Mitteilungsvorlage - VO/0208/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 18.09.2018 hatte der Rat der Mühlenstadt Wegberg unter dem TOP 8 – Förderantrag „Sport am Beeckbach“ (VO/0228/18) einstimmig den Beschluss zur Teilnahme am Projektaufruf 2018 des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gefasst.

Um die Zielrichtung des Förderprogramms und den Inhalt des Antrags „Sport am Beeckbach“ in Erinnerung zu rufen, hier ein Auszug aus der damaligen Vorlage:

Durch das Förderprogramm werden Projekte gefördert, die eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und zudem in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes beitragen. Kommunen in einer Haushaltsnotlage erhalten einen Förderanteil von 90 %, sodass bei einer Förderzusage lediglich ein Eigenanteil von 10 % durch die Stadt Wegberg getragen werden müsste. Der Vorlage ist der Projektaufruf 2018 des Bundesministeriums zur Kenntnisnahme beigefügt.

Durch die Verwaltung wurde mit dem Projekt „Sport am Beeckbach“ eine Konzeption zur Sanierung, Aufwertung und Ausbau von Freizeit-, Sport- und Begegnungsstätten südlich des Beeckbachs erstellt, die den hohen Vorgaben des Projektaufrufes entspricht. Das Projekt beinhaltet entsprechende Maßnah­men am Grenzlandringbad, an den Sportplätzen im Bereich des Hans-Gisbertz-Stadions / des Skaterplatzes, an der Turnhalle der Grundschule Beeck sowie für die Wegebeziehungen zwischen diesen Standorten. Die damit verbundene positive städtebauliche Entwicklung der Bereiche soll der Stärkung der sozialen Integration und des gesellschaftlichen Zusammen­haltes dienen und kann damit letztlich auch der aktuell hohen Vandalismus­bereit­schaft unter Jugendlichen entgegenwirken.

Zu weitergehenden Informationen und Details des Projektes sei auf die damalige Vorlage verwie­sen.

Leider wurde der Antrag der Mühlenstadt Wegberg damals nicht für eine Förde­rung ausgewählt.

 

 

Erneuter Projektaufruf

Am 12. August wurde nun ein erneuter Projektaufruf 2020 für das vorgenannte Bun­des­pro­gramm veröffentlicht. Um Mittel des Konjunkturpaketes der Bundesregie­rung mög­lichst schnell zu verausgaben, sollen insgesamt 600 Mio. € bereitgestellt werden. In einem ersten Schritt sollen Förderungen in einer Höhe von 200 Mio. €   auf der Basis der Anträge zum Projektaufruf 2018 beschlossen werden. Für diese erste Tran­che ist eine erneute Bewerbung der Mühlenstadt Wegberg daher nicht er­for­derlich.

Für die zweite Tranche stehen Mittel in Höhe von 400 Mio. € zur Verfügung. Kommunen, die einen Antrag auf den Projektaufruf 2018 eingereicht hat­ten, und noch nicht gefördert werden, können ihren Antrag (gegebenenfalls aktua­li­siert) er­neut einreichen.

Wie 2018 beträgt im Falle einer Auswahl des Projektes „Sport am Beeckbach“ der erforderliche Finanzierungsanteil bei Kommunen in einer Haushalts­notlage 10% der Projektkosten.

Der Text des Projektaufrufs 2020 ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt.

 

Sollte die Mühlenstadt Wegberg mit ihrem damaligen Antrag auch jetzt nicht für eine Förderung im Rahmen der ersten Tranche ausgewählt werden, beabsichtigt die Ver­waltung, einen aktualisierten Antrag für den Projektaufruf 2020 und die zweite Tran­che in Höhe von 400 Mio. €  zu stellen.

Der Projektantrag ist bis zum 30.10.2020 einzureichen. Ein Beschluss über die Aus­wahl der Projekte soll im ersten Quartal 2021 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Mühlenstadt Wegberg nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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