Mitteilungsvorlage - VO/0268/20
Grunddaten
- Betreff:
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Weitere Mitteilungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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24.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Weitere Mitteilungen:
Regionalplan
Durch die Bezirksregierung Köln wird seit 2016 / 2017 der Regionalplan Köln überarbeitet. In dem zugehörigen Teilplan „Nichternergetische Rohstoffe“ sind die „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB, umgangssprachlich auch „Abgrabungsbereiche“ genannt) zeichnerisch festzulegen.
Im Verfahren zur Aufstellung des Teilplans wurden durch zwei Unternehmen für das Stadtgebiet Wegberg neue BSAB angemeldet. Eine Fläche befindet sich im Bereich Kipshoven / Moorshoven / Schönhausen, die zweite Fläche im Bereich Kahrbahn.
Die öffentliche Auslegung des durch die Bezirksregierung Köln erarbeiteten Planentwurfes erfolgte in der Zeit vom 7. September bis zum 9. November 2020.
Für beide o. g. Bereiche wurde im Zuge der kommunalen Beteiligung durch die Stadt Wegberg der sogenannte „kommunale Konsens“ erklärt. Die Kommune unterstützt durch diesen Konsens ausdrücklich die Abgrabungsinteressen der Unternehmen in den genannten Örtlichkeiten und der durch die Unternehmen angemeldeten Größe.
Hierdurch können die regionalplanerischen Vorsorgeabstände zu betroffenen allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB), Bauflächen und/oder Ortslagen aus Sicht der Kommune unterschritten werden
Hierdurch soll seitens der Stadt Wegberg erreicht werden, dass die BSAB in den Teilplan aufgenommen werden und somit aus landesplanerischer Sicht die zukünftige Entwicklung dieser Flächen ermöglicht wird.
Die Aufnahme der Flächen in den Regionalplan Köln bedeutet jedoch noch keine Genehmigung einer entsprechenden Abgrabung in diesen Bereichen.
Für eine Genehmigungsfähigkeit einer Abgrabung müssten weiterhin im Flächennutzungsplan, als Bauleitplanung der Stadt Wegberg, die bisher ausgewiesenen Konzentrationszonen erweitert und an den zukünftigen Regionalplan Köln angepasst werden.
Die Planungshoheit für eine Änderung des Flächennutzungsplans liegt gemäß Baugesetzbuch bei der Gemeinde. Es besteht kein Anspruch auf Aufstellung / Änderung der Bauleitplanung.
Im Rahmen der Bauleitplanung kann der Rat der Stadt Wegberg einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fassen. Im Bauleitplanverfahren würden alle Einwände von Anwohnern, Umweltbehörden und relevanten Beteiligten einfließen. Im Rahmen der Abwägung kann die Politik dafür oder dagegen stimmen.
Im Anschluss an eine gegebenenfalls zukünftige Anpassung der Bauleitplanung wäre durch die Unternehmen ein Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Kreis Heinsberg als zuständige Genehmigungsbehörde zu stellen.
Brücke renoviert
Die Verwaltung teilt mit, dass die Brücke hinter der Burg Wegberg renoviert worden ist. Die Brücke führt über den Burggraben und verbindet den Parkplatz Reuschenberg mit dem Weg in Richtung Forum.
Nach Feststellung akuten Sanierungsbedarfes wurde die Brücke inkl. Fundamenten und Wiederlager komplett neu gebaut. Die Arbeiten wurden vollständig vom städtischen Baubetriebshof ausgeführt. Zur Vorbereitung des Neubaus wurden die Maßnahmen mit einem Fachingenieur für Brückenbauwerke besprochen.
Die Brücke wurde nun so hergestellt, dass nahezu keine Holzbauteile in Kontakt mit Erde kommen, um vorbeugend eine möglichst lange Haltbarkeit sicherzustellen. Nebenstehende Bäume und Sträucher wurden maßvoll zurückgeschnitten, um durch mehr Lichteinfall für eine bessere Abtrocknung nach Regenereignissen zu sorgen. Die Beläge wurden vom städtischen Personal mit einem rutschhemmenden Belag versehen, sodass die Brücke auch bei Feuchtigkeit, Glätte und Laubfall sicher nutzbar ist.
Weiterhin wurde eine neue Asphaltanbindung auf beiden Seiten hergestellt, um das Gefälle der angeschlossenen Flächen optimal ausbilden zu können.
In Kürze wird neben der Brücke noch eine Bank und Papierkorb errichtet.




Sanierung des Radwegs
Die Sanierung des Radwegs entlang der L367 zwischen den Ortslagen Klinkum und Arsbeck konnte inzwischen durch den städtischen Baubetriebshof zum Abschluss gebracht werden. In einem Teilbereich (Höhe Bushaltestelle „Eickels“) war der alte Asphaltbelag noch schadfrei und konnte somit erhalten werden. In allen anderen in Asphalt- Bauweise ausgeführten Bereichen (abgesehen von jenem Stück, welches im Rahmen der Baumaßnahmen zur Erstellung der B221 neu gebaut worden war) wurden die schadhaften Stellen im Asphalt ausgebessert und schließlich gemäß den Vorgaben des Landesbetriebs StraßenNRW mit einer neuen Asphaltdecke versehen.
Zudem wurden die Abschnitte zwischen den beiden Einmündungen zur Straße „In Bischofshütte“, welche zuvor wassergebunden mit roter Asche ausgeführt waren, durch den Baubetriebshof mit einer Asphaltdeckschicht aufgewertet.
In den nächsten Tagen werden die beidseitigen Bankettstreifen noch mit einer gebietsheimischen Saatgutmischung mit ca. 40% Wildblumen- Anteil eingesäht.
Für die Maßnahmen gab es eine Kooperation zwischen StraßenNRW und der Mühlenstadt Wegberg. Die Arbeitsleistung und Koordination wurde durch den städtischen Baubetriebshof erbracht. Die externen Aufwendungen durch den Landesbetrieb übernommen.


