Mitteilungsvorlage - VO/0239/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Sachverhalt:

 

Naturnaher Ausbau- und Teilumlegung des Helpensteiner Bachs im Bereich Raky-Weiher in Wegberg

 

Zur Darstellung des Sachverhaltes wird auf die Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 03.07.2018 (VO/0173/18-1) verwiesen.

 

Die Umlegung des Helpensteiner Baches im Bereich des Raky-Weihers wurde im 1. Quartal 2019 abgeschlossen. Wie in o.g. Vorlage mitgeteilt wird die Maßnahme mit 80 % vom Land NRW gefördert. Fördermittel in Höhe von 302.000 € wurden bereits im Haushaltsjahr 2018 abgerufen.

Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme traten immer wieder unvorhersehbare Änderungen und Probleme auf. Dies waren insbesondere unerwartet schlechte Bodenverhältnisse und daraus resultierende Massenmehrungen, sowie der Einstau der Teiche durch einen Biber. Dies führt zwangsläufig zu erhöhten Kosten und daraus sich ergebend, zu erhöhtem Planungs- und Bauleitungsaufwand (VO/0314/18).

Aufgrund der Kostensteigerungen wurde im Dezember 2018 ein Erhöhungsantrag gestellt. Mit einem Zuwendungsbescheid vom 19.10.2020 wurden weitere Zuwendungen in Höhe vom 330.000 € bewilligt. Die Gesamtzuwendung beträgt damit 632.000 €. Die Verwaltung hat diese Mittel bereits mit einem Antrag vom 29.10.2020 angefordert.

 

 

Umgestaltung von Knotenpunkten in der Stadt Wegberg

Ende Mai dieses Jahres wurde ein Antrag beim Projektträger Jülich (ptj) zur Förderung der Umgestaltung eines Knotenpunkts in der Stadt Wegberg gestellt. Ein innerstädtischer und stark frequentierter Verkehrsknotenpunkt mit teilweise vorhandenen Radfurten soll umgebaut werden. Gesonderte Rad- und Gehwege sollen angelegt und die Ampelschaltung umprogrammiert werden.

 

Mit Schreiben vom 12.10.2020 hat die Stadt Wegberg vom Fördermittelgeber den Zuwendungsbescheid über den Betrag von 92.303,00 € erhalten. Dies entspricht einer Zuwendungsrate von 75 %. Die Mittel werden wie folgt zur Verfügung gestellt:

 

0 € im Haushaltsjahr 2021

28.842,00 € im Haushaltsjahr 2022

63.461,00 € im Haushaltsjahr 2023

 

Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.06.2021. Für die Wirksamkeit des Zuwendungsbescheids muss ab diesem Zeitpunkt innerhalb von neun Monaten, bis spätestens zum 28.02.2022, der Auftrag für die Baumaßnahme erteilt sein.

 

Laut Zuwendungsbescheid ist in allen Publikationen und Veröffentlichungen im Internet eine Information zur Nationalen Klimaschutzinitiative aufzunehmen:

 

Nationale Klimaschutzinitiative

„Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

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