Entscheidungsvorlage - VO/0214/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Über die im Rat gefassten Beschlüsse ist gem. § 52 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird.

 

In der vergangenen Wahlzeit hatte der Rat

 

Verwaltungsfachwirtin Christina Köntges

und

Verwaltungsfachangestellte Franziska Siegers

 

zu Schriftführerinnen für seine Sitzungen bestellt.

 

Es wird vorgeschlagen, diese Regelung zu übernehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat bestellt Verwaltungsfachwirtin Christina Köntges und Verwaltungsfachangestellte Franziska Siegers zu Schriftführerinnen für seine Sitzungen.

 

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