Entscheidungsvorlage - VO/0216/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 67 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter/ innen des Bürgermeisters.

Diese vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei seinen repräsentativen Aufgaben.

 

Nach Artikel 15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg sind vom Rat ein erster und ein zweiter Stellvertreter/ eine erste und eine zweite Stellvertreterin zu wählen.

 

Voraussetzung für die Verhältniswahl zur Bestimmung der ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister ist die Einreichung von Wahlvorschlägen.

Entsprechende Wahlvorschläge, in Form von Listen, können nach § 67 Absatz 2 Satz 2 GO NRW nur von Fraktionen und Gruppen im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 4 GO NRW eingereicht werden, nicht jedoch von einzelnen Ratsmitgliedern.

 

Der Bürgermeister leitet die Wahl und ist stimmberechtigt (§ 67 Absatz 5 GO NRW).

 

Das Wahlverfahren ist im Einzelnen in § 67 Absatz 2 GO NRW geregelt. Nach § 67 Absatz 2 Satz 1 GO NRW wählt der Rat die Stellvertreter des Bürgermeisters in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d`Hondtschen Höchstzahlverfahren).

Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.

 

Die Wahl hat zwingend geheim zu erfolgen. Hierzu werden im Sitzungssaal eine Wahlurne und eine Wahlkabine bereitgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat wählt gemäß § 67 Absatz 2 GO NRW in geheimer Wahl die beiden

nachfolgenden ehrenamtlichen Stellvertreter/ innen des Bürgermeisters:

 

1. Stellvertreter/ in ____________________

 

2. Stellvertreter/ in ____________________

 

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