Entscheidungsvorlage - VO/0201/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mittelübertragung zur Anschaffung eines Elektroautos

Für die Beschaffung eines Elektroautos zur Ergänzung des Fuhrparks der Kläranlage mussten Mittel zu Lasten der Investitionsmaßnahme 110301K193 „Erneuerung der Biofilter KA Wegberg“ in Höhe von 28.000,00 € auf die Maßnahme 110301B010 „Ersatzbeschaffung Fahrzeug Kläranlage“ übertragen werden.

Grund für die unzureichenden Mittel war eine unplanmäßige Ersatzanschaffung eines Fahrzeugs aufgrund eines Unfalls mit Totalschaden. Darüber hinaus können die beantragten Fördermittel für das Elektrofahrzeug erst nach der Anschaffung abgerufen werden. Mit Zuwendungsbescheid vom 30.07.2020 wurden Fördergelder in Höhe von 17.110,00 € bewilligt.

 

Mittelübertragungen aus Verpflichtungsermächtigungen

Derzeit stehen auf der Investitionsmaßnahme 110301T104 „Nachrüstung Prozesswasserbehandlung“ Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 180.000 € zur Verfügung. Da die Nachrüstung nach dem Weggang eines Indirekteinleiters nicht mehr notwendig ist, wird vorgeschlagen die Verpflichtungsermächtigungen auf andere Maßnahmen zu übertragen, um bereits Planungsleistungen zu beauftragen.

 

110301K195 „KA Dalheim Betonsanierung Pufferbecken“:  30.000 €

110301T100 „Ergänzung an Kläranlagen und Pumpstationen“: 40.000 €

110301T124 „Ertüchtigung Fernwirk- und Steuertechnik“:  30.000 €

110301T133: „KA Wegberg Ertüchtigung Schlammfaulung“:  40.000 €

110301T141: „KA Wegberg Ertüchtigung Sandfang“:   40.000 €

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt Kenntnis und genehmigt die Mittelübertragungen.

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