Empfehlungsvorlage - VO/0278/20
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Die Linke gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg Hier: Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen als Livestream
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg hat die Fraktion DIE LINKE. folgenden Antrag gestellt:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Stadtrats- und Ausschusssitzungen (öffentlicher Teil) als Live-Stream audiovisuell ins Internet zu übertragen. Weiterhin möge der öffentliche Teil der Stadtrats- und Ausschusssitzungen jeweils ab dem Tag nach der Ratssitzung über die städtische Homepage verfügbar gemacht werden.
Die Verwaltung verweist zunächst auf ihre Ausführungen in den Vorlagen VO/0276/18 und VO/0276/18-1.
Seitens der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes wurde die Auffassung der Verwaltung, hinsichtlich des Datenschutzes, am 23.11.2020 durch folgende Mitteilung unterstützt:
„Während solcher Aufzeichnungen im Live-Streaming werden personenbezogene Daten der jeweiligen Anwesenden verarbeitet. Diese Verarbeitung bedarf nach Art. 6 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) einer datenschutzrechtlichen Rechtfertigung. In Betracht kommt hierfür nur eine vorherige Einwilligung, da die Alternativen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO ausscheiden.
Neben den Vorteilen von Live-Streaming-Angeboten oder Aufzeichnungen ist weiterhin zu bedenken, dass die Ratsarbeit ein kommunales Ehrenamt darstellt. Die Ehrenamtlichen sind rhetorisch nicht genauso geschult und vorbereitet wie Berufspolitiker. Aus diesem Grund könnten bei dem Einen oder Anderen Hemmungen entstehen und die Mitarbeit in der Kommunalpolitik unattraktiver werden. Wegen dieser allgemeinen Bedenken haben sich die kommunalen Spitzenverbände stets gegen eine verbindliche Regelung in der GO NRW ausgesprochen.
Den Kommunen steht es dennoch frei, solche technischen Möglichkeiten unter Wahrung der Datenschutzvorschriften zu nutzen. Das bedeutet, jedes Ratsmitglied muss einer etwaigen Aufnahme zustimmen. Ein Widerspruch einer einzelnen Person führt dazu, dass sichergestellt werden muss, keine personenbezogenen Daten dieser Person verarbeitet werden. Andernfalls läge ein Datenschutzverstoß vor.
Der Widerspruch einzelner Ratsmitglieder führt unter Umständen zu einem erhöhten Aufwand während des Live-Streamings, da die betreffende Person weder bildlich gezeigt noch deren Wortbeiträge übertragen werden dürfen. Eine technisch gegebenenfalls handhabbarere Alternative ist die Aufzeichnung von Rats- und Ausschusssitzungen und eine anschließende Veröffentlichung. Hierbei können im Nachgang bei Widerspruch eines Einzelnen dessen Bilder und Wortbeiträge geschwärzt bzw. herausgenommen werden.
Sofern Ratssitzungen aufgezeichnet werden, müssen etwaige Löschfristen beachtet werden. Grundsätzlich sind die Daten zu löschen, wenn sie nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt werden. Es sind jedoch auch Höchstfristen festzusetzen, bis wann diese Daten gelöscht sein müssen.
Das Löschen muss auch nachweisbar stattfinden.
Es ist daher ratsam, diese organisatorischen Regelungen im Rahmen der Geschäftsordnung festzuhalten.“
Neben den o.g. Ausführungen vertritt die Verwaltung auch weiterhin die Auffassung, dass eine technische Umsetzung zwar möglich aber nicht ohne einen erheblichen zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwand umsetzbar ist.
Die Kostenberechnung in der Vorlage VO/0276/18 bezieht sich nur auf die Übertragung von Ratssitzung: Sollten, wie beantragt, auch die Ausschusssitzungen via Livestream ins Internet übertragen werden, führt dies bei ca. 20 Ausschusssitzungen im Jahr zu weiteren Kosten i.H.v. schätzungsweise 32.000,00 €.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt Wegberg immer noch im Haushaltssicherungskonzept befindet, stehen diese Kosten, in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen.
Der Rat hat am 01.09.2020 entschieden, zum Schuljahr 2021/2022 ein Jugendparlament einzurichten und mit Beginn der kommenden Legislaturperiode einen Arbeitskreis damit zu beauftragen, eine entsprechende Satzung zu entwickeln. Dem Arbeitskreis gehören neben dem Bürgermeister, die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport je ein/e Abgeordnete/r der im Rat vertretenen Parteien sowie Vertreter/innen der Schülervertretungen des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums, der Edith-Stein-Realschule, der Schule am Grenzlandring sowie der Freien Waldorfschule an. Weitere Details zur Umsetzung können im künftigen Arbeitskreis besprochen werden.
Darüber hinaus bereitet die Verwaltung zurzeit die Bewerbung für das Projekt „Jugend entscheidet“ vor. Hier soll eine Entscheidung im I. Quartal 2021 getroffen werden. Die Schüler/innen haben somit bereits jetzt verschiedene Möglichkeiten, um Einblicke in die Lokalpolitik zu gewinnen.
Vor diesem Hintergrund und mit Bezug auf die Ausführungen der Vorlagen VO/0276/18 und VO/0276/18-1 schlägt die Verwaltung vor, von der Einführung einer Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen als Livestream abzusehen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Bei einer Umsetzung der Live-Übertragungen würden die einmaligen Kosten ca. 5.000,00 € - 10.000,00 € betragen. Hinzu kommen die laufenden Kosten pro Sitzung i.H.v. 1.500,00 € / pro Sitzung und die wiederkehrenden Kosten pro Monat i.H.v. 100,00 €.
Die Verwaltung geht von sieben Ratssitzungen und von 20 Ausschusssitzungen im Jahr aus.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg beschließt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Grund der oben aufgeführten datenschutzrechtlichen Anforderungen, der Ausführungen bezüglich der alternativen Jugendbeteiligungen und der hohen Kosten, abzulehnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der städtischen Homepage zeitnah nach den Rats – und Ausschusssitzungen die wichtigsten Entscheidungen bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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555,1 kB
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