Entscheidungsvorlage - VO/0203/20
Grunddaten
- Betreff:
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Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021, hier: Förderantrag für die Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage im Grenzlandringbad
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat im Juli 2020 das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für die Jahre 2020 und 2021 aufgerufen.
Die Finanzhilfen von Bund und Land können von Gemeinden eingesetzt werden für
- „Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und
- Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern.“
Förderfähig sind unter anderem „… die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur.“
Der Bund und das Land NRW stellen 47 Mio. € (in 2020) sowie 31 Mio. € (in 2021) zur Verfügung. Die Zuwendungen sind nicht rückzuzahlen. Ihre Höhe beträgt je Maßnahme bei Hochbaumaßnahmen maximal 1.500.000,- €, bei Tiefbaumaßnahmen maximal 750.000,- €
Bei einer Förderung für 2020 erfolgt diese mit einer Förderquote in Höhe von 100%, also ohne Eigenanteil der Kommune, bei einer Förderung für 2021 erfolgt sie in einer Höhe von 90%, also mit einem Eigenanteil von 10%.
Für das Jahr 2020 sind die Anträge bis zum 16.10.2020 bei der Bezirksregierung zu stellen, für 2021 bis zum 15.01.2021.
Zwingend erforderlich ist bei Antragstellung ein diesbezüglicher Ratsbeschluss.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, für folgende Maßnahme einen Förderantrag zu stellen:
Maßnahme 2: Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage im Grenzlandringbad
Die Wärme für das Grenzlandringbad und alle weiteren Gebäude im Schul- und Sportzentrum der Stadt Wegberg wird im Untergeschoss des Hallenbadgebäudes mittels zweier Gasheizkessel erzeugt. Die Kesselanlagen datieren aus dem Jahr 2007 und haben eine Leistung von jeweils 1.900 kW.
(Zu technischen Details der Heizungsanlage siehe die beiden damaligen Vorlagen zum Erwerb der Kesselanlagen von der NEW, WBUV vom 28.11.2017, VO/4256/17 und 4288/17)
Bereits 2017 wurde der Vorschlag unterbreitet, die Wärmeerzeugung durch die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) zu ergänzen.
Das Büro G-TEC Ingenieure GmbH aus Siegen untersuchte im Juli 2019 in einer Studie zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verschiedene Varianten zur Erneuerung der Wärmeerzeugung und des Nahwärmenetzes. Eine der untersuchten Varianten, die im Hinblick auf die CO²-Einsparung empfohlene Variante, beinhaltet die Errichtung eines Erdgas-BHKW mit einer thermischen Leistung von 500 kW (elektr. Leistung 360 kW) sowie die Erneuerung der jetzt 13 Jahre alten Gasbrennwert-Kesselanlagen.
Die Gesamtbaukosten dieser Variante inklusive aller Nebenkosten werden auf 1.986.000,- € geschätzt. Die Kosten beinhalten im Einzelnen:
- Errichtung eines Erdgas-BHKW, 500 kW
- Gebäude für die Unterbringung des BHKW im Außenbereich
- Erneuerung der Erdgas-Brennwertkessel im Untergeschoss des Grenzlandringbades
- Wärmeverteilung, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR)
- Baunebenkosten und Reserve für Unvorhergesehenes
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der vorbeschriebenen Maßnahme werden auf rund 1.986.000,- € geschätzt.
Die Förderquoten betragen 100% (2020) bzw. 90% (2021).
Bei einer Förderzusage für 2020 würde der finanzielle Eigenanteil der Stadt Wegberg der Überschreitung des Förderhöchstbetrages von 1,5 Mio. € entsprechen und demzufolge 486.000,- € betragen.
Bei einer Förderzusage für 2021 würde der finanzielle Eigenanteil 486.000,- € betragen, zuzüglich des Eigenanteils in Höhe von 10% = 150.000,- € des Förderhöchstbetrages, in Summe also 636.000,- €.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, die Verwaltung mit der Stellung des Förderantrags für den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für das Jahr 2020 zu beauftragen. Es soll ein Förderantrag für die Maßnahme 2 – Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage im Grenzlandringbad, wie im Vorlagentext beschrieben, gestellt werden.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Wegberg, bei Nichterhalt der Förderung im Jahr 2020, für das Jahr 2021 erneut einen Förderantrag zu stellen.
