Entscheidungsvorlage - VO/0213/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach Beginn der Wahlperiode am 01.11.2020 muss die erste Sitzung des Rates innerhalb von sechs Wochen stattfinden.

 

Der wiedergewählte Bürgermeister wird zu Beginn der Ratssitzung „vom Vorsitzenden (ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt“ – so § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW.

 

Da die Wahlzeit der bisherigen ehrenamtlichen Stellvertreter auf die Wahlperiode des Rates begrenzt ist und somit ebenfalls am 31.10.2020 endet, bleibt diese Aufgabe der Altersvorsitzenden vorbehalten.

 

Das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied ist am 03.11.2020:

 

Ratsfrau Elisabeth Spelten (*1949).

 

Ratsfrau Spelten wird unter Tagesordnungspunkt 3 den Bürgermeister vereidigen und in sein Amt einführen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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