Entscheidungsvorlage - VO/0207/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Hinsichtlich des Sachverhaltes wird verwiesen auf die Vorlagen 197/20, 202/20 und 203/20.

 

Soweit eine Gemeinde mehrere Anträge im Rahmen des Programms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ stellt, ist nach den geltenden Richtlinien eine Priorisierung der Maßnahmen erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Reihenfolge vor:

 

1.)   Ausbau des Skate- und Sportparks (VO 197/20)

2.)   Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage im Grenzlandringbad (VO 203/20)

3.)   Sanierung des Grenzlandringbades (VO 202/20)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch die Priorisierungsentscheidung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt hinsichtlich der Priorisierung der drei Maßnahmen folgende Reihenfolge:

 

1.) Ausbau des Skate- und Sportparks (VO 197/20)

2.) Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage im Grenzlandringbad (VO 203/20)

3.) Sanierung des Grenzlandringbades (VO 202/20)

 

 

 

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