Entscheidungsvorlage - VO/0689/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Mühren, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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26.02.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
Der
Verein Handel + Gewerbe Rath-Anhoven B 57 e.V. beantragte am
Nach
§ 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten dürfen an
jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von
fünf Stunden geöffnet sein.
Nachdem
der Runderlass vom
Die Verordnung sieht
vor, dass die Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt Wegberg bzw. im
Ortsteil Rath-Anhoven an den jeweils
genannten Tagen in der Zeit von
Die Verwaltung schlägt vor, die Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den
Erlass der folgenden ordnungsbehördlichen Verordnung:
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass
Aufgrund
des § 6 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom
§ 1
Verkaufsstellen
in der Innenstadt der Stadt Wegberg dürfen an den Sonntagen
§ 2
Ordnungswidrig
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offenhält. Die
Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet werden.
