Empfehlungsvorlage - VO/0688/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Bau der Ortsumgehung Arsbeck – B 221n – soll nach Auskunft des Landesbetriebs Straßenbau NRW noch in diesem Jahr begonnen werden. Mit dem Bau der Ortsumgehung Wildenrath wird, so der Landesbetrieb, im Jahre 2009 begonnen. Es ist nunmehr erforderlich, das Verfahren zur Umstufung der B 221 alt einzuleiten. Hierzu ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau und mit dem Kreis Heinsberg das folgende Konzept erarbeitet worden.

 

  1. Bereich der Ortslage Arsbeck:

Die nördliche Anbindung von der B 221 alt/Heiderstraße auf die neue B 221n in Verlängerung der K 23/Roermonder Bahn soll als Kreisstraße gewidmet werden. Die B 221 alt/Heiderstraße soll von der Einmündung Endstraße (Kirche) bis zur Einmündung Merbecker Straße zum Netzschluss für die L 367 zur Landesstraße abgestuft werden. Im übrigen soll die B 221 alt/Heiderstraße in der gesamten Ortslage Arsbeck zur Gemeindestraße abgestuft werden.

 

  1. Bereich der Ortslage Wildenrath:

Die nördliche Anbindung von der K 23/Dalheimer Straße über einen Kreisverkehr auf die neue B 221n soll als Kreisstraße gewidmet werden. Der südlich davon bis zur Einmündung in die B 221 alt/Heinsberger Straße gelegene Abschnitt der K 23/Dalheimer Straße soll zur Gemeindestraße abgestuft werden. Der Abschnitt der gemeindlichen Friedrich-List-Allee von der Verknüpfung mit der B 221 alt/Heinsberger Straße (Kreisverkehr) bis zur Verknüpfung mit der B 221n soll zur Kreisstraße aufgestuft werden. Darüber hinaus soll die B 221 alt auf dem Abschnitt von der südlich gelegenen Einmündung der K 9 bis zur Verknüpfung (Kreisverkehr) Friedrich-List-Allee/Heinsberger Straße zum Netzschluss für die K 9 zur Kreisstraße abgestuft werden. Im übrigen soll die B 221 alt/Heinsberger Straße in der gesamten Ortslage Wildenrath zur Gemeindestraße abgestuft werden.

 

Voraussetzung für die Umstufung ist, dass die zu ändernden Abschnitte der B 221 alt in einem technisch ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand übergeben werden oder alternativ dazu, bei mangelhaftem Zustand, zur Ablösung der Einstandspflicht ein Geldausgleich geleistet wird.

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, dem dargestellten Umstufungskonzept zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch das Umstufungsverfahren entstehen der Stadt keine Kosten. Die Stadt wird jedoch für die Abschnitte der B 221 alt instandhaltungspflichtig, sobald diese zur Gemeindestraße herabgestuft worden sind. Für die Nebenanlagen (Gehwege) ist die Stadt bereits heute an Bundesstraßen instandhaltungspflichtig.

 

Alternativen:

- keine Vorschläge der Verwaltung -

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt dem unter A)  dargestellten Umstufungskonzept zur B 221 alt zu.

 

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Anlagen

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