Empfehlungsvorlage - VO/0245/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Prägende naturräumliche Elemente der Stadt Wegberg sind ihre Wasserläufe, der Beeckbach und die Schwalm, die an zentraler Stelle im Stadtpark zusammenfließen. Mit dem Stadtpark und dem Alten Friedhof besitzt die Stadt Wegberg zwei zentral gelegene Grünflächen, die räumlich unmittelbar an die Innenstadt angebunden und über den Lauf der Schwalm und dem parallel verlaufenden Fuß- und Radweg miteinander verbunden sind. Hierdurch liegt bereits ein großes Potenzial zur Belebung und Stärkung der Innenstadt vor.

 

Die vorhandene Freiraumplanung zeichnet jedoch ein Bild aus der Mitte des letzten Jahrhunderts. Dementsprechend ist die Bepflanzung mittlerweile stark eingewachsen und die ursprüngliche Gestaltungsintention nicht mehr erkennbar. In einigen Teilbereichen sind aufgrund von Gehölzaufwuchs Rückseitensituationen entstanden, die in Verbindung mit der nicht mehr zeitgemäßen Gestaltung sowie schadhaften Belägen und Inventar heute zu einem unbefriedigenden, für die Stärkung der Innenstadt wenig förderlichen Zustand führen.

 

Im Rahmen des „Grünkonzeptes Innenstadt“ wurde bereits im Jahre 2008 der vorliegende Bestand durch Begehung und Fotodokumentation analysiert, um so die bestehenden Konflikte und das Verbesserungspotenzial aufzuzeigen. Daraufhin wurde seinerzeit ein freiraumgestalterisches Konzept entwickelt, in dem dargestellt wurde, auf welche Weise künftig mit den betroffenen Flächen sowie den Übergangsbereichen und Verbindungswegen zu verfahren ist. Auf der Grundlage dieses freiraumgestalterischen Konzeptes wurden für die Jahre 2009 bis 2012 jeweils Förderanträge bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Eine Förderung konnte jedoch seinerzeit von Seiten der Bezirksregierung nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Gleichwohl konnten verschiedene Bausteine des Konzeptes umgesetzt werden: Anlässlich der Naturparkschau 2012 wurde etwa ein Teil der Schwalm im Stadtpark zu einem naturnahen Wassererlebnisbereich umgestaltet. Kürzlich wurde der Spielplatz im Stadtpark mit neuen Spielgeräten ausgestattet und die Vegetation in diesem Bereich ausgelichtet.

 

Anfang 2020 wurde das „Grünkonzept Innenstadt“ modifiziert und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Hierbei wurden mögliche Bauphasen aufgezeigt und eine Priorisierung vorgeschlagen. Ausgehend hiervon soll nun in einer weiteren Umsetzungsphase die Verlegung der Parkplatzzufahrt der Burgstraße vorgenommen werden, um Raum zu schaffen für die Neugestaltung des Weiherufers und des Vorbereiches der Wegberger Mühle.

 

Mit Datum vom 24.08.2020 wurde für die beabsichtigten Maßnahmen ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Eine Entscheidung über die Förderfähigkeit steht noch aus.

 

In der Fachausschusssitzung wird Herr Technischer Beigeordneter Thies die Freianlagenplanung zur Neugestaltung des Mühlenweihers im Stadtpark vorstellen und für Rückfragen zur Verfügung stehen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme „Neugestaltung Mühlenweiher im Stadtpark“ belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf 904.781,92 €.

 

Gemäß aktueller Fördergrundsätze zum Förderprogramm „Dorferneuerung 2021“ beträgt die Förderquote für finanzschwache Gemeinden bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 250.000,00 €.

Der städtische Eigenanteil beträgt somit 654.781,92 €.

 

Entsprechend werden für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 Auszahlungen von insgesamt 950.000,00 € angemeldet (450.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021 sowie eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2022 von 500.000,00 €). Die Maßnahmennummer wird im Haushaltsplan 2021 entsprechend vergeben und mit einer Erläuterung versehen.

Weiterhin wird eine Einzahlung aus Förderung in Höhe von 250.000 € vorgesehen.

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zur Freianlagenplanung zur Neugestaltung des Mühlenweihers im Stadtpark sowie die beabsichtigten Maßnahmen zur Kenntnis.

Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Rat, diese Freianlagenplanung zu beschließen sowie die Verwaltung zu beauftragen, sich weiterhin um Fördermittel zu bemühen.

Im Falle einer Förderzusage soll die Maßnahme nach Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 unter Einsatz der angemeldeten Eigenmittel umgesetzt werden.

 

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