Entscheidungsvorlage - VO/0217/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW werden die gewählten Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Herr Bürgermeister Michael Stock verliest den Diensteid und bittet alle Ratsmitglieder sich hierzu von den Stühlen zu erheben und somit auch ihr Einverständnis zum Diensteid zu erklären.

 

Der Diensteid lautet:

 

„ Ich schwöre,

dass ich das mir übertragene Amt

nach bestem Wissen und Können verwalten,

Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen,

meine Pflichten gewissenhaft erfüllen

und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

So wahr mir Gott helfe.“

 

Die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz, insbesondere aus § 43 Absatz 1 GO NRW.

 

 

Im Anschluss unterzeichnen alle anwesenden Ratsmitglieder die Verpflichtungserklärungen. Diese werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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