Entscheidungsvorlage - VO/0687/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes;- Beratung über Stellungnahmen- Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Tellers, Artur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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26.02.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt Bezug
auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
vom
Über die während der
Auslegung (25.06. -
Zwischenzeitlich wurde den
Bürgern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, dass Beratungsergebnis
mitgeteilt.
In seiner Sitzung am
Während dieser Zeit wurden
von Bürgern keine Anregungen vorgetragen.
Die Behördenbeteiligung
erfolgte gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch Einstellung der
Entwürfe ins Internet.
In der verkürzten
Auslegungszeit hatten zwei Träger öffentlicher Belange die Zusendung des
Planentwurfes verlangt.
Bei Abfassung dieser
Vorlage konnte noch keine abschließende Auswertung der Stellungnahmen erfolgen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sie abschließend in der Ratssitzung
informieren kann.
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB
wurden auch die niederländischen Nachbargemeinden über die Auslegung
informiert. Per mail ging am
"Wir machen Sie
darauf aufmerksam, dass momentan ein "trajectnota/m.e.r.-Verfahren ( =
Trassenbericht-UVP-Verfahren) läuft, das die Reaktivierung des Eisener Rheines
in den Niederlanden zum Gegenstand hat.
Die Provinz Limburg ist
gegen eine (vorübergehende) Benutzung der bestehenden ursprünglichen Trasse des
Eisener Rheines. Unsere Vorzugsvariante ist eine an die N 280 (NL) und A 52 (D)
angebundene Variante.
Dabei setzen wir uns ein
sowohl für einen grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr."
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus der (ergänzten)
Begründung geht hervor, dass auch die Stadt Wegberg eine Reaktivierung des
Eisener Rheines für den Güterverkehr nach wie vor mit Nachdruck ablehnt.
Sie hat aber nicht die
Möglichkeit, Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften - also nicht
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches - festgesetzt sind, zu ändern. Somit
hat die nachrichtliche Übernahme der Bahntrasse, so wie im aktuellen -
rechtsverbindlichen - Flächennutzungsplan bereits gegeben, erneut zu erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt die Stellungnahme der Provinz Limburg zur
Kenntnis.
Eine Berücksichtigung
der Stellungnahme mit dem Ziel, den Bahnverkehr auf der betreffenden Strecke zu
unterbinden, ist der Stadt nicht möglich. Der Planentwurf wird nicht geändert.
2. Der
Rat beschließt den Flächennutzungsplan und billigt die Begründung
einschließlich Umweltbericht.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Genehmigung des Flächennutzungsplanes von der höheren
Verwaltungsbehörde einzuholen.
