Entscheidungsvorlage - VO/0202/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021, hier: Förderantrag für die Sanierung des Grenzlandringbades
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat im Juli 2020 das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für die Jahre 2020 und 2021 aufgerufen.
Die Finanzhilfen von Bund und Land können von Gemeinden eingesetzt werden für
- „Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und
- Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern.“
Förderfähig ist unter anderem „… die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur.“
Der Bund und das Land NRW stellen 47 Mio. € (in 2020) sowie 31 Mio. € (in 2021) zur Verfügung. Die Zuwendungen sind nicht rückzuzahlen. Ihre Höhe beträgt je Maßnahme bei Hochbaumaßnahmen maximal 1.500.000,- €, bei Tiefbaumaßnahmen maximal 750.000,- €
Bei einer Förderung für 2020 erfolgt diese mit einer Förderquote in Höhe von 100%, also ohne Eigenanteil der Kommune, bei einer Förderung für 2021 erfolgt sie in einer Höhe von 90%, also mit einem Eigenanteil von 10%.
Für das Jahr 2020 sind die Anträge bis zum 16.10.2020 bei der Bezirksregierung zu stellen, für 2021 bis zum 15.01.2021.
Zwingend erforderlich ist bei Antragstellung ein diesbezüglicher Ratsbeschluss.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, für folgende Maßnahme einen Förderantrag zu stellen:
Maßnahme 3: Sanierung des Grenzlandringbades
Die Sanierung des Grenzlandringbades soll folgende Teilmaßnahmen umfassen:
- Außenwände mit Fenstern und Außentüren
Energetische Sanierung der Außenwandflächen, Erneuerung aller Fenster und Außentüren (soweit noch nicht erneuert)
- Dachflächen
Energetische Sanierung der Flachdachflächen der niedrigeren Gebäudeteile (Eingangsbereich + Caféteria, Umkleiden + Duschbereiche, Technikräume)
- Eingangsbereich und Foyer
Sanierung und zeitgemäße Neugestaltung und Einrichtung des Eingangsbereichs des Grenzlandringbades,
Erneuerung der Treppenanlage des Haupteingangs
- Behinderten- und rollstuhlgerechte Zugangssituation
Schaffung einer vollständig schwellenlosen und diskriminierungsfreien Zugangssituation für Menschen mit Behinderung
- Räumlichkeiten der ehemalige Caféteria
Sanierung, Umgestaltung und Umnutzung der ehemaligen Caféteria zu einem niederschwelligen und multifunktional nutzbaren Sport- und Begegnungsraum für Veranstaltungen und (Gesundheits- und Fitness-) Kurse des Grenzlandringbades, der Stadt Wegberg im Allgemeinen sowie für externer Nutzer,
Sanierung der zugehörigen WC-Bereiche
- Sprungturm
Erneuerung des 3m-Sprungturmes
- Wandflächen in der Schwimmhalle
Sanierung von Wandflächen in der Schwimmhalle aufgrund bauphysikalischer Mängel, gleichzeitig Verbesserung der Akustik bzw. des Lärmschutzes
- Außen- und Freibereich
Neu- und Umgestaltung des Außenbereiches des Bades im Sinne einer Attraktivierung insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien
Schaffung einer schwellenlosen und diskriminierungsfreien Zugangssituation für Menschen mit Behinderung
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der vorbeschriebenen Maßnahme werden vorab von der Verwaltung überschläglich auf rund 1,0 bis 1,5 Mio. € geschätzt. Für die Antragstellung wird eine genauere Kostenermittlung noch durchgeführt.
Die Förderquoten betragen 100% (2020) bzw. 90% (2021).
Bei einer Förderzusage für 2020 würde ein finanzieller Eigenanteil der Stadt Wegberg nur dann anfallen, wenn die Gesamtkosten oberhalb des Förderhöchstbetrages von 1,5 Mio. € liegen. Der Eigenanteil würde dann der Höhe der Überschreitung des Förderhöchstbetrages entsprechen.
Bei einer Förderzusage für 2021 würde ein finanzieller Eigenanteil in Höhe von 10% anfallen, zuzüglich einer eventuellen Überschreitung des Förderhöchstbetrages.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, die Verwaltung mit der Stellung des Förderantrags für den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für das Jahr 2020 zu beauftragen. Es soll ein Förderantrag für die Maßnahme 3 – Sanierung des Grenzlandringbades, wie im Vorlagentext beschrieben, gestellt werden.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Wegberg, bei Nichterhalt der Förderung im Jahr 2020, für das Jahr 2021 erneut einen Förderantrag zu stellen.
