Entscheidungsvorlage - VO/0251/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag "Heuchter Bruch" im Rahmen des Förderprogramm "Dorferneuerung 2021"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Bieker, Daniel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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24.11.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ortsteil Wegberg-Arsbeck ist durch seine Nähe zum Naturschutzgebiet und zu größeren Stadtzentren ein attraktiver Wohnort. Jedoch fehlen in Arsbeck attraktive Treffpunkte bzw. Kommunikationsräume, was eine negative Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Dorf hat.
Daher wurde für die Ortslage Arsbeck im Jahr 2019 unter umfassender Beteiligung der Bürgerschaft eine städtebauliche Bestandsanalyse durchgeführt. Als ein Leitprojekt mit Strahlkraft gilt die Maßnahme zur Entwicklung des Eingangsbereichs zum "Heuchter Bruch". Die Umgestaltung in ein repräsentatives und informatives Entree - das zugleich Verweilqualität bietet und damit als Treffpunkt fungieren soll - ist ein erster großer Schritt hin zur nachhaltigen Ortsentwicklung von Arsbeck.
Mit Beschluss des Fachausschusses vom 10.09.2019 (VO/0212/19) wurde das integrierte Handlungskonzept zur Kenntnis genommen und entschieden auf dieser Grundlage einen Antrag auf Förderung im Rahmen des „Dorferneuerungsprogramms“ bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Obwohl das Vorhaben grundsätzlich die Fördervoraussetzung erfüllt, konnte das Projekt nicht aufgenommen bzw. berücksichtigt werden. Aufgrund der damals fehlenden Genehmigung der Haushaltssatzung 2020 durch den Kreis Heinsberg, hat die Bezirksregierung die Bestätigung der Kämmerin bezüglich der notwendigen Eigenmittel nicht akzeptiert.
Im Rahmen des diesjährigen Förderaufrufes „Dorferneuerung 2021“ hat die Verwaltung fristgerecht den Antrag erneut eingereicht bzw. der Bezirksregierung mitgeteilt, dass der Antrag auch für das Förderprogramm 2021 aufrechterhalten wird. Zudem wurde seitens der Kämmerin mit der Bezirksregierung und dem Kreis Heinsberg abgestimmt, wie eine Bestätigung der Eigenmittel förderkonform erfolgen kann. Generell ist hierfür durch die Stadt Wegberg dem Kreis Heinsberg ein genehmigungsfähiger Haushalt vorzulegen und durch die Kämmerin können die Eigenmittel dann bestätigt werden, unter der Vorgabe, dass mit der Maßnahme nicht vor erteilter Genehmigung des Haushaltes begonnen wird.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Gesamtkosten der Maßnahme „Eingangsbereich Heuchter Bruch“ belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf 430.623 €.
Gemäß aktueller Fördergrundsätze zum Förderprogramm „Dorferneuerung 2021“ beträgt die Förderquote für finanzschwache Gemeinden bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 250.000,00 €.
Der städtische Eigenanteil beträgt somit 180.623 €.
Entsprechend wurden für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 unter der Maßnahmennummer 090102 I 001 Auszahlungen von insgesamt 461.500 € sowie Einzahlungen aus Förderung in Höhe von 250.000 € angemeldet.
Alternativen:
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zum Förderantrag „Heuchter Bruch“ zur Kenntnis.
Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, sich weiterhin um Fördermittel zu bemühen.
Im Falle einer Förderzusage soll die Maßnahme nach Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 unter Einsatz der angemeldeten Eigenmittel umgesetzt werden.
