich das Recht aller Menschen auf Leben und geistige und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind alle 396 Städte und Gemeinden in NRW verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.

Die Zuweisung der Flüchtlinge in Wegberg erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg. Diese wendet einen Verteilerschlüssel an, der alle 396 Städte und Gemeinden in NRW gleichermaßen berücksichtigt (§ 3 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes). Aus den Meldungen und dem Verteilschlüssel der Bezirksregierung Arnsberg wird für jede Stadt und Gemeinde berechnet, wie viele Flüchtlinge sie aktuell aufnehmen muss. Gibt es in einer Stadt oder Gemeinde allerdings eine Unterbringungseinrichtung des Landes, werden die dort vorgehaltenen Unterbringungsplätze von der berechneten Aufnahmeverpflichtung abgezogen.

 

Für die Stadt Wegberg bedeutet das, dass gemäß dem oben genannten Zuweisungsschlüssel der Bezirksregierung Arnsberg aktuell bei einem Gesamtbestand an Flüchtlingen in NRW von 49.039 Personen (Stand 09.08.2020) 82 Flüchtlinge auf Wegberg entfallen.

Derzeit sind in den städtischen Einrichtungen in Wegberg und unter Anrechnung eines Kontingentes der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes in Petersholz 96 Personen untergebracht (16 tatsächliche Personen nach FlüAG, 80 Personen Anrechnungskontingent). Dies bedeutet eine Aufnahmequote von 116,61 % (Stand 09.08.2020).

Damit besteht für Wegberg keine weitere Aufnahmeverpflichtung mehr.

 

Die antragstellende Fraktion bezieht sich in ihrem Antrag zur Berechnung des Verteilerschlüssels der Flüchtlinge auf den sogenannten Königsteiner Schlüssel, dieser ist allerdings nur relevant für die bundesweite Verteilung der Flüchtlinge auf die jeweiligen Bundesländer.

 

 

Auch die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass die Aufnahme von schutzbedürftigen Personen ein hohes Stellenmaß haben sollte und dass die Situation in den Flüchtlingsaufnahmelagern –soweit dies von hier aus beurteilt werden kann- prekär und menschenunwürdig ist.

 

Mit Informationsschreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW nimmt dieses Stellung zu den Hintergründen und zum Verfahren zur Aufnahme schutzbedürftiger Personen aus Griechenland.

Demnach haben verschiedene Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen, dass insgesamt 1.600 Personen aus den Aufnahmeeinrichtungen auf den griechischen Inseln aufgenommen werden sollen. Auf Deutschland entfallen 350 – 500 Personen (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge u. kranke Behandlungsbedürftige Kinder mit ihren Kernfamilien).

Nach Anwendung der entsprechenden Verteilerkriterien wurden aktuell bereits zwei Aufnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Eine Aufnahme weiterer unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland ist derzeit nicht geplant, zumal sich bei dieser Personengruppe auch andere aufnahmebereite Mitgliedstaaten der Europäischen Union stark engagieren.

 

Die Landesregierung NRW hat sich bereit erklärt, von der zweiten Gruppe, 220 kranke Behandlungsbedürftige Kinder mit ihren Kernfamilien aufzunehmen.

Diese Transfers sollen bis Ende August abgeschlossen sein, eine Unterbringung der einreisenden Personen ist zunächst in den Landeseinrichtungen geplant. Im Rahmen dieser ersten Phase wird die Durchführung des Asylverfahrens angestoßen. Anschließend erfolgt die Zuweisung in die Kommunen, unabhängig von einer Aufnahmeverpflichtung der Kommune nach der Erfüllungsquote im Sinne des FlüAG, aber unter Anrechnung dieser. Diese Verteilung über bereits bestehende Quoten wird von der Verwaltung befürwortet.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat begrüßt die Absicht des Landes, Kinder und Jugendliche aus den Aufnahmelagern in Griechenland aufzunehmen und über die üblichen Verteilerschlüssel auf die Gemeinden zu verteilen. Er beschließt daher und angesichts der derzeitigen Überschreitung der Aufnahmequote um bereits ca. 16 % am Projekt „sichere Häfen“ nicht teilzunehmen.

 

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Anlagen

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