Entscheidungsvorlage - VO/0253/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Einzäunung des Schulzentrums hier: Öffnungszeiten der Zugangstore
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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24.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 28.01.2020 hat der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Umwelt und Vergabe die Errichtung einer Zaunanlage um das Schulzentrum in der Ausführung als Stabgitterzaun mit Hainbuchenhecken beschlossen.
Die Maßnahme ist bereits größtenteils umgesetzt. Die letzten Arbeiten sollen bis Ende November abgeschlossen werden. Neben den bereits vorhandenen 3 Türen/Toren werden 10 weitere Türen/Tore eingebaut.
Bislang ist das Schulzentrum auch für die Bürger*innen jederzeit zugänglich. Nur von der Markusstraße aus ist eine Teileinzäunung vorhanden. Die Öffnungszeiten der Zugänge von der Markusstraße sind derzeit wie folgt geregelt:
Bei Schulbetrieb:
Mo.-Fr. 07:15 Uhr bis 20:00 Uhr
Sa und So und Feiertage geschlossen
An Ferien- und schulfreien Tagen:
Mo.-Fr. 08:00 bis 16:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr)
Sa und So und Feiertage geschlossen
Ziel der Einzäunung ist es, den unerwünschten Zugang zum Schul- und Sportzentrum in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende zu erschweren und in der Folge eine Reduzierung der Vandalismusvorkommnisse und der Vermüllung zu erreichen.
In diesem Zusammenhang muss nun festgelegt werden, wann ein Zugang möglich und wann das Gelände für die Allgemeinheit geschlossen sein soll.
Hierzu gibt es unterschiedliche Standpunkte. Die Schulleitungen sehen das Areal als reines Schulgelände. Die Schulleitungen der weiterführenden Schulen wünschen sich deshalb eine Schließung bereits ab 16 Uhr (Edith-Stein-Realschule, Schule am Grenzlandring), spätestens ab 18 Uhr (Maximilian-Kolbe-Gymnasium). Die Stellungnahmen aller betroffenen Schulleitungen sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung hingegen sieht auch auf die Entstehungsgeschichte des weitläufig angelegten Areals und die damit verbundene Philosophie, die dem Schul- und Sportzentrum immer auch eine öffentliche Aufenthaltsqualität zugemessen hat. Vor diesem Hintergrund möchte sie den Charakter einer Anlage, die der Öffentlichkeit auch über die Zeiten des Schulbetriebs hinaus zur Verfügung steht, nicht gänzlich aufgeben, zumal die Vandalismusschäden ganz überwiegend in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende verursacht wurden.
Die Verwaltung schlägt deshalb folgende Öffnungszeiten vor:
In der Zeit vom 01.11. bis zum 31.03. Mo-Fr 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr
01.04. bis zum 31.10. Mo-Fr 7:15 Uhr bis 20:00 Uhr
Sa und So und Feiertage geschlossen.
Die neue Regelung ist vergleichsweise einfach und gut zu merken, da künftig nicht mehr zwischen Schultagen, schulfreien Tagen und Ferien unterschieden werden soll.
Allerdings lassen sich diese Öffnungszeiten nur mit zusätzlichem Personalaufwand gewährleisten. Während sich das morgendliche Aufschließen der 13 Türen/Tore während des Schulbetriebs noch auf die Hausmeister des Schulzentrums verteilen ließe, müsste für den abendlichen Rundgang ein Schließdienst zusätzlich organisiert werden. Denn das Abschließen der 13 Türen/Tore – verbunden mit Sichtkontrollen des eingezäunten Bereiches – wird pro Rundgang mindestens eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen.
Abendliche Kurse der Volkshochschule (VHS) sind derzeit nicht betroffen, da diese in den Räumen der VHS in der 2-Fachhalle stattfinden. Bei den Kursen der Kreismusikschule, die in der Realschule zum Teil erst gegen 19:30 Uhr enden, muss noch eine Lösung in Absprache mit der Kreismusikschule und dem Schulleiter gefunden werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten. Die Kosten für die Fertigung der Schilder sind bereits bei der Kostenkalkulation der Zaunanlage berücksichtigt worden und fallen unabhängig vom Aufdruck an. Der zusätzliche Personalaufwand ist noch nicht kalkuliert.
Alternativen:
Öffnungszeiten nur während des Schulbetriebs von 07:15 Uhr bis 16:00 Uhr.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften legt die Öffnungszeiten der Tür-/Toranlagen in der Einzäunung des Schulzentrums wie folgt fest:
In der Zeit vom 01.11. bis zum 31.03. Mo-Fr 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr
01.04. bis zum 31.10. Mo-Fr 7:15 Uhr bis 20:00 Uhr
An Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen bleiben die Tore geschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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6 MB
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