Empfehlungsvorlage - VO/0688/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesstraße 221; hier: Umstufung B 221 alt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Fabry, Rudolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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26.02.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
dem Bau der Ortsumgehung Arsbeck – B 221n – soll nach Auskunft des
Landesbetriebs Straßenbau NRW noch in diesem Jahr begonnen werden. Mit dem Bau
der Ortsumgehung Wildenrath wird, so der Landesbetrieb, im Jahre 2009 begonnen.
Es ist nunmehr erforderlich, das Verfahren zur Umstufung der B 221 alt
einzuleiten. Hierzu ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau und mit dem Kreis
Heinsberg das folgende Konzept erarbeitet worden.
- Bereich der
Ortslage Arsbeck:
Die nördliche Anbindung von der B 221
alt/Heiderstraße auf die neue B 221n in Verlängerung der K 23/Roermonder Bahn
soll als Kreisstraße gewidmet werden. Die B 221 alt/Heiderstraße soll von der
Einmündung Endstraße (Kirche) bis zur Einmündung Merbecker Straße zum
Netzschluss für die L 367 zur Landesstraße abgestuft werden. Im übrigen soll
die B 221 alt/Heiderstraße in der gesamten Ortslage Arsbeck zur Gemeindestraße
abgestuft werden.
- Bereich der
Ortslage Wildenrath:
Die nördliche Anbindung von der K 23/Dalheimer Straße
über einen Kreisverkehr auf die neue B 221n soll als Kreisstraße gewidmet
werden. Der südlich davon bis zur Einmündung in die B 221 alt/Heinsberger
Straße gelegene Abschnitt der K 23/Dalheimer Straße soll zur Gemeindestraße
abgestuft werden. Der Abschnitt der gemeindlichen Friedrich-List-Allee von der
Verknüpfung mit der B 221 alt/Heinsberger Straße (Kreisverkehr) bis zur
Verknüpfung mit der B 221n soll zur Kreisstraße aufgestuft werden. Darüber
hinaus soll die B 221 alt auf dem Abschnitt von der südlich gelegenen
Einmündung der K 9 bis zur Verknüpfung (Kreisverkehr)
Friedrich-List-Allee/Heinsberger Straße zum Netzschluss für die K 9 zur
Kreisstraße abgestuft werden. Im übrigen soll die B 221 alt/Heinsberger Straße
in der gesamten Ortslage Wildenrath zur Gemeindestraße abgestuft werden.
Voraussetzung
für die Umstufung ist, dass die zu ändernden Abschnitte der B 221 alt in einem
technisch ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand übergeben werden oder
alternativ dazu, bei mangelhaftem Zustand, zur Ablösung der Einstandspflicht
ein Geldausgleich geleistet wird.
Die
Verwaltung schlägt dem Rat vor, dem dargestellten Umstufungskonzept
zuzustimmen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Durch
das Umstufungsverfahren entstehen der Stadt keine Kosten. Die Stadt wird jedoch
für die Abschnitte der B 221 alt instandhaltungspflichtig, sobald diese zur
Gemeindestraße herabgestuft worden sind. Für die Nebenanlagen (Gehwege) ist die
Stadt bereits heute an Bundesstraßen instandhaltungspflichtig.
Alternativen:
-
keine Vorschläge der Verwaltung -
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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