Mitteilungsvorlage - VO/0244/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt

Im vergangenen Oktober wurden von der Verwaltung, hier vom Fachbereich 303 – Gebäudewirtschaft, verschiedene Förderanträge gestellt, über die im Folgenden be­richtet wird.

 

1.   Antrag auf Fördermittel für den Neubau der Feuerwache

Mit Datum vom 29.09.2020 wurde der Antrag auf Fördermittel aus dem Programm „Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ gestellt.

Es handelt sich um Mittel aus dem Programm „Dorferneuerung“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes NRW. Für das Jahr 2021 werden Fördermittel für Aus- und Umbauten sowie für Neubauten zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen im Programm 3,0 Mio. € zur Verfügung. Die maximale Fördersumme beträgt 250.000,- €. 

Förderziel und Zuwendungszweck ist es, den Zuwendungsempfängern die für den ab­weh­renden Brandschutz notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zu ermöglichen. Zwar ist Wegberg eine „Stadt“ und kein „Dorf“, jedoch richtet sich die Antragsberech­tigung nach der Zugehörigkeit zur nordrhein-westfälischen Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2014 – 2020“. Dieser ist die Stadt Wegberg zugehörig und damit antrags­berech­tigt.

Der Förderantrag wurde fristgerecht am 29.09.2020 gestellt. Bis zum 15.01.2021 ist noch ein Beschluss des Rates der Stadt nachzureichen, der beinhaltet

-          dass das Vorhaben realisiert wird,

-          dass die Finanzierung gesichert ist,

-          und dass der Rat der Stadt Wegberg nachträglich sein Einverständnis dazu erklärt, dass die Verwaltung den Förderantrag im Rahmen des Sonderaufrufs gestellt hat.

Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage für die Sitzung des Rates am 15.12.2020 vorbereiten.

Mit einem eventuellen Bescheid über die Bewilligung von Fördermitteln ist im Frühjahr 2021 zu rechnen.

 

2.   Anträge auf Fördermittel aus dem „Investitionspakt zur Förderung von

      Sportstätten 2020 und 2021“

(siehe Vorlagen VO/0203/20 und 0202/20 in der Sitzung des Rates am 01.09.2020, TOP 12 und 13)

Für das Förderprogramm „Investitionspakt Sportstätten 2020 und 2021“ hatte der Rat in seiner Sitzung am 01.09.2020 den Beschluss gefasst, insgesamt drei Anträge auf Förderung zu stellen und diese wie folgt zu priorisieren:

1.)   Ausbau des Skate- und Sportparks (VO/0197/20)

2.)   Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage im Grenzlandringbad

3.)   Sanierung des Grenzlandringbades

Der Antrag für den Skate- und Sportpark wurde mit Datum vom 13.10.2020 frist­gerecht durch den Fachbereich 202 – Bildung und Soziales gestellt.

Die Anträge für die Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage im Grenzlandringbad und für die Sanierung des Grenzlandringbades wurden durch den FB 303 – Gebäudewirtschaft fristgerecht am 15.10. bzw. am 14.10.2020 gestellt.

Hinsichtlich der Details zum Förderprogramm und zu den beantragten Fördermaß­nahmen siehe die Vorlagen der Ratssitzung unter den TOP 11 bis 13. Sollte die Stadt Wegberg nicht für eine Förderung im Jahr 2020 ausgewählt werden, hat der Rat bereits die erneute Teilnahme für das Förderjahr 2021 beschlossen. Entspre­chen­­de Anträge sind dann bis zum 15.01.2021 zu stellen.

 

3.   Antrag auf Fördermittel für „Sport Am Beeckbach“

(siehe Vorlage VO/0208/20 in der Sitzung des Rates am 01.09.2020, TOP 15)

In seiner Sitzung am 01.09.2020 hatte der Rat den Beschluss gefasst, mit dem Antrag für das Projekt „Sport Am Beeckbach“ erneut am Projektaufruf der soge­nann­ten zweiten Tranche des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilzunehmen.

Die Antragsunterlagen aus dem Jahr 2018 wurden vom FB 303 aktualisiert und über­arbeitet und am 30.10.2020 fristgerecht eingereicht. Zu Details des Förderpro­gramms wird auf die Vorlage in der Ratssitzung verwiesen.

Der Beschluss über die Auswahl der geförderten eingereichten Projekte soll im ersten Quartal 2021 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

Loading...