Entscheidungsvorlage - VO/0202/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat im Juli 2020 das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sport­stätten“ für die Jahre 2020 und 2021 aufgerufen.

Die Finanzhilfen von Bund und Land können von Gemeinden eingesetzt werden für

-          „Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder meh­reren Sportarten dienen und

-          Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Aus­gleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern.“

Förderfähig ist unter anderem „… die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur.“

Der Bund und das Land NRW stellen 47 Mio. € (in 2020) sowie 31 Mio. € (in 2021) zur Ver­fügung. Die Zuwendungen sind nicht rückzuzahlen. Ihre Höhe beträgt je Maß­nahme bei Hochbau­maß­nahmen maximal 1.500.000,- €, bei Tiefbaumaßnahmen maximal 750.000,- €

Bei einer Förderung für 2020 erfolgt diese mit einer Förderquote in Höhe von 100%, also ohne Eigenanteil der Kommune, bei einer Förderung für 2021 erfolgt sie in einer Höhe von 90%, also mit einem Eigenanteil von 10%.

Für das Jahr 2020 sind die Anträge bis zum 16.10.2020 bei der Bezirksregierung zu stellen, für 2021 bis zum 15.01.2021.

Zwingend erforderlich ist bei Antragstellung ein diesbezüglicher Ratsbeschluss.

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, für folgende Maßnahme einen Förderantrag zu stellen:

Maßnahme 3:     Sanierung des Grenzlandringbades

Die Sanierung des Grenzlandringbades soll folgende Teilmaßnahmen um­fassen:

-          Außenwände mit Fenstern und Außentüren

Energetische Sanierung der Außenwandflächen, Erneuerung aller Fenster und Außentüren (soweit noch nicht erneuert)

-          Dachflächen

Energetische Sanierung der Flachdachflächen der niedrigeren Gebäudeteile (Eingangsbereich + Caféteria, Umkleiden + Dusch­be­rei­­che, Technikräume)

-          Eingangsbereich und Foyer

Sanierung und zeitgemäße Neugestaltung und Einrichtung des Ein­gangs­bereichs des Grenzlandringbades,

Erneuerung der Treppen­anlage des Haupteingangs

-          Behinderten- und rollstuhlgerechte Zugangssituation

Schaffung einer vollständig schwellenlosen und diskriminierungs­freien Zugangssituation für Menschen mit Behinderung

-          Räumlichkeiten der ehemalige Caféteria

Sanierung, Umgestaltung und Umnutzung der ehemaligen Caféteria zu einem niederschwelligen und multifunktional nutzbaren Sport- und Begegnungsraum für Veranstaltungen und (Gesundheits- und Fitness-) Kurse des Grenz­land­ringbades, der Stadt Wegberg im Allgemeinen sowie für externer Nutzer,

Sanierung der zugehörigen WC-Bereiche

-          Sprungturm

Erneuerung des 3m-Sprungturmes

-          Wandflächen in der Schwimmhalle

Sanierung von Wandflächen in der Schwimmhalle aufgrund bau­physikalischer Mängel, gleichzeitig Verbesserung der Akustik bzw. des Lärmschutzes

-          Außen- und Freibereich

Neu- und Umgestaltung des Außenbereiches des Bades im Sinne einer Attraktivierung insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien

Schaffung einer schwellenlosen und diskriminierungsfreien Zugangs­­situa­tion für Menschen mit Behinderung

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der vorbeschriebenen Maßnahme werden vorab von der Verwal­tung überschläglich auf rund 1,0 bis 1,5 Mio. €  geschätzt. Für die Antragstellung wird eine genauere Kosten­ermittlung noch durchge­führt.

Die Förderquoten betragen 100% (2020) bzw. 90% (2021).

Bei einer Förderzusage für 2020 würde ein finanzieller Eigenanteil der Stadt Weg­berg nur dann anfallen, wenn die Gesamtkosten oberhalb des Förderhöchst­betrages von 1,5 Mio. €  liegen. Der Eigenanteil würde dann der Höhe der Überschreitung des Förderhöchstbetrages entsprechen.

Bei einer Förderzusage für 2021 würde ein finanzieller Eigenanteil in Höhe von 10% anfallen, zuzüglich einer eventuellen Überschreitung des Förderhöchstbetrages.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, die Verwaltung mit der Stellung des Förderantrags für den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für das Jahr 2020 zu beauftragen. Es soll ein Förderantrag für die Maßnahme 3 – Sanierung des Grenzlandringbades, wie im Vorlagentext beschrieben, gestellt werden.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Wegberg, bei Nichterhalt der Förderung im Jahr 2020, für das Jahr 2021 erneut einen Förderantrag zu stellen.

 

 

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