Entscheidungsvorlage - VO/0258/20
Grunddaten
- Betreff:
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Auswirkungen des kalkulatorischen Zinssatzes im Rahmen der Abwassergebührenberechnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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24.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die GPA NRW hat den nach aktueller Rechtsprechung höchstens anzuwendenden
kalkulatorischen Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2021 auf der Grundlage des
Mittelwertes der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer
öffentlicher Emittenten aus den vergangenen fünfzig Jahren mit 5,42 Prozent
mitgeteilt.
Eine Erhöhung um weitere 0,5 % ist möglich, „um dem Umstand Rechnung
zu tragen, dass wegen der die Anlagezinsen regelmäßig übersteigenden Kreditzinsen ein etwaiger Fremdkapitalanteil zu einem höheren Zinssatz zu berücksichtigen ist“.
Die Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2021 wurde mit einer Verzinsung von 5,5 % gerechnet.
Zum Vergleich wurde die Gebührenkalkulation mit einem kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 4,5 %, 5,0 % und 5,9 % gerechnet. Hier wurde jedoch immer mit einem Starkverschmutzerzuschlag in Höhe von 107.100 € kalkuliert. Wenn der kalkulatorische Zinssatz geändert werden sollte, dann muss der Starkverschmutzerzuschlag neu berechnet werden.
Gegenüberstellung
Zinssatz Schmutzwasser m³ Niederschlags- Auswirkungen Haushalt
wasser m²
aktuell
5,5 % 4,32 € 1,16 €
4,5 % 4,20 € 1,11 € -289.506 €
5,0 % 4,26 € 1,13 € -144.754 €
5,9 % 4,37 € 1,18 € +115.802 €
In der Vergangenheit wurde neben dem kalkulatorischen Zinssatz auch die Abschreibungsform diskutiert.
Die Stadt Wegberg schreibt - wie die Empfehlung der Gemeindeprüfanstalt NRW - auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes ab. Abschreibungen dienen der Substanzerhaltung. Wird die Abschreibung auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen, ist des nur nominal möglich. Faktisch wird nur der Betrag abgeschrieben, der auch aufgewandt wurde. Hierbei bleiben sowohl die Inflation als auch der technische Fortschritt (der ggf. zu höheren Anschaffungs- und Herstellungskosten führt) im Hinblick auf eine erforderliche Neuanschaffung oder Neuerrichtung unberücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass eine reale Kapitalerhaltung nicht möglich ist.
Aus diesem Grund hat sich die Stadt Wegberg für die Abschreibung vom WBZW entschieden. Dies ist der Wert, der zum jeweils aktuellen Abschreibungs- bzw. Bewertungszeitpunkt aufgewandt werden müsste, um ein vergleichbares Anlagegut zu beschaffen. Dieser Wert wird auf Basis eines Indexes ermittelt. Diese Abschreibungsform dient stärker der Substanzerhaltung.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollen Abschreibungen auch dazu dienen, dass nach Ablauf der Nutzungsdauer die Ersatzinvestition aus den erwirtschafteten Abschreibungen finanziert werden kann.
Dieser Substanzerhalt wird mit der Abschreibung auf Basis des Anschaffungswertes nicht erreicht. Um diese Substanzerhaltung wirklich zu gewährleisten muss vom Wiederbeschaffungszeitwert ausgegangen werden.
Die Substanzerhaltung des Anlagevermögens ist eine Verpflichtung der Kommune.
Abgesehen von diesen Aspekten wäre eine Beispielrechnung vom Aufwand nicht vertretbar und das Ergebnis auch nicht belastbar. Da die Gebühren ja nicht nur vom Wiederbeschaffungszeitwert und dem kalkulatorischen Zins abhängen, müssten viele Parameter für viele Jahre rückwirkend angepasst werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes würde zu drastischen negativen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt führen. Hierzu wurde die Kommunalaufsicht um Prüfung gebeten, da es mehr als fraglich ist, ob eine Kommune im Haushaltssicherungskonzept wissentlich Defizite in den Haushalt einplanen darf. Das Prüfergebnis der Kommunalaufsicht liegt derzeit noch nicht vor und wird spätestens in der Sitzung mitgeteilt.
Die dargestellten Defizite müssen durch die Anhebung anderer Ertragspositionen (Grundsteuer B, Gewerbesteuer o.ä.) kompensiert werden.
