Entscheidungsvorlage - VO/0687/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 27.11.2007 sowie die Ratssitzung vom 18.12.2007.

 

Über die während der Auslegung (25.06. - 10.08.2007) eingegangenen Stellungnahmen hat der Rat nach Vorberatung im Ausschuss entschieden. Zugleich hatte der Rat auch über die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entschieden.

Zwischenzeitlich wurde den Bürgern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, dass Beratungsergebnis mitgeteilt.

 

In seiner Sitzung am 18.12.2007 beschloss der Rat weiter, den Planentwurf hinsichtlich der nachrichtlichen Übernahme der Bahnanlage zwischen dem Haltepunkt Dalheim-Rödgen und der niederländischen Grenze zu ändern und diesbezüglich ein verkürztes Auslegungsverfahren durchzuführen.  Die im ersten Entwurf nicht vorgesehene Ausweisung der Bahntrasse wird nun wieder vorgenommen. Die Auslegung der geänderten Planzeichnung sowie der Begründung erfolgte nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung am 23.01.2008 in der Zeit vom 01.02.2008 bis 15.02.2008 einschließlich.

 

Während dieser Zeit wurden von Bürgern keine Anregungen vorgetragen.

 

Die Behördenbeteiligung erfolgte gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch Einstellung der Entwürfe ins Internet.

In der verkürzten Auslegungszeit hatten zwei Träger öffentlicher Belange die Zusendung des Planentwurfes verlangt.

Bei Abfassung dieser Vorlage konnte noch keine abschließende Auswertung der Stellungnahmen erfolgen. Die Verwaltung geht davon aus, dass sie abschließend in der Ratssitzung informieren kann.

 

Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB wurden auch die niederländischen Nachbargemeinden über die Auslegung informiert. Per mail ging am 13.02.2008 folgende Stellungnahme der "Provincie Limburg (NL)" ein:

 

"Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass momentan ein "trajectnota/m.e.r.-Verfahren ( = Trassenbericht-UVP-Verfahren) läuft, das die Reaktivierung des Eisener Rheines in den Niederlanden zum Gegenstand hat.

Die Provinz Limburg ist gegen eine (vorübergehende) Benutzung der bestehenden ursprünglichen Trasse des Eisener Rheines. Unsere Vorzugsvariante ist eine an die N 280 (NL) und A 52 (D) angebundene Variante.

Dabei setzen wir uns ein sowohl für einen grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus der (ergänzten) Begründung geht hervor, dass auch die Stadt Wegberg eine Reaktivierung des Eisener Rheines für den Güterverkehr nach wie vor mit Nachdruck ablehnt.

Sie hat aber nicht die Möglichkeit, Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften - also nicht nach den Vorschriften des Baugesetzbuches - festgesetzt sind, zu ändern. Somit hat die nachrichtliche Übernahme der Bahntrasse, so wie im aktuellen - rechtsverbindlichen - Flächennutzungsplan bereits gegeben, erneut zu erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

 

Werden keine vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat nimmt die Stellungnahme der Provinz Limburg zur Kenntnis.

Eine Berücksichtigung der Stellungnahme mit dem Ziel, den Bahnverkehr auf der betreffenden Strecke zu unterbinden, ist der Stadt nicht möglich. Der Planentwurf wird nicht geändert.

 

2.         Der Rat beschließt den Flächennutzungsplan und billigt die Begründung einschließlich Umweltbericht.

 

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung des Flächennutzungsplanes von der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

 

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