Entscheidungsvorlage - VO/0197/20
Grunddaten
- Betreff:
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Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021 hier: Förderantrag für den Ausbau des Skate- und Sportparks
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Zybell, Thomas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat im Juli 2020 das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für die Jahre 2020 und 2021 aufgerufen.
Die Finanzhilfen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen können unter anderem für Anlagen des Breitensports eingesetzt werden, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport fördern.
Förderfähig sind hierbei auch, im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung, der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten.
Der Bund und das Land NRW stellen 47 Mio. € (in 2020) sowie 31 Mio. € (in 2021) zur Verfügung. Die Zuwendungen sind nicht zurückzuzahlen. Ihre Höhe beträgt je Maßnahme bei Hochbaumaßnahmen maximal 1.500.000,- €, bei Tiefbaumaßnahmen maximal 750.000,- €. Der Förderbetrag muss jedoch mindestens 25.000,- € betragen.
Bei einer Förderung für 2020 erfolgt diese mit einer Förderquote in Höhe von 100%, also ohne Eigenanteil der Kommune, bei einer Förderung für 2021 erfolgt sie in einer Höhe von 90%, also mit einem Eigenanteil von 10%.
Für das Jahr 2020 sind die Anträge bis zum 16.10.2020 bei der Bezirksregierung zu stellen, für 2021 bis zum 15.01.2021. Zwingend erforderlich für die Antragstellung ist ein entsprechender Ratsbeschluss.
Im Programmjahr 2020 können aufgrund der erforderlichen Mittelbindungen in diesem Jahr nur Anträge aufgenommen werden, deren Antragsunterlagen vollständig vorliegen und die einen schnellen Baubeginn der Maßnahme erwarten lassen.
Die Verwaltung beabsichtigt, u.a. für folgende Maßnahme einen Förderantrag zu stellen:
Maßnahme 1: Ausbau Skate- und Sportpark Wegberg
Der Skaterplatz wird von vielen Jugendlichen als Treffpunkt und Ort der Kommunikation genutzt. Bereits in der Vergangenheit wurde die Streetworkerin der Stadt Wegberg von den Jugendlichen auf den schlechten Zustand des Skaterplatzes angesprochen, da die Anlage in ihrer aktuellen Form nicht den sportlichen Anforderungen genügt. Ferner ist die Größe des Skaterplatzes nicht für die Vielzahl an sportbegeisterten Personen ausgelegt.
Die Anlage entspricht ebenfalls nicht mehr dem aktuellen Sicherheitsstandard und ist durch Witterung und jahrelange Nutzung nicht mehr sanierungsfähig.
Daher soll der Neubau fokussiert werden.
Die Grundfläche des Skateparks stellt den wichtigsten Baustein der gesamten Anlage dar. Neben genügend Hindernissen muss ausreichend Freifläche für Anfahrts- sowie Auslaufflächen zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass sportliche Personen mit unterschiedlichem Leistungsniveau, die Flächen rücksichtsvoll nutzen können.
Den Untergrund der Anlage soll eine Betondecke bilden. Diese zeichnet sich durch Witterungsbeständigkeit, Langlebigkeit und geringe Wartungskosten aus, außerdem ist sie weniger anfällig in Bezug auf Vandalismus.
Die geschätzten Kosten stellen sich wie folgt dar:
- Fundament: ca. 20.000 € netto
- Flats in Beton: ca. 40.000 € netto
- Skate-Elemente: ca. 70.000 € netto
- Minirampe: ca. 27.000 € netto
- Frachten und Montage: ca. 20.000 € netto
- Summe: ca. 177.000 € netto (= ca. 205.000 € brutto).
Hinzu kommen noch Kosten für Sitzgelegenheiten sowie für die Abbruch-, Erdbau- und Tiefbauarbeiten. Außerdem soll die Dirtbike-Strecke hinter dem Skatepark aufbereitet werden.
Um den Skate-/Sportpark darüber hinaus für den Breitensport attraktiver zu gestalten, soll eine Street-Basketballanlage an den Skatepark angeschlossen werden.
Die Gesamtkosten inkl. Sitzgelegenheiten und Basketballanlage für diesen Bereich werden auf rund 255.000 € brutto geschätzt.
Zusätzlich sollen Outdoor Fitnessgeräte angeschafft und aufgebaut werden. Bereits im März 2019 wurde von mehreren Personen die Planung einer sogenannten Calisthenics Anlage angeregt.
Geplant sind zunächst drei Fitnessgeräte. Ein Fitnessgerät soll in direkter Nähe zum Skatepark aufgestellt werden, die beiden weiteren Fitnessgeräte am Fußweg in Richtung Beeckbach.
Ein Multifunktionsfitnessgerät mit Bauchmuskeltrainer, Barren, Schlingtrainer und vielen weiteren Möglichkeiten soll die Basis bilden. Das Gerät ist sowohl für Anfänger und Senioren wie auch für aktive Sportler geeignet. Da ausschließlich mit Eigengewicht trainiert wird, kann jeder Interessierte sein Sportprogramm individuell selbst bestimmen.
Als zweite Komponente soll ein Sportgerät mit Schlagseilen aufgebaut werden. Auch hier kann personenspezifisch trainiert werden.
Die dritte Station soll eine Slackline darstellen. Durch die Slackline können neben dem Muskelaufbau auch die Koordination sowie die Beweglichkeit gestärkt werden.
Die Kosten für den Fitnessbereich stellen sich wie folgt dar:
- Multifunktionsfitnessgerät: ca. 8.500 € netto
- Schlagseile: ca. 1.000 € netto
- Slackline: ca. 1.600 € netto
- Aufbau: ca. 8.000 € netto
- Summe: ca. 20.000 € netto (= ca. 23.200 € brutto).
Die Gesamtbaukosten werden somit auf rund 240.000 € netto geschätzt, was einem Bruttobetrag in Höhe von rund 278.000 € entspricht.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Gesamtkosten der vorbeschriebenen Maßnahme werden für 2020 auf rund 278.000 € geschätzt, für 2021 auf 284.000 € (Anpassung Mehrwertsteuer).
Die Förderquote für das Jahr 2020 beträgt 100 %. Folglich fallen keine Kosten für die Stadtverwaltung Wegberg für das Haushaltsjahr 2020 an.
Die Förderquote für das Jahr 2021 beträgt 90 %. Der Eigenanteil seitens der Stadtverwaltung würde im Haushaltsjahr 2021 somit bei ca. 28.400 € liegen.
Alternativen:
Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließ, die Verwaltung mit der Stellung des Förderantrages für den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für das Jahr 2020 zu beauftragen. Es soll ein Förderantrag für die Maßnahme 1 – Ausbau des Skate- und Sportparks, wie im Vorlagetext beschrieben, gestellt werden.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Wegberg, bei Nichterhalt der Förderung im Jahr 2020 für das Jahr 2021 erneut einen Förderantrag zu stellen.
